Haushaltsvoranschlag 2020
In der Vertreterversammlung am 29. November 2019 wurde den Vertretern der Haushalt 2020 der KV Sachsen vorgestellt. Nachfolgend eine ausführliche Darstellung.
Beschluss zum Haushalt 2020
Der vom Vorstand aufgestellte Haushalt 2020 der KV Sachsen wurde vom Finanzausschuss beraten und von der Vertreterversammlung am 29. November 2019 bestätigt. Er ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen werden durch die Erträge aus der Verwaltungskostenumlage, den Kapitalerträgen und weiteren Erträgen sowie geplante Entnahmen aus Vermögen und Rücklagen ausgeglichen. Aus Gründen der Transparenz wird der Haushalt für die Bereitschaftsdienstreform gesondert ausgewiesen.
Die veranschlagte Haushaltssumme beträgt 77.689 Tsd. Euro. Die Verwaltungskostensätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es werden Verwaltungskostenumlagen für Online-Proaktiv-Abrechnungen in Höhe von 2,5 Prozent, für OnlineAbrechnungen 2,7 Prozent, für Datenträgerabrechnungen 3,0 Prozent und für Manuellabrechnungen 5 Prozent erhoben. Zur Finanzierung der Bereitschaftsdienstreform wird ab dem Leistungsquartal II/2020 eine Bereitschaftsdienstumlage in Höhe von 0,27 Prozent und ein Fixbetrag von 270 Euro je Quartal und Arzt erhoben. Für zugelassene Psychologische Psychotherapeuten sowie nichtärztliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird eine Bereitschaftsdienstumlage von 0,63 Prozent erhoben werden. Der Investitionshaushalt sieht Ausgaben in Höhe von 9.601 Tsd. Euro vor. Die Finanzierung erfolgt aus dem Vermögen.
Die Personalanzahl für das Kerngeschäft der KV Sachsen beträgt 494 Mitarbeiter bzw. 472 Vollbeschäftigungseinheiten.
– Buchhaltung / hei –