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TSVG: Für die Abrechnung des Hausarzt-Vermittlungsfalles ist „BSNR des vermittelten Facharztes“ erforderlich

Über die Arztsuche im Mitgliederportal der KV Sachsen finden Sie die notwendigen Betriebsstättennummern der Facharztpraxen, in die Sie Patienten vermitteln.

Seit 1. September 2019 werden die Terminvermittlungen durch den Haus-/Kinderarzt an den Facharzt, welche innerhalb von vier Kalendertagen ab dem Folgetag der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegen, extrabudgetär vergütet.

Neben der GOP 03008 für Hausärzte und GOP 04008 für Kinderärzte müssen Sie als überweisender Arzt bei der Abrechnung der zuvor genannten GOP derzeit in das Begründungsfeld „BSNR des vermittelten Facharztes“ (Feldkennung 5003) die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis angeben, in der Sie für den Patienten einen Termin vereinbart haben.

Wir empfehlen Ihnen im Rahmen der Kontaktaufnahme zur Terminabstimmung, die BSNR der Facharztpraxis abzufragen und zu notieren. Sofern dies nicht erfolgt ist, finden Sie die BSNR in der Arzt- und Psychotherapeutensuche im Mitgliederportal, wie nachfolgend beschrieben.

Sollten sich Änderungen ergeben, werden Sie zeitnah informiert. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiter vom ServiceTelefon für EDV-Support & Online-Dienste unterstützend zur Verfügung.

  1. Schritt:
    Sie gehen wie gewohnt über das Sichere Netz bzw. die Telematik-Infrastruktur in das Mitgliederportal. Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie auf die Startseite, hier finden Sie auf der rechten Seite u. a. die Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten:
  2. Schritt:
    Sie haben nun die Möglichkeit, über die Allgemeinen Suchkriterien die Facharztpraxis zu suchen. Sie geben z. B. den Namen des Kollegen im Suchfeld ein und gehen anschließend auf Arztsuche starten:
  3. Schritt:
    Sie erhalten gemäß den eingegebenen Suchkriterien das entsprechende Suchergebnis. Um sich die BSNR anzeigen zu lassen, müssen Sie auf das Symbol „Lupe“ im Feld Details klicken:
  4. Schritt:
    Jetzt wird Ihnen die BSNR des Facharztes angezeigt und Sie können diese bei Ihrer Abrechnung im Begründungsfeld „BSNR des vermittelten Facharztes“ (Feldkennung 5003) eingeben.

 
ServiceTelefon für EDV-Support & Online-Dienste 

Telefon:0341 23493-737
Montag bis Donnerstag:08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 14:00 Uhr

                                                                                            – Service und Dienstleistungen / kr –