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Gesundheitsminister wollen digitalen Wandel mitgestalten

Die 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf ihrem Treffen im Juni in Leipzig darüber beraten, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangebracht werden kann. Sie fordert vom Bund einfachere Verfahren, sinnvolle Vergütung und regionale Experimentierräume ein, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen.

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch, sagte: „Es ist mir sehr wichtig, dass wir das Potenzial digitaler Lösungen nutzen, um die medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen und zu verbessern. Der Zugang zu digitalen Technologien muss sowohl Patienten als auch Leistungserbringern so leicht wie möglich gemacht werden. Deshalb gilt es Sorge dafür zu tragen, dass geeignete Vergütungs- und Verfahrensregelungen gefunden werden. Besonders wichtig wird es künftig sein, mit Unterstützung digitaler Lösungen innovative, regionale Versorgungsmodelle entwickeln zu können.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte: „Die Digitalisierung sinnvoll zu nutzen, ist eine der großen Herausforderungen der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre. Wenn wir die Chancen des digitalen Wandels ergreifen, können wir den Patienten-Alltag besser machen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Gesundheitsminister dieses Thema aufgreifen. Wir sollten den digitalen Wandel gestalten und nicht erleiden.“

Mit Blick auf den inzwischen vorliegenden Gesetzentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation mahnt die GMK an, regionale Spielräume in Form von „Erprobungs- und Experimentierklauseln“ auch für die digital unterstützte gesundheitliche Versorgung zu eröffnen.

Weitere wichtige Beschlüsse der GMK waren unter anderem:

Masernimpfpflicht

Die GMK stellt fest, dass trotz in Deutschland gestiegener Impfquoten gegen die Masern es hierzulande immer wieder zu Masernerkrankungen kommt, von denen nicht nur Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres, sondern insbesondere auch junge Erwachsene betroffen sind. Die GMK ist der Überzeugung, dass bei sich regional unterschiedlich darstellenden Impfquoten ein länderübergreifendes Vorgehen erforderlich ist, um die für die Eliminierung der Masern notwendige Impfquote von 95 Prozent in der Bevölkerung in Deutschland zu erreichen. Daher begrüßt sie die Initiative des Bundesgesundheitsministers, eine bundesweit einheitliche Regelung zur Masernimpfpflicht zu schaffen und fordert die Bundesregierung auf, sich an den Kosten zu beteiligen.

Masterplan Medizinstudium 2020

Die GMK spricht sich für eine zügige Umsetzung der Festlegungen des Masterplans Medizinstudium 2020, insbesondere für die vorgesehene Änderung der Ärzteapprobationsordnung (ÄApprO), aus. Ziel des Masterplans ist die Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung. Die GMK fordert, in der neuen ÄApprO eine großzügige Übergangsregelung für bestehende Modellstudiengänge vorzusehen. Weiterhin mahnt sie eine gleichberechtigte Mitwirkung der Gesundheitsressorts der Länder sowie des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) an der Ausgestaltung der bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung an.

Tests für Medizinische Studiengänge

Es ist den Gesundheitsbehörden der Bundesländer ein wichtiges Anliegen, dass bei der Bewerbung um die Medizinstudienplätze alle Bewerberinnen und Bewerber die gleichen Chancen haben. An zahlreichen Universitäten ist bereits jetzt das Ergebnis des „Tests für medizinische Studiengänge“ wichtiges Auswahlkriterium. Dieser findet nur einmal jährlich, und zwar immer Anfang Mai, statt. In einigen Bundesländern ist der Mai Abiturprüfungszeit. Daher sind einige Bewerberinnen und Bewerber durch die Prüfungen gehindert, an dem Test teilzunehmen. Die GMK bittet daher die Kultusministerkonferenz, bei der Koordinationsstelle für diesen Test an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg darauf hinzuwirken, den Test für Medizinische Studiengänge künftig zweimal pro Jahr anzubieten.

Hintergrund: Die Gesundheitsministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz der Länder. Ihr gehören die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder an. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast der GMK. Der Vorsitz der GMK wechselt jährlich. Im kommenden Jahr wird Berlin Vorsitzland. Schwerpunktthema wird dann der Zugang zur medizinischen Versorgung in einer vielfältigen Gesellschaft sein.

– Nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz –

Bessere Rahmenbedingungen und mehr Vernetzung für die Organspende

Ein breites Bündnis von Institutionen und Organisationen, die für die Organspende Verantwortung tragen, hat einen „Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende“ vereinbart.

Dieser enthält Empfehlungen für den Bereich der Entnahmekrankenhäuser, der Transplantationsbeauftragten und der Aufklärungsarbeit, auch in der hausärztlichen Praxis. Der Plan ergänzt und unterstützt das seit dem 1. April 2019 geltende Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende.

Zu den Empfehlungen des Initiativplans gehören:

  1. Transplantationsbeauftragte stärken (Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten weiterentwickeln und harmonisieren, die Tätigkeit von Transplantationsbeauftragten aufwerten)
  2. Konkrete Unterstützungsangebote für Transplantationsbeauftragte entwickeln
  3. Kooperationen fördern – Vernetzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stärken
  4. Entnahmekrankenhäuser bedarfsgerecht unterstützen – gezielte Bedarfsabfrage organisieren
  5. Innerklinische Prozessabläufe rund um die Organspende stärker strukturieren und konkretisieren
  6. Partnerschaftsnetzwerke entwickeln – Unterstützung im Akutprozess organisieren
  7. Medizinisches und pflegerisches Fachpersonal ausbilden – organspendespezifische Kenntnisse fördern (Organspende im Medizinstudium thematisieren, Organspende thematisch in der ärztlichen Weiterbildung verankern, Organspende als thematischen Bestandteil der (Intensiv-)Pflege stärken)
  8. Aufklärung über die Organspende in der hausärztlichen Praxis fördern und unterstützen (Befragung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der medizinischen Fachangestellten und Versorgungsassistenten durchführen, gezielte Schulung und Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte)
  9. Organspendebereitschaft in der Patientenverfügung eindeutig erklären
  10. Verschiedene Zielgruppen spezifisch informieren und aufklären („Organspende macht Schule“, gezielte Ansprache älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger, Förderung der interkulturellen Kommunikation)
  11. Der Organspende ein Gesicht geben – Aufklärungsarbeit unter Einbeziehung von Organtransplantierten und Spenderangehörigen
  12. Organspender und ihre Angehörigen gesellschaftlich stärker anerkennen

An der Erarbeitung unter der Federführung der DSO beteiligten sich die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Patientenverbände, Spenderangehörige, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die Stiftung ÜberLeben und der Verein Junge Helden.


                                                       – Information der Sächsischen Landesärztekammer –

Bundesärztekammer mit neuem Präsidenten

Auf dem 122. Deutschen Ärztetag wurde der Allgemeinmediziner Dr. Klaus Reinhardt zum Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt. Er ist Nachfolger von Dr. Frank Ulrich Montgomery, der nicht mehr für das Amt kandidierte.

Mit Dr. Klaus Reinhardt steht erstmals seit Jahrzehnten wieder ein niedergelassener Arzt an der Spitze der Bundesärztekammer. Der 59-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin ist seit 25 Jahren in Bielefeld tätig. Des weiteren gehören Dr. Heidrun Gitter, Kinderchirurgin aus Bremen, Dr. Ellen Lundershausen, Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde aus Erfurt, Dr. Susanne Johna, Fachärztin für Innere Medizin aus Rüdesheim, und Dr. Peter Bobbert, Facharzt für Innere Medizin aus Berlin, der neuen Führungsspitze an.

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat eine Reihe von gesundheits-, sozial- und berufspolitischen Beschlüssen gefasst. Er warnte vor einer Aushöhlung des Berufsgeheimnisses der Ärzte durch das Bundeskriminalamtsgesetz sowie die neuen Polizeigesetze der Länder. Diese seien für das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten ausgesprochen gefährlich, betonten die Abgeordneten in einem Beschluss. „Der Staat greift zunehmend in diese besondere, ethisch zu schützende Beziehung ein und untergräbt durch erkennungsdienstliche Maßnahmen dieses Vertrauensverhältnis nachhaltig und dauerhaft“, so das Ärzteparlament. Bürgern vermittele sich so der Eindruck, dass selbst in der geschützten Arzt-Patienten-Beziehung der Staat stets mithöre.

Rolle der Hausärzