Ambulante Weiterbildung auf dem Vormarsch – junge Ärzte an Niederlassung interessiert
Ärzte, die sich für eine ambulante Weiterbildung interessieren, werden immer jünger. Das ist ein Ergebnis des Evaluationsberichts 2018. Damit ist zu erwarten, dass ärztlicher Nachwuchs perspektivisch früher in die ambulante Versorgung einsteigt.
Während das Durchschnittsalter der Ärzte in Weiterbildung (AiW) im allgemeinmedizinischen Bereich 2016 noch 40,3 betrug, lag es 2018 bei 38,3 Jahren. Die Mediziner in der Weiterbildungsförderung der weiteren Facharztgruppen sind im Durchschnitt 35,2 Jahre alt – ein Jahr jünger als zum Förderstart in 2016.
Förderprogramm zeigt Wirkung
Das vor vier Jahren im V. Sozialgesetzbuch verankerte erweiterte Förderprogramm Weiterbildung zeigt somit Wirkung“, resümiert der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Damit sei die Weiterbildung umfassender und attraktiver gefördert worden. So sei unter anderem die Zahl der Förderstellen angehoben und der monatliche Förderbetrag von 3.500 auf 4.800 Euro erhöht worden.
Kinder- und Jugendmedizin beliebt
Insgesamt wurden in den weiteren Facharztgruppen 1.621 AiW (736 Vollzeitstellen) in 2018 gefördert. Davon strebten 24 Prozent einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, 17 Prozent einen Facharzt für Augenheilkunde an. Jeweils 15 Prozent wollten in den Fachgebieten Dermatologie und Gynäkologie tätig sein. Generell etabliert sich die ambulante Weiterbildung immer mehr, was unter anderem an der hohen Nachfrage nach Förderstellen bei Fachärzten abzulesen ist.
Regionale Auswahl bei weiteren Fachgruppen
Bundesweit werden derzeit mindestens 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich gefördert. Weitere 2.000 Stellen stehen jährlich ausschließlich für die ambulante Weiterbildung von Fachärzten anderer Fachgruppen wie Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder Gynäkologie bereit.
Welche Fächer es konkret sind, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. So haben sie die Möglichkeit, Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.
Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung
Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung beträgt im ambulanten Bereich je Vollzeitstelle 4.800 Euro und orientiert sich damit an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Zuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet liegt (250 Euro).
- Informationen
www.kbv.de > Praxisnachrichten vom 30. Januar 2020
– Information der KBV –
Für eine europäische Strategie gegen Arzneimittel-Lieferengpässe
Wie könnte eine europäische Strategie gegen Arzneimittel-Lieferengpässe aussehen? Diese Frage diskutierten Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 23. Januar 2020 in Brüssel mit Vertretern von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ärzteschaft sowie Generikaherstellern und Krankenkassen.
Liefer- und Versorgungsengpässe von Arzneimitteln sind in Deutschland und in vielen anderen EU-Staaten zu einem zunehmenden Problem für Patienten, Ärzte und Apotheker geworden. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Sie beinhalten unter anderem die Verlagerung der Produktion von Rohstoffen und Arzneimitteln ins außereuropäische Ausland, eine Marktkonzentration auf wenige Hersteller, Qualitätsprobleme und unzureichende Transparenz hinsichtlich bestehender oder drohender Engpässe.
Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben Maßnahmen eingeführt oder erwägen diese. Hierzu zählen etwa eine verpflichtende Meldung von Lieferengpässen, erweiterte Lagerhaltungspflichten oder Exportverbote. Einseitige nationale Maßnahmen drohen jedoch die Versorgungslage in anderen europäischen Mitgliedstaaten zu verschlechtern, ohne die Verfügbarkeit insgesamt zu verbessern.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt spricht sich dafür aus, die Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen nach Europa zurückzuholen. „Dies würde die Lieferwege verkürzen und die Überwachung der Arzneimittelherstellung erleichtern“, erklärt er. Außerdem könne so sichergestellt werden, dass europäische Standards, etwa bei Umweltschutz, Produktionssicherheit und Arbeitsbedingungen, eingehalten werden.
Auch der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, fordert pragmatische Lösungen. Gegenseitige Schuldzuweisungen seien wenig hilfreich: „Die Lieferengpässe eröffnen der EU die Chance, ihre Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig einen echten Mehrwert für die Mitgliedsstaaten zu schaffen.“
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, sowie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister schlagen vor, die Wirkstoffproduktion auf möglichst viele Hersteller zu verteilen. „Außerdem sollte für die Hersteller eine Meldeverpflichtung im Falle von Engpässen bestehen. Eine Task Force auf EU-Ebene könnte Vorschläge erarbeiten, wie eine solche Verpflichtung aussehen soll“, führt Dr. Hofmeister aus.
