Hinweis zu Meldepflichten für Ärzte
Die KV Sachsen weist im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) erneut alle Ärzte auf die gesetzlich verankerten Meldepflichten hin.
Die Pflicht zur Meldung bestimmter übertragbarer Krankheiten gehört zu den ältesten und wichtigsten Instrumenten der Seuchenbekämpfung. Um die Meldungen an die zuständigen Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu gestalten, finden Ärzte auf den Seiten des SMS entsprechende Meldebögen, die auch elektronisch ausgefüllt werden können.
Neben den meldepflichtigen Erkrankungen sind Ärzte ebenfalls verpflichtet, den Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (§ 6 Absatz 3 IfSG) zu melden. Hinweise dazu finden sich in der entsprechenden Impfempfehlung E10 der Sächsischen Impfkommission (Empfehlungen beim Auftreten von atypischen Impfverläufen im Freistaat Sachsen), die im Jahr 2018 aktualisiert wurde.
- Meldebogen
www.gesunde.sachsen.de/12210.html
- Informationen
www.slaek.de > Ärzte > Leitlinien > Impfen > E10
– Verordnungs- und Prüfwesen / jac –
Verdacht auf Medikamentenmissbrauch
Eine Dresdner Allgemeinmedizinerin teilte uns mit, dass eine männliche Person mit den Initialen B. F., Jahrgang 1984 mit einer offensichtlich frei erfundenen Krankengeschichte vermutlich bei verschiedenen Ärzten das Medikament Tramal wegen Kopfschmerzen begehrt.
Im vorliegenden Fall gab der Patient an, erst kürzlich nach Dresden gezogen zu sein und in medikamentöser Dauertherapie zu stehen.
Sollte Sie ein neuer Patient aufsuchen und haben Sie den Verdacht, es könne sich um die o. g. Person handeln, empfehlen wir, ohne gesicherte Erkenntnisse zur Notwendigkeit der medikamentösen Tramal-Therapie von einer Verordnung abzusehen bzw. allenfalls Kleinstmengen zu verordnen.
- Informationen
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Ulrike Lindner, Telefon 0351 8828-271
– Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen / schue –