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„Verwunderung und Verärgerung“: Kommentar zum Artikel „Of Fakes and Facts“

Folgende Anmerkung erhielten wir von Dr. Rohrwacher, dem Vorsitzenden des sächsischen Berufsverbandes der Augenärzte zum Artikel „Of Fakes and Facts“ aus den KVS-Mitteilungen 01/2020:

Der Berufsverband der Augenärzte nimmt mit Verwunderung und Verärgerung die Äußerungen des KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Heckemann zur Kenntnis, die intravitreale operative Medikamentenapplikationen als „Gelddruckmaschine“ zu bezeichnen und weist diese Darstellung mit aller Deutlichkeit zurück. Hierbei handelte es sich um eine unter OP-Bedingungen, mit großen Aufwand und unter strengsten Hygienebedingungen durchzuführende medizinische Leistung. Im Vorfeld sind für die durchführenden Augenärzte erhebliche Investitionen in OP-Räumlichkeiten und notwendige Geräte zu tätigen. Wir laden den KV-Vorstand herzlich ein, sich einmal ein Bild von den OP- und Hygienestandards in der Augenheilkunde zu machen.

Wir haben Verständnis dafür, dass die unsachlichen und falschen Behauptungen im Rundschreiben vom MVZ „DerArzt“ und die daraufhin bei der KV eingegangenen Schreiben beim Vorstand der KV, zu Irritationen geführt haben und förmlich nach einer Reaktion der KV riefen und wir teilen ebenso die von Herrn Heckemann dazu recherchierten Analysen.

Trotzdem ist es nicht hinzunehmen, dass die, vielen sächsischen Patientinnen und Patienten ihr Augenlicht rettenden, Operationen derart dargestellt werden und so das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beschädigt wird. Die erwähnte „gefühlte Überbewertung“ entsteht doch dadurch, dass nahezu alle anderen, insbesondere konservativen Tätigkeiten in der Augenheilkunde deutlich unterbewertet sind, was zu der bekannten chronischen Unterfinanzierung eines ganzen Faches führt.

Die demografische Entwicklung und der steigende Behandlungsbedarf in der Augenheilkunde führen zu der in den letzten Jahren zu verzeichnenden, angespannten Situation bei der Versorgung der Bevölkerung, weil es immer noch einen erheblichen Nachholbedarf im Honorar für die augenärztlichen Grundversorgung gibt. Hier gilt es bei den anstehenden EBM-Reform anzusetzen.

                         – Dr. Frank Rohrwacher, Vorsitzender Berufsverband der Augenärzte Sachsen –

 

Antwort von Dr. Heckemann

Lieber Herr Rohrwacher,

auch wenn ich Ihre deutliche Kritik erwartet hatte und teilweise auch nachvollziehen kann, glaube ich doch, auch diesbezüglich, einen gewissen Realitätssinn erwarten zu können.

Wir sind völlig d‘accord, dass die Leistungen der konservativen Augenheilkunde erheblich unterbewertet sind. Wir sollten aber auch einer Meinung sein, dass im Vergleich dazu die Vergütung der IVOM wesentlich besser ist.

Nachdem ich nun drei Jahrzehnte lang das System und die Möglichkeiten, darin zu agieren, beurteilen kann, muss ich eine simple Forderung nach Erhöhung der Vergütung als chancenlos qualifizieren. Wenn wir nicht auch in zehn Jahren noch feststellen wollen, dass die Bemühungen um die bessere Bewertung der konservativen Augenheilkunde frustan waren, müssen andere Wege gegangen werden.

In Bezug auf einen solidarischen Ausgleich innerhalb der Fachgruppe der Augenärzte sollte es keine generellen Denkverbote geben. Meine deutliche Wortwahl war insofern beabsichtigt, nicht zuletzt um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Heckemann