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Fehler bei DMP-Dokumentationen vermeiden

Wegfall des manuellen Korrekturverfahren bei falsch gekennzeichneten DMP-Dokumentationen

In den vergangenen Jahren hat die DMP-Datenstelle an die KV Sachsen wöchentlich DMP-Dokumentationen von nicht berechtigten LANR/BSNR-Kombinationen übermittelt. In einem manuellen Korrekturverfahren konnten diese Dokumentationen Ärzten mit DMP-Genehmigung neu zugeordnet werden. Jede Korrektur musste vom Arzt anschließend schriftlich bestätigt werden. Dieses Verfahren entfällt seit November 2019 aufgrund engerer Datenschutzvorgaben.

Die Fehler betreffen zumeist falsche LANR/BSNR-Kombinationen, bei denen entweder der LANR oder der BSNR oder beiden die Genehmigung für das DMP fehlt. Teilweise betrifft es auch Diabetes Typ 2-Dokumentationen, welche als Diabetes Typ 1-Dokumentationen ausgefertigt werden (adäquat Asthma-COPD) – diese konnten jedoch nicht korrigiert werden und verfielen.

Wir möchten alle DMP-Ärzte sensibilisieren, nur eDokumentationen zu erstellen, wenn sie über eine entsprechende indikationsbezogene DMP-Genehmigung für ihre LANR und BSNR verfügen. Diese beiden neunstelligen Ziffern müssen auf der eDokumentation vermerkt werden. Da dies im Hintergrund im Praxisverwaltungssystem erfolgt, kann dies nur dort geprüft und geändert werden. Ihr PVS-Administrator kann Ihnen hierbei behilflich sein.

Häufige Fehler sind beispielsweise:

  • Ärzte in Vertretung ohne DMP-Genehmigung und / oder unterschiedlichen BSNR
  • Wechsel von einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis (mit Änderung BSNR)
  • Wechsel von DMP-Ärzten in MVZ (LANR und / oder BSNR ohne Genehmigung) – hier kommt es häufig auch zu Unstimmigkeiten bei den genehmigten Zeiträumen

Verfristung und Arztinformation beachten

Jeweils 52 Tage nach Quartalsende verfristen eDokumentationen, wenn sie bis dahin nicht eingereicht wurden oder nicht plausibel oder unvollständig bei der Datenstelle eingegangen sind. Kontrollieren sollten Sie dies anhand Ihrer praxiseigenen Versandlisten in Verbindung mit der von der Datenstelle Anfang des Folgemonats versendeten Arztinformation. Erhalten Sie keine Arztinformation, ist das ein Hinweis, dass in der Datenstelle kein Dateneingang verzeichnet wurde. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit der DMP-Datenstelle in Verbindung.

Das Auto-Reply nach Versand der eDokumentation per E-Mail ist lediglich ein Hinweis, dass die Datenstelle eine E-Mail erhalten hat, sie gibt keinen Rückschluss darauf, dass die vollständige Übertragung der Mail und deren Anhang korrekt verlaufen ist. Nutzen Sie hierzu ausschließlich die Arztinformation (im Sinne eines Kontoauszuges). Die Arztinformation dient auch im Falle einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung als honorarbegründende Unterlage.

Hinweis: Sie erhalten von der Datenstelle nur eine Information, wenn keinerlei Daten an Ihrer übersandten E-Mail zu finden waren. Hat Ihr System beim Export der Daten nur einen Teil versandt, so können Sie dies nur anhand der Arztinformation erkennen und einen neuen Export vornehmen. Hier empfehlen wir, die Datenstelle zeitnah zusätzlich telefonisch zu kontaktieren, um ggf. einen Fehler in Ihrem PVS- oder E-Mail-System zu erkennen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Datenstelle keinen Auftrag zum Fallmanagement innehat. Dieses führen die Krankenkassen.

Jährliche Betreuungspauschale und Ausschreibung

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei fehlenden Dokumentationen die kontinuierliche Betreuung unterbrochen ist und für diese Fälle keine DMP-Betreuungspauschale gezahlt wird. Zudem wird der Patient nach zwei fehlenden Dokumentationen rückwirkend zur zuletzt gültigen Dokumentation von seiner Krankenkasse aus dem DMP ausgeschrieben. Es müssen dann ggf. eine Neueinschreibung mit Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie eine Erstdokumentation folgen.

                                                                            – Qualitätssicherung / dae –