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„Es gibt Dinge, da irrt man sich gern!“

Anfang Oktober nahmen im Zuge der Bereitschaftsdienstreform zwölf neue Bereitschaftspraxen an Kliniken in Sachsen ihren Betrieb auf. Der Vorstand der KV Sachsen besuchte viele Kliniken, um sich vor Ort ein Bild zur Startphase zu machen.

Die erste Veranstaltung fand Mitte Oktober im Diakonissenkrankenhaus Leipzig statt. Da hatte die Bereitschaftspraxis – wie die anderen auch – ihre erste Bewährungsprobe schon bestanden. Denn mit dem Feiertag am 3. und dem Brückentag am 4. Oktober 2019 sowie dem sich anschließenden Wochenende wurde der Behandlungsbetrieb sofort von sehr vielen Patienten in Anspruch genommen. Dirk Hermann, Kaufmännischer Geschäftsführer des Diakonissenkrankenhauses, lobte das kollegiale Miteinander und bezeichnete die Einrichtung der Bereitschaftspraxis als sinnvollen Schritt zur Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor. Dr. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, würdigte das Entgegenkommen des Klinikums bei der Erfüllung des sehr straffen Zeitplans und betonte das gemeinsame Ziel, Patienten in die richtigen Strukturen zu leiten.

Andrea Keßler, Referatsleiterin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, begleitete ebenfalls die Veranstaltungen. In ihren Ansprachen betonte sie, dass Portalpraxen und Notaufnahmen mit ihrem oft gemeinsamen Tresen bzw. kurzen Wegen eine passgenaue Notfallversorgung der Patienten ermöglichen. Die Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes resultiert aus der bundesweiten Gesetzgebung und wird von der KV Sachsen schrittweise bis 2021 umgesetzt.
Weitere Veranstaltungen folgten in Aue, Freital, Glauchau, Meißen, Oschatz, Stollberg, Torgau und Weißwasser. Neben dem Vorstand, Vertretern der Bezirksgeschäftsstellen sowie der Ärzteschaft, Klinikverantwortlichen und Praxispersonal nahmen auch Vertreter der Kommunalpolitik aus der jeweiligen Regionen daran teil.

Zur Veranstaltung im Kreiskrankenhaus Stollberg resümierte Andreas Stark, der als Vertreter des Landratsamtes des Erzgebirgskreises teilnahm: „Es gibt Dinge, da irrt man sich gern. Ich gebe zu, ich war anfangs sehr skeptisch, als ich das erste Mal von der Bereitschaftsdienstreform gehört habe. Die Zusammenarbeit ist aus meiner jetzigen Sicht sehr positiv zu bewerten.“

Diese Eindrücke setzten sich über die gesamten Veranstaltungen fort. „Die persönlichen Kontakte haben einen sehr wichtigen und angenehmen Nebeneffekt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann. Kolleginnen und Kollegen aus den Bereitschaftspraxen und den Kliniken verstünden sich gegenseitig jetzt sehr viel besser. Wiederholt appellierte er an die Politik, die erneute Einführung einer Notfallgebühr als Mittel zur Patientensteuerung in Betracht zu ziehen.

Mit Hinweis auf das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sagte er: „Der Gesetzentwurf setzt dort an, wo die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits gehandelt haben. Die KV Sachsen hat mit der Reform des Bereitschaftsdienstes schon jetzt funktionierende Strukturen geschaffen, die den ambulanten mit dem stationären Sektor in den Bereitschaftspraxen zusammenführen und die bei den Patienten in den Regionen als Anlaufstellen sehr gut angenommen worden sind. Sowohl Klinikärzte als auch die in den Bereitschaftspraxen diensthabenden Ärzte schätzen das kollegiale Miteinander und sorgen dafür, dass Patienten auf Basis einer Ersteinschätzung eine indikationsgerechte Versorgung erhalten. Darum ist es nun wichtig, dass die Umsetzung der neuen Gesetzgebung zur Notfallreform diese bestehenden Strukturen weiterführt und nicht konterkariert – denn das wäre eine Verschwendung von Ressourcen und öffentlichen Geldern.“

                                                                                          – Öffentlichkeitsarbeit / pfl –
 

Neue Regelung in der Bereitschaftsdienstordnung

Aufgrund der Feiertage und Brückentage über Weihnachten und Neujahr war eine Vielzahl von Bereitschaftsdiensten abzudecken. Rückblickend hat dies gut funktioniert.

Herzlichen Dank an alle Ärzte, welche das ganze Jahr über gewissenhaft ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst nachkommen. Dennoch gab es um den Jahreswechsel Ärzte, welche ihren Dienst versäumt haben!

Um der Wichtigkeit der Diensteinhaltung im Bereitschaftsdienst Rechnung zu tragen, wurde in der Vertreterversammlung am 29. November 2019 u. a. eine Regelung in die Bereitschaftsdienstordnung aufgenommen, welche festlegt, dass bei Nichtantritt eines Dienstes im Bereitschaftsdienst ohne Benennung eines Vertreters bzw. bei Nichterreichbarkeit während der Dienstzeit ein pauschaler Aufwandsersatz erhoben wird (§ 9 Abs. 6. BdO). Die Höhe des Aufwandsersatzes ist in der Gebührenordnung geregelt, aktuell beträgt sie 100 Euro je Stunde.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung auch für Dienstverpflichtete gilt, welche noch nicht in einem reformierten Bereich Bereitschaftsdienst leisten (§ 14 Abs. 2 BdO).

Die geänderte Bereitschaftsdienstordnung i. d. F. vom 29. November 2019 mit Gültigkeit ab 1. Januar 2020 finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen. Darüber hinaus wird diese der Märzausgabe der KVS-Mitteilungen beigelegt.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, an Tagen, die keine Brückentage im Sinne der Bereitschaftsdienstordnung sind, bei Abwesenheit in der Praxis einen Vertreter zu benennen. Insbesondere am 2. und 3. Januar 2020 hatten Praxen auf den Bereitschaftsdienst verwiesen. Der Bereitschaftsdienst war an diesen Tagen nicht besetzt und dies führte deshalb bei den diensthabenden Kollegen zu einer massiven Belastung und bei den Patienten zu Verärgerung.

Im Jahr 2020 gibt es lediglich einen Brückentag (Freitag, der 22. Mai 2020), welcher ganztags durch den Bereitschaftsdienst abgesichert wird.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bereitschaftsdienst
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Rechtsquellen

                                                                                                  – Sicherstellung / ole –