Achtung, Regressfalle!
Zukünftig werden wir Ihnen an dieser Stelle Beispiele für potentiell regressgefährdete Verordnungen vorstellen. Um sich vor Rückforderung der Krankenkassen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Verschreibungspflichtige Umstimmungsmittel und Immunstimulantien zur Stärkung der Abwehrkräfte sind für alle Altersbereiche von der Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Begründet wird dieser Ausschluss damit, dass Nutzen, Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 und 2 Arzneimittel-Richtlinie in Verbindung mit Anlage III Nr. 46.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf Anlage III der AM-RL in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware und prüfen Sie die Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV sorgfältig, da die Apotheke keine Prüfpflicht hinsichtlich der Verordnungsausschlüsse hat.
Die KV Sachsen berät Sie gern zur Förderung der wirtschaftlichen Verordnungsweise.
- Ansprechpartner
BGST Chemnitz Frau Reinholz 0371 2789-458 BGST Dresden Frau Kempe 0351 8828-272 Frau Lindner 0351 8828-271 BGST Leipzig Frau Lettau 0341 2432-140
– Verordnungs- und Prüfwesen / jac –
Anpassung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung zum 1. Oktober 2019
Sublinguale Benzodiazepine können jetzt für bestimmte Anwendungsfälle über den Sprechstundenbedarf verordnet werden. Explizit ausgeschlossen sind nunmehr Medizinischer Honig sowie einige spezielle Pflaster, Salben und Wundauflagen.
Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) auf eine Anpassung der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf verständigt. Folgende Anpassungen sind zum
1. Oktober 2019 in Kraft getreten:
Neu als verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf aufgenommen wurden:
Substanz | Bemerkung | Einschränkung |
---|---|---|
sublinguale Benzodiazepine z. B. Tavor® Expidet Täfelchen | wenn venöser Zugang nicht indiziert oder nicht möglich | nicht als Schlafmittel |
Ticagrelor als Filmtablette | Sofortanwendung bei akutem Koronarsyndrom als einmalige Aufsättigungsdosis | |
parenteraleres Calcium und Magnesium | Mineralstoffe für Akut-/Notfälle | |
orale Antibiotika | in unmittelbarem Zusammenhang mit operativen Eingriffen | nicht für Therapiebeginn |
Uhrglasverbände | augeärztliche Erst-/Notfallversorgung | nicht bei Katarakt OP |
Drainagebeutel | Wunddrainage | |
Urinbeutel | Erst- bzw. Notfallversorgung für Erwachsene | keine Urindrainagesysteme |
Tetanus-Diphtherie-Kombinationsimpfstoff Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombinationsimpfstoff | Verletzungsfall |
Folgende Artikel/Mittel sind nur noch eingeschränkt als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig:
Substanz | Einschränkung |
---|---|
silberhaltige sowie aktivkohlehaltige Wundauflagen | zur Erstversorgung; Weiterverordnung soll patientenkonkret erfolgen |
Antiarrhythmika | nur parenteral |
Intraossärnadeln | keine intraossären Infusionssysteme/-sets |
Antiasthmatika | nicht zur Dauer-/Langzeittherapie sowie Anbehandlung bzw. Asthmaprophylaxe;keine Kombinationen von Cromoglizinsäure mit Reproterol sowie Ipratropiumbromid mit Fenoterol |
Antikoagulantien | parenteral, oral nur Apixaban 5 mg oder Rivaroxaban 15 mg zur Initialbehandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien |
Migränemittel | nur parenteral |
Neuroleptika | parenteral, oral nur als Tropfen (Haloperidol, Levomepromazin, Promethazin); Depotpräparate sind im Sprechstundenbedarf ausgeschlossen |
Als Sprechstundenbedarf ausgeschlossen wurden folgende Mittel:
- Kinesiologietapes, Pflaster zur Narbenbehandlung, Hühneraugenpflaster, Duschpflaster, Druckschutzpflaster/-ringe, Kombinationen aus silber- und aktivkohlehaltigen Wundauflagen, Duschfolien, Silikonfolien/-platten zur Narbenbehandlung, medizinischer Honig und Wundauflagen mit medizinischem Honig
- neben Hautpflegemitteln, heparin-, NSAR- und antihistaminikahaltigen Salben nun auch Salben zur Behandlung von aktinischen Keratosen, Psoriasis und atopischen Ekzemen sowie Silikongele zur Narbenbehandlung.
Bitte beachten Sie, dass ausgeschlossene sowie nicht vereinbarte Mittel als besonders regressgefährdet gelten und zu Rückforderungsanträgen des Kostenträgers AOK PLUS führen können.
Informationen
– Verordnungs- und Prüfwesen/cz / hil –