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Achtung, Regressfalle!

Um sich vor Rückforderung der Krankenkassen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Bei der Folgeverordnung von Berodual N Dosier-Aerosol ist auf die Höchstdosen gemäß Fachinformation zu achten. Die Fehlbedienung rechtfertigt maximal vier weitere Hübe pro Tag. Begründung: Wirtschaftlichkeitsgebot.

Gemäß der Fachinformation soll die Gesamttagesdosis von Berodual N Dosier-Aerosol zwölf Hübe nicht überschreiten, da eine höhere Dosierung im Allgemeinen keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen erwarten lässt, aber die Wahrscheinlichkeit des Auftretens auch schwerwiegender Nebenwirkungen dadurch erhöht werden kann. Gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts sind bei Berücksichtigung von Fehlbedienungen im Umfang von vier Hüben höchstens 16 Hübe pro Tag vertretbar (10 ml entsprechen 200 Aerosolstößen).

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 SGB V.

Bitte beachten Sie die Hinweise aus der Fachinformation und in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware. Die Apotheke hat keine Prüfpflicht hinsichtlich der wirtschaftlichen Arzneimittel-Reichweiten.

Die KV Sachsen berät Sie gern zur Förderung der wirtschaftlichen Verordnungsweise.

Ansprechpartner 

BGST Chemnitz:Frau Reinholz 0371 2789-458
BGST Dresden:Frau Kempe 0351 8828-272
Frau Lindner 0351 8828-271
BGST Leipzig:Frau Lettau0341 2432-140

                                                                – Verordnungs- und Prüfwesen / jac –