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Honorar- und Abschlagszahlungen

Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.

Sie finden die tabellarische Übersicht der Abschlags- und Restzahlungen im oberen Bereich dieser Seite als PDF „Download des Artikels“.

Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende.

Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.

Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2020 erfolgt Ende Januar 2020, erstmalige Zahlung am 15. Februar 2020 für Januar 2020.

Werden der zuständigen KVS-Bezirksgeschäftsstelle besondere Umstände bekannt (z. B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die KVS-Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Honorar > Honorar- und Abschlagszahlungen

                                                                                              – Buchhaltung / hei –

Vorabprüfung der Quartalsabrechnung für IV / 2019

Seit Einführung der „Vorabprüfung der Quartalsabrechnung“ hat sich die Zahl der Nutzer stetig erhöht und liegt jetzt bei über 50 Prozent. Dies ist für uns ein Zeichen, dass die Vorabprüfung ein wichtiges Instrument zur Prüfung Ihrer Abrechnung ist. Aus diesem Grund sind wir bestrebt, dieses Angebot ständig zu verbessern, wozu auch Ihr Feedback eine wichtige Rolle spielt.

Wir möchten uns auf diesem Weg bedanken und Sie bitten, weiterhin Anregungen und Hinweise zur Nutzung der Vorabprüfung mitzuteilen. Dies können Sie uns sowohl über den entsprechenden Link nach Ausführung der Vorabprüfung als auch später bei der Einreichung Ihrer Quartalsabrechnung mitteilen. Das Feedback ist grundsätzlich anonym. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben, hätten wir die Möglichkeit, bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung zu treten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Vorabprüfung bereits ca. eine Woche vor Quartalsende sowie in den ersten zwei Wochen des neuen Quartals zur Verfügung steht und durchgeführt werden kann.

Bei hoher Auslastung haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsdatei im Mitgliederportal hochzuladen und über Nacht laufen zu lassen. Die Bearbeitung läuft dabei unabhängig von einer Anmeldung an der Anwendung. Sobald diese abgeschlossen ist, können die Ergebnisse wie gewohnt abgerufen werden.

Seit dem Quartal III / 2019 steht Ihnen zusätzlich zu den gewohnten Ergebnislisten im pdf-Format eine Regelkorrekturliste im csv-Format zur Verfügung. Diese können Sie nutzen, um die Ergebnislisten nach Ihren Wünschen zu bearbeiten.

Nähere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie in den Bedienungshinweisen. Außerdem steht Ihnen zusätzlich ein FAQ-Katalog zur Verfügung, in dem die KV Sachsen Antworten auf häufig gestellte Fragen auflistet.

Für das vierte Quartal 2019 ist die Freigabe der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung voraussichtlich ab dem 20. Dezember 2019 geplant.

Bedienungshinweise und FAQ-Katalog
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Abrechnung > Vorabprüfung der Quartalsabrechnung > rechter Bildrand

                                                                                                      – Abrechnung / eng / fie –