Koordiniertes Handeln auf EU-Ebene ist notwendig, betonen die Ärztevertreter. Eine europäische Strategie sollte Vorschläge sowohl zur Vermeidung von Engpässen als auch zum Umgang mit solchen beinhalten. Hier ist die Europäische Kommission angesprochen, kurzfristig wirksame und realisierbare Maßnahmen vorzuschlagen.
Verpflichtungen für Hersteller konkretisieren
Die geltende EU-Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel enthält Meldepflichten für Hersteller bei Lieferengpässen sowie bei beabsichtigter Einstellung der Produktion. Diese Pflichten müssen jedoch konsequent umgesetzt und gegebenenfalls konkretisiert werden.
Europäisches Meldesystem für Engpässe
Basierend auf einer europäischen Liste versorgungsrelevanter Arzneimittel sollte im Falle bestehender oder absehbarer Engpässe eine Meldung an die zuständigen nationalen Stellen und die Europäische Arzneimittel-Agentur verpflichtend sein. Hierfür sollte ein einheitliches elektronisches Format geschaffen werden. Meldungen sollten an alle nationalen Stellen weitergeleitet werden, damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können. Diese Meldungen müssen sinnvoll aufbereitet auch für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker zugänglich sein, damit diese sich rechtzeitig über drohende Engpässe informieren und darauf einstellen können.
– Information der KBV und der Bundesärztekammer –
Ministerpräsident Kretschmer übergibt Förderbescheid für ParkinsonNetzwerk Ostsachsen (PANOS)
Am 23. Januar 2020 fand in Hoyerswerda die feierliche Übergabe des Bescheids zur Förderung des PANOS-Projektes durch den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer statt. Neben dem Ministerpräsidenten nahmen Vertreter aus Ministerien, Politik, Ärzteschaft, Gesundheitseinrichtungen sowie Parkinson-Patienten und deren Angehörige an der Veranstaltung teil.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) ist aktiver Unterstützer und Projektpartner von PANOS. Das ParkinsonNetzwerk Ostsachsen – PANOS ist ein Zusammenschluss von Kliniken mit spezieller Parkinsonexpertise, Gesundheitsorganisationen, wie der Deutschen Parkinson Vereinigung, der Sächsischen Landesärztekammer und der KV Sachsen. PANOS hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Parkinson-Patienten durch die Umsetzung eines standardisierten intersektoralen Behandlungskonzeptes zu verbessern. Das Projekt wird mit 6,78 Mio. Euro aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen im Rahmen des Sofortprogramms Kohleausstieg gefördert.
Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, beteiligte sich an der Podiumsdiskussion der Veranstaltung in Hoyerswerda und sieht das Projekt als wegweisendes Modell in der medizinischen Versorgung: „PANOS ermöglicht Parkinsonpatienten den Zugang zu mehr lebensqualitätsverbessernder Therapie – ganz besonders in ländlichen Regionen. Zugleich ist dieses Projekt eine zielführende Maßnahme, die knappe Ressource Arzt durch die Vernetzung und Bündelung der Expertise der Mediziner von ambulantem und stationärem Sektor zum Wohle der Parkinsonpatienten einzusetzen.“
– Presseinformation der KV Sachsen –
Qualitätsbericht 2019: Standards transparent machen – Versorgung sichern
Der neue Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dokumentiert auf rund 160 Seiten das hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung – von A wie Abklärungskolposkopie bis Z wie Zervix-Zytologie.
„Die Qualitätssicherung ist und bleibt eine der Kernaufgaben der KBV und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wir sorgen für eine kontinuierliche Förderung der Qualität in der ambulanten Versorgung und halten das Niveau in allen Bereichen sehr hoch“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Im Berichtsjahr 2018 haben die KVen die Behandlungsqualität bei mehr als 13.000 Ärztinnen und Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 125.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden über 11.000 Geräteprüfungen und mehr als 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt. Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei mehr als 288.000.
Seit mittlerweile 15 Jahren trägt auch das Qualitätszirkel-Konzept zur sicheren Versorgung bei. „Wir begrüßen und unterstützen Qualitätszirkel von der ersten Stunde an, weil sie eine tolle Möglichkeit des kollegialen, vertraulichen Austausches sind. Die Ergebnisse der Zirkelarbeit fließen direkt in den Praxisalltag ein und helfen dabei, die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit weiterzuentwickeln“, erklärt Kriedel. In Qualitätszirkeln können Ärztinnen und Ärzte Erfahrungen und Erlebnisse mit Kollegen auszutauschen, eigenes Handeln reflektieren und dadurch neues Wissen generieren.
Im Jahr 2018 engagierten sich bundesweit über 67.000 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in mehr als 8.400 Qualitätszirkeln. Nicht nur für die Teilnehmenden ist die Zirkelarbeit mit ihrer großen Themenvielfalt ein Gewinn – vor allem die Behandlung der Patientinnen und Patienten wird durch die ärztliche Zusammenarbeit positiv beeinflusst. „Die Diagnostik und die Therapie profitieren davon, aber auch die Arzt-Patienten-Kommunikation wird durch diese Art der Fortbildung weiterentwickelt“, so Kriedel.
- Qualitätsbericht 2019
www.kbv.de/html/1748.php
– Information der KBV –
Neue Anforderungen an Verordnungssoftware ab Juli 2020
Ärzte können sich ab Juli 2020 direkt bei der Verordnung eines neuen Medikamentes über den Zusatznutzen informieren. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben dazu den Anforderungskatalog für Verordnungssoftware angepasst. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe.
In dem Anforderungskatalog für die Softwareanbieter werden die Regelungen der Elektronischen Arzneimittelinformationen-Verordnung konkretisiert. Diese ist im August in Kraft getreten und zielt darauf, Vertragsärzte besser als bisher über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel zu informieren.
Was Ärzte in der Software erwartet
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben in ihrem Anforderungskatalog festgelegt, dass der Arzt bei Auswahl eines Arzneimittels zunächst durch ein Symbol darauf hingewiesen wird, wenn für das Arzneimittel ein entsprechender Beschluss vorliegt.
Im zweiten Schritt kann eine Übersicht des oder der Beschlüsse mitsamt den bewerteten Anwendungsgebieten des Arzneimittels abgerufen werden. Wenn in der Verordnungssoftware ein ICD-10-GM-Kode für den Patienten vorliegt, werden zunächst nur jene Beschlüsse angezeigt, die dem hinterlegten ICD-10-GM-Kode entsprechen. Nach Auswahl eines Beschlusses werden dann die relevanten Inhalte angezeigt.
Beispielsweise muss für jede Patientengruppe angezeigt werden, ob und in welchem Ausmaß der jeweilige Wirkstoff einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist. Die Studienergebnisse, auf deren Grundlage der Beschluss gefasst wurde, werden in den Kategorien Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und unerwünschte Ereignisse grafisch dargestellt. Auf diese Weise sollen Ärzte bei ihrer Therapieentscheidung durch evidenzbasierte Informationen unterstützt werden.
Automatische Anzeige nur von neuen Beschlüssen
Nur bei Aufruf eines Arzneimittels, für das ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach dem 30. Juni 2020 gefasst wird, werden die relevanten Beschlussinhalte einmalig aktiv angezeigt. Bei Arzneimitteln mit einem Beschluss vor dem 30. Juni 2020 können die Informationen zwar aufgerufen werden, eine aktive Anzeige ist jedoch nicht vorgesehen. Zudem muss die Verordnungssoftware zusätzliche Recherchen ermöglichen, etwa, für welche Arzneimittel – auch indikationsbezogen – ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung vorliegt.
Um die Abbildung der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Verordnungssoftware zu ermöglichen, wird der G-BA seine Beschlüsse in einer maschinenlesbaren Fassung zur Verfügung stellen. Dadurch können die Informationen einfach und unproblematisch in die Verordnungssoftware einfließen. Pro Jahr handelt es sich um rund 70 Beschlüsse.
Hinweis auf anwendungsbegleitende Datenerhebungen
Darüber hinaus erscheint ab Juli 2020 in der Verordnungssoftware ein Hinweis, wenn für ein Arzneimittel eine anwendungsbegleitende Datenerhebung vorgesehen ist. Diese kann der G-BA bei Arzneimitteln mit bedingter Zulassung oder bei Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen) veranlassen, wenn die Evidenz zum Zeitpunkt der Nutzenbewertung nicht aussagekräftig genug war. Der G-BA kann dabei festlegen, dass nur Ärzte, die an der anwendungsbegleitenden Datenerhebung teilnehmen, das jeweilige Arzneimittel verordnen dürfen.
Abbildung von Rote-Hand-Briefen empfohlen
Die KBV und der GKV-Spitzenverband empfehlen im neuen Anforderungskatalog explizit auch die Implementierung von Rote-Hand-Briefen sowie Schulungsmaterialien mit dem Blaue-Hand-Logo. Darüber hinaus schlagen sie vor, den Online-Meldebogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen beziehungsweise für Medikationsfehler der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in der Verordnungssoftware einzupflegen.
Software leichter wechseln
Der aktualisierte Anforderungskatalog tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft. Bis dahin haben die Softwarehersteller Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt muss im Praxisverwaltungssystem (PVS) die Wechselschnittstelle für den einfacheren Wechsel der Verordnungssoftware implementiert werden. Derzeit müssen Ärzte auf ein anderes PVS umstellen, wenn die darin verankerte Verordnungsfunktionalität nicht ihren Anforderungen genügt oder zu teuer ist.
Mit der neuen Wechselmöglichkeit haben Ärzte zukünftig mehr Flexibilität. Sie können die Verordnungssoftware wählen, die am besten zu ihren persönlichen Anforderungen passt.
– Information der KBV –