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Nur noch bis Anfang Januar: Influenzaimpfstoff – Bedarf 2020 / 2021

Die KBV ist durch das TSVG verpflichtet worden, jährlich zum 15. Januar den Grippeimpfstoffbedarf für die darauffolgende Impfsaison an das Robert Koch-Institut zu melden. Dieser Bedarf soll durch die KVen bei den Ärzten erhoben werden.

Aus diesem Grund bitten wir alle Praxen, in denen regelmäßig Grippeschutzimpfungen vorgenommen werden, um die Übermittlung Ihres voraussichtlichen Impfstoffbedarfs für die Saison 2020 / 2021.
 
Die Meldung ist über das Mitgliederportal der KV Sachsen (Startseite bzw. Reiter „Weitere Dienste“ > „Meldung Impfstoffbedarf“) bis Anfang Januar 2020 möglich und dauert nicht länger als eine Minute. Änderungen sind in diesem Zeitraum jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zusätzliche Erhebung handelt, die unabhängig von der voraussichtlich im März gegenüber den Apotheken per Muster 16 abzugebenden verbindlichen Bestellung erfolgt.

Der KV Sachsen ist bewusst, dass die Impfsaison 2019 / 2020 noch nicht abgeschlossen ist und Sie den voraussichtlich benötigten Impfstoffbedarf nur grob abschätzen können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Regelung und nicht um eine Initiative der KV Sachsen handelt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Informationen
Mitgliederportal der KV Sachsen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Influenza

                                                                            – Verordnungs- und Prüfwesen / jac –