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Inanspruchnahme der Terminservicestelle

„Ohne lange Wartezeiten einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten finden – dabei können die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen helfen“, das verspricht Gesundheitsminister Jens Spahn.

Wir möchten Ihnen anhand folgender Übersicht einen Einblick der zunehmenden Inanspruchnahme der Terminservicestelle (TSS) der KV Sachsen geben. Es wird deutlich, dass durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 die Inanspruchnahme der TSS schlagartig angestiegen ist.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die bundesweite Kampagne 116117 nunmehr ab 2020 differenzierter gesteuert wird. Die Bekanntheit der Nummer 116117 und damit verbunden die neuen Leistungen, wie die Terminvermittlung und Vermittlung von Akutfällen rund um die Uhr, werden intensiver unter der Bevölkerung kommuniziert und damit gezielt beworben.

Der Tabelle können Sie die jeweils im 3. Quartal 2015 bis 2019 vermittelten Termine der TSS der jeweiligen Fachgruppe entnehmen. Eine hohe Nachfrage ist besonders bei Rheumatologen, Psychotherapeuten, Augenärzten, Neurologen und Psychiatern gegeben.

Unser Anliegen ist es, Sie weiter um Unterstützung bei der Meldung von freien Terminen über den eTerminservice zu bitten.

Der eTerminservice ermöglicht eine Terminvermittlung bereits während der Aufnahme des Vermittlungsgesuches. Wir bitten insbesondere Fachärzte für Augenheilkunde, Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapeuten aufgrund der zahlreichen Terminanfragen um Unterstützung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Bitte prüfen Sie, ob zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten in Ihrer Praxis bestehen und teilen Sie uns diese über Ihren Zugang im eTerminservice mit. Durch die Meldung freier Termine tragen Sie auch dazu bei, dass die Kapazitäten der TSS nicht ohne Not weiter ausgebaut werden können. Seit dem 1. September 2019 erhalten Sie für die von der TSS vermittelten Patienten eine extrabudgetäre Vergütung sowie zeitgestaffelte Zuschläge.

Abschließend möchten wir Sie erneut dafür sensibilisieren, dass Versicherte keinen Anspruch haben, auf Verlangen von Ihnen eine als medizinisch dringlich eingestufte Überweisung zu erhalten, auch wenn dies im Einzelfall schwierig ist. Somit bitten wir Sie als Überweisungsaussteller Vermittlungscodes nur bei medizinisch indizierter Notwendigkeit zu verwenden.

Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des eTS-Supports bei weiteren Fragen zur Verfügung.

 

  • eTS-Support
    Telefon0341 23493-755
    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr

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