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DMP-Schulung MEDIAS 2 ICT – Antragsverfahren

Zum 1. Juli 2017 wurde die Schulung MEDIAS 2 ICT neu im Rahmen des DMP vereinbart. Der Schulungsauftrag wurde vertraglich an diabetologisch qualifizierte Ärzte (Schwerpunktpraxen) vergeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie neu vereinbarte Schulungen in den DMP-Verträgen vor Leistungserbringung beantragen müssen.

Dies gilt auch für die Abrechnungsnummern der MEDIAS 2 ICT-Schulung (99315I, 99316I, Schulungsmaterial 99315V). Dazu reichen Sie einfach Ihr Zertifikat (MEDIAS 2 ICT-Schulung) sowie das Ihres nichtärztlichen Personals (Diabetesassistentin bzw. -beraterin) bei Ihrer Bezirksgeschäftsstelle ein. Es erfolgt keine automatische Zusetzung für diabetologisch qualifizierte Ärzte.

Den Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-DMP) finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

 

                                                                                               – Qualitätssicherung / dae –