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Auch Kinderärzte sollen MMR-Impflücken bei Erwachsenen schließen

Im Jahr 2019 gab es bisher in Sachsen 15 Masernfälle. In 13 Fällen waren Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass die auf Bundesebene diskutierte und zur Masernelimination beitragende Impfpflicht für Kinder allein nicht ausreicht.

Um diesem Ziel näher zu kommen, hat der Vorstand der KV Sachsen entschieden, dass Kinderärzte ab dem 1. Juli 2019 auf Vertreterschein für Erwachsene MMR-Impfungen als Pflicht- bzw. Satzungsleistung erbringen können; unabhängig davon, ob während des aktuellen Arzt-Patientenkontaktes eine Impfung beim Kind stattgefunden hat.

Die Leiterin der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Frau Dr. med. Barbara Teichmann, praktiziert selbst als Kinderärztin und begrüßt diese Entscheidung sehr: „Damit wird uns die Möglichkeit gegeben, Impflücken zu schließen.“

In Sachsen kann nach den folgenden vertraglichen Regelungen geimpft werden, wobei die Verordnung des Impfstoffes grundsätzlich über den Sprechstundenbedarf erfolgt. Bitte entnehmen Sie die Regelungen dem Download des Artikels.

Für Anfragen stehen Ihnen die Pharmakotherapieberaterinnen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

                                                                           – Verordnungs- und Prüfwesen / jac –