Moderne Kommunikation - Nutzungsmöglichkeiten von KV-Connect
KV-Connect verbindet einzelne Arzt- und Psychotherapiepraxen, medizinische Einrichtungen und Krankenhäuser untereinander. Über das Sichere Netz der KVen und auch über die Telematik-Infrastruktur (TI) steht Ihnen dieser Service zur Verfügung.
Was ist KV-Connect?
KV-Connect ist ein Kommunikationsdienst, der den sicheren Datenaustausch zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, KVen und weiteren medizinischen Partnern, beispielsweise Krankenhäusern – direkt aus dem jeweiligen PVS heraus – ermöglicht.
Welche Vorteile bietet der Einsatz von KV-Connect?
Mit KV-Connect ist es möglich, besonders sensible Sozialdaten wie Diagnosen, Befunde u. ä. zu übertragen. Ein Zugriff von Unbefugten auf die hochsensiblen Behandlungsdaten der Patienten ist nicht möglich. KV-Connect funktioniert wie eine E-Mail. Jeder Nutzer erhält eine Adresse, über die er für andere KV-Connect-Nutzer erreichbar ist. Die Daten sind zwischen Sender und Empfänger „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt.
Welche Daten können bereits heute via KV-Connect ausgetauscht werden?
- eArztbrief – Versand und Empfang direkt papierlos aus dem IT-System
- eDMP – elektronische DMP-Dokumentation und Übermittlung an die Datenannahmestelle
- eDokumentation – Dokumentation Qualitätssicherung
- LDT – Labordatenkommunikation: Laboraufträge und -befunde strukturiert, elektronisch austauschen
- eNachricht – Versand von gesicherten Nachrichten
- eTS – Aufdruck Vermittlungscode auf Überweisung
Was kostet KV-Connect?
Die KV Telematik GmbH stellt KV-Connect kostenfrei zur Verfügung. Für die Integration in das Praxisverwaltungssystem (PVS) im Allgemeinen und die Implementierung der einzelnen Anwendungen im Speziellen entstehen für die PVS-Hersteller Aufwände, die sie sich nach unterschiedlichen Preismodellen vergüten lassen. Über die Kosten kann der Betreuer des PVS informieren.
Bei fachlichen Fragen, wie z. B. der Einrichtung eines KV-Connect-Kontos, wenden Sie sich bitte an den EDV-Support.
eTS-Support
Telefon | 0341 23493-755 |
Montag bis Donnerstag | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 14:00 Uhr |
Telematikinfrastruktur - Aktueller Sachstand zu Sicherheitsaspekten
Die Sicherheit der Telematikinfrastruktur (TI) sorgt immer wieder für Diskussionen. Auslöser war der Beschluss der Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 12. September 2019 zum Thema, wer in der TI datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
MEDI GENO Deutschland e. V. hat diesen Beschluss zum Anlass genommen, seine Mitglieder erneut vor dem Anschluss an die TI zu warnen. Der Vorsitzende, Dr. Werner Baumgärtner, begründet das in einem Rundschreiben unter anderem mit der Unsicherheit des Konnektors und der ungeklärten Haftungsfrage. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat dazu Stellung genommen.
Datenschützer sehen Mitverantwortung der gematik
Die DSK hat sich in ihrer Sitzung Mitte September mit Fragen der TI-Sicherheit beschäftigt und beschlossen, dass die gematik für die TI verantwortlich ist – was in der Vergangenheit die KBV, aber nicht alle Beteiligten so gesehen haben. Ferner vertreten sie die Auffassung, dass die gematik für die Konnektoren – also den dezentralen Bereich der TI – mitverantwortlich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist. In einer Mitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten heißt es dazu: „Da es eine gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt.“ Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfehle die DSK dem Gesetzgeber, „hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen“.
Der Beschluss der DSK deckt sich mit der Auffassung der KBV, dass ab dem Konnektor die gematik für Datenschutz und Datensicherheit zuständig ist. Für die Sicherheit der eigenen Praxis ist und bleibt weiterhin der Arzt beziehungsweise Psychotherapeut verantwortlich. Auch die gematik hatte unlängst in einer schriftlichen Stellungnahme klargestellt, dass Praxen nicht für eintretende Schäden haften, sofern die zugelassenen Konnektoren ordnungsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben werden.
Aktueller Sachstand zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Keine abschließende Klärung gibt es leider in puncto Datenschutz-Folgenabschätzung für die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Die gematik wollte bis Mitte August einen Entwurf vorlegen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Unabhängig davon ist die gematik durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aufgefordert, die Frage der Verantwortung für die Datenschutz-Folgenabschätzung nach der DSGVO rechtlich einwandfrei für die Praxen zu klären. Auch dies ist noch nicht geschehen. Dieser Punkt ist für die nächste Gesellschafterversammlung der gematik erneut vorgemerkt.
Auch wenn noch nicht alle Fragen abschließend geklärt sind – die Empfehlung von MEDI GENO an die Ärzte, den Anschluss an die Telematikinfrastruktur abzulehnen, unterstützt die KBV keinesfalls.
Juristisch ist der Sachverhalt eindeutig: Die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, das VSDM durchzuführen und hierfür ihre Praxis an die TI anzuschließen. Verweigern sie sich, wird ihr Honorar um ein Prozent gekürzt. Auch zukünftige TI-Anwendungen wie das elektronische Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der elektronische Arztbrief oder die elektronische Patientenakte können Praxen nur nutzen, wenn sie an die TI angeschlossen sind.
Gesetzgeber ist gefordert
Die Hinweise und Befürchtungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit an die Telematikinfrastruktur nimmt die KBV sehr ernst. Nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium und der gematik seien allerdings keine Sicherheitsmängel zu erkennen, wird von Seiten der KBV klargestellt. Da in vielen Praxen die Verunsicherung über die rechtlichen Konsequenzen des Anschlusses an die TI-Infrastruktur groß ist, wird aber vor allem eine schnelle Klarstellung durch den Gesetzgeber hinsichtlich der einzelnen Verantwortungsbereiche erwartet.
Informationen
www.kbv.de > Service > Praxis-IT > Telematikinfrastruktur
www.datenschutzkonferenz-online.de > Infothek > Beschlüsse > Beschluss vom 12.09.2019 zur datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit innerhalb der Telematik-Infrastruktur
– Nach Informationen der KBV –
eTerminservice - geplante Neuerungen
Der Vermittlungscode, welcher bereits jetzt eine zentrale Rolle bei der Vermittlungstätigkeit der Terminservicestelle spielt, wird zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen, z. B. durch die Verknüpfung mit der Vermittlungsdringlichkeit und Fachgruppe. Im Rahmen des zukünftigen Vermittlungsprozesses über die Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) der KV Sachsen – die Terminservicestelle ist dort integriert – und im Zusammenhang mit der Einführung des eTerminservice (eTS) bedarf es dieses Vermittlungscodes.
Die KV Sachsen hat Ihnen mit der Broschüre „eTerminservice – Anleitung zur Nutzung und Anwendungsbeispiele“ Anfang August 2019 eine erste Ausstattung mit Vermittlungscode-Etiketten zugesandt. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam machen, dass eine Vermittlung durch die ÄVZ ausschließlich mit Vermittlungscode möglich ist, darüber hinausgehende (B-)Kennzeichnungen und / oder individuelle Vermerke können zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden.
Schnittstelle 1: Vermittlungscode ab 1. Oktober 2019 durch das Praxisverwaltungssystem generierbar
Mit dieser Umsetzung haben Sie die Möglichkeit, durch Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) für den Patienten einen Vermittlungscode direkt auf die Überweisung bzw. das Formular PTV 11 zu drucken. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn Sie über eine aktivierte KV-Connect-Schnittstelle im PVS (Bereitstellung durch den PVS-Hersteller) verfügen.
Zusätzlich wird bei dieser Umsetzungsvariante ab Anfang 2020 neben dem Vermittlungscode auch die bundeseinheitliche Rufnummer 116117 und die eTerminservice-Webadresse als Information für den Patienten mit auf die Überweisung gedruckt (siehe Abbildungen).
Schnittstelle 2: Meldung freier Termine direkt aus dem PVS – Umsetzung voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2020
Zukünftig soll es möglich sein, dass Sie Terminmeldungen für die ÄVZ direkt aus Ihrem Terminplan im Praxisverwaltungssystem und somit aus Ihrem bevorzugten Terminplaner melden und verwalten können, ohne dafür eine zusätzliche Anwendung wie den eTS nutzen zu müssen. Damit wird Ihnen ab diesem Zeitpunkt eine einfache Möglichkeit zur Meldung freier Termine an die ÄVZ zu Verfügung stehen. Ihre Terminplanung innerhalb Ihrer Praxis bleibt aber auch weiterhin autark und in Ihrer Verantwortung.
Schnittstelle 3: Kommunikation eTS mit dem Abrechnungsmodul im PVS – Ausblick für das Jahr 2020
Um die korrekten TSS-Konstellationen zukünftig Ihrer Abrechnung zuordnen zu können, ist geplant, dass die dafür notwendigen Daten automatisch vom eTS in den Abrechnungsfall im PVS übernommen und die zeitabhängigen Zuschläge – gemäß TSVG – automatisiert hinzugefügt werden. Als Nachweis eines TSS-Vermittlungsfalls dient dabei der Vermittlungscode. Eine Kommunikation zwischen den Systemen soll ebenfalls über eine aktive KV-Connect-Schnittstelle erfolgen.
Abrechnungshinweis
Bereits jetzt werden Ihnen für die Abrechnung der TSS-Vermittlungsfälle (zuzüglich möglicher Zuschläge) die notwendigen Daten (Datum der Bekanntgabe des Vermittlungswunsches des Patienten gegenüber der ÄVZ sowie der Vermittlungscode) aus dem eTS zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden Ihnen – inklusive der Patientendaten – im eTS beim Anklicken des gebuchten Termins angezeigt.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals bitten, die im eTS bestehenden Kommunikationswege / Benachrichtigungskanäle E-Mail oder Fax zu aktivieren (Broschüre eTerminservice – Anleitung zur Nutzung und Anwendungsbeispiele, Punkt 2.5.2 Benachrichtigungskanal auswählen und verifizieren), damit Sie Rückmeldung erhalten, wenn ein Termin gebucht wurde. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie unwissentlich von Patienten mit einer bestehenden Terminbuchung aufgesucht werden.
Bei fachlichen Fragen rund um die Themen eTerminservice, Vermittlungscode und Terminmeldung wenden Sie sich bitte an den eTS-Support.
eTS-Support
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– Service und Dienstleistungen / hu –