Influenzaimpfstoff Bedarf 2020/2021
Die KBV ist durch das TSVG verpflichtet worden, jährlich zum 15. Januar den Grippeimpfstoffbedarf für die darauffolgende Impfsaison an das Robert Koch-Institut zu melden. Dieser Bedarf soll durch die KVen bei den Ärzten erhoben werden.
Aus diesem Grund bitten wir alle Praxen, in denen regelmäßig Grippeschutzimpfungen vorgenommen werden, um die Übermittlung Ihres voraussichtlichen Impfstoffbedarfs für die Saison 2020 / 2021.
Die Meldung ist über das Mitgliederportal der KV Sachsen (Startseite bzw. Reiter „Weitere Dienste“ > „Meldung Impfstoffbedarf“) von Anfang Dezember 2019 bis Anfang Januar 2020 möglich und dauert nicht länger als eine Minute. Änderungen sind in diesem Zeitraum jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zusätzliche Erhebung handelt, die unabhängig von der voraussichtlich im März gegenüber den Apotheken per Muster 16 abzugebenden verbindlichen Bestellung erfolgt.
Der KV Sachsen ist bewusst, dass die Impfsaison 2019 / 2020 noch nicht abgeschlossen ist und Sie den voraussichtlich benötigten Impfstoffbedarf nur grob abschätzen können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Regelung und nicht um eine Initiative der KV Sachsen handelt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Informationen
Mitgliederportal der KV Sachsen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Influenza
– Verordnungs- und Prüfwesen / jac –
Der e Impfpass der AOK PLUS ist da
Der Verlust des Impfpasses, ein abgelaufener Impfschutz und nicht abgeschlossene Impfreihen haben nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem. Sie sind auch mit vielen Unannehmlichkeiten für Patienten und Ärzte und einer Rückkehr bereits zurückgedrängter Infektionserkrankungen verbunden.
Um Doppelimmunisierungen zu vermeiden, die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung aber auch zu steigern, wünschen sich Impfexperten schon seit langem eine verlustfreie Dokumentation von Impfungen. Seit 1. Oktober 2019 ist dies für Versicherte der AOK PLUS nun möglich.
Vorteile für den Arzt
- Regressprophylaxe durch Hinweise zur Verordnung von Impfstoffen gemäß SIKO- und STIKO-Empfehlungen. Die sächsischen Regelungen werden berücksichtigt.
- Elektronische Unterstützung bei der Lagerhaltung. Sie müssen Impfstoffe im Kühlschrank nicht mehr nach Kostenträgern getrennt lagern und haben immer einen Überblick, wie viele Impfstoffdosen für Pflicht- und Satzungsleistungen in Ihrer Praxis noch vorrätig sind. Dies ermöglicht auch ein
- besseres Impfmanagement und weniger Impfstoffverwurf.
- Erhöhung der Durchimpfungsraten durch Erinnerungsfunktion in Ihrem Praxisverwaltungssystem
- Schneller Überblick über die vollständige Impfdokumentation statt aufwändiger Recherchen
- Unterstützung des Qualitätsmanagements in der Praxis
- Der Versicherte kann sich jederzeit selbstständig über die Onlinegeschäftsstelle der AOK PLUS über seinen Impfstatus informieren. Zusätzlich wird er automatisch an Impfungen erinnert.
Sie benötigen für die Teilnahme
- ein Praxisverwaltungssystem (PVS), das die e Impfpass- Funktionalitäten unterstützt (*).
- eine Impfmanagementsoftware, welche für den e Impfpass zertifiziert ist und die Regelungen der STIKO und SIKO berücksichtigt. Diese Voraussetzungen erfüllt nach aktuellem Kenntnisstand der KV Sachsen derzeit nur ImpfdocNE. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzprogramm, welches Ihnen die oben aufgeführten Mehrwerte bietet. Die Höhe der Kosten ist je nach PVS unterschiedlich und kann beim PVS-Hersteller erfragt werden. Die Größenordnung liegt pro BSNR bei ca. 500 Euro für die Installation und einer jährlichen Gebühr von ca. 200 Euro.
- ein KV-Connect-Konto und einen KV-SafeNet-Zugang.
Teilnahme des Arztes durch Anwendung
- Sie benötigen keine Teilnahmeerklärung. Wenn Sie den ersten e Impfpass anlegen wollen, erscheint in Ihrem Praxisverwaltungssystem ein Hinweis. Bestätigen Sie diesen, nehmen Sie automatisch teil. Es entstehen Ihnen durch die Teilnahme am e Impfpass keine weiteren Kosten.
Einschreibung des Versicherten
- Der Versicherte kann sich selbst in der Online-Geschäftsstelle der AOK PLUS einschreiben. Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.
- Die Einschreibung in der Praxis ist ebenfalls möglich. Sobald Sie alle der oben genannten technischen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt haben, finden Sie die Teilnahmeerklärung in Ihrer Impfmanagementsoftware.
Was ist zu tun
- Aktuell durchgeführte Impfungen werden automatisch im e Impfpass erfasst und als Impfnachweis gespeichert. Arzt und Versicherter können jederzeit den aktuellen Impfstatus einsehen und werden an noch ausstehende Impfungen erinnert.
- Zur Vervollständigung kann der Versicherte Eintragungen aus dem papiergebundenen Impfausweis in den e Impfpass übernehmen. Diese Informationen werden als Impfhinweise gekennzeichnet. Wenn Sie Impfhinweise prüfen und die Impfungen bestätigen, wird aus dem Impfhinweis ein Impfnachweis.
- Weiterhin können Sie in Ihrer Praxis Impfungen aus dem papiergebundenen Impfausweis in den e Impfpass aufnehmen. Diese gelten sofort als Impfnachweis.
Vergütung
Die Zusetzung der Vergütung erfolgt automatisch. Bei der Teilnahme am e Impfpass erhalten Sie folgende Leistungen vergütet:
- Kalenderjährliche Strukturpauschale ab der erstmaligen Anlage und / oder regelmäßigen Nutzung des e Impfpasses: 100 Euro pro Jahr (max. 3 x)
- Qualifizierung von Impfhinweisen zu Impfnachweisen: 0,50 Euro pro Impfhinweis
- Nachtragung von Impfnachweisen für bereits durchgeführte Impfungen (z. B. aus Papier-Impfausweis): 1 Euro pro Impfnachweis
- Die Neuanlage und die regelmäßige Aktualisierung des eImpfpasses in direktem Zusammenhang mit der Durchführung einer Impfung werden nicht extra vergütet, dadies durch das Programm ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt.
Zusätzliche Hinweise
Der e Impfpass kann den papiergebundenen Impfpass (gelbes Heft) derzeit aus juristischen Gründen nicht ersetzen. Auch die Umwandlung von Impfhinweisen in Impfnachweise dient lediglich der elektronischen Dokumentation und der Aktivierung der Reminder-Funktion. Es handelt sich hierbei nicht um eine Eintragung nach § 22 Infektionsschutzgesetz. Der papiergebundene Impfpass ist weiterhin zu führen.
Ab 28. Oktober 2019 bewirbt die AOK PLUS den Vertrag bei ihren Versicherten über die Online-Filiale und in ihrem Newsletter „Versorgungsmanagement“.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „E“ > Elektronischer Impfpass (e Impfpass) –
Modellvereinbarung zwischen AOK PLUS und KV Sachsen
(*) Dies trifft derzeit auf: Apris-Software, APW Praxissoftware, CGM Medistar, CGM Turbomed, CGM Albis, CGM M1 Pro, Praxis4More, Data AL, inSuite, Epikur-Windows und Epikur-Mac, Medical Office, Interarzt, Pro_Medico, Smarty, Medi 10, principa, Profimed, T2med, tomedo und über eine GDT-Schnittstelle auf: Red Medical, x.isynet, x.concept, Medisoftware, S3-Praxisprogramm, Quinzy zu.
– Verordnungs- und Prüfwesen / jac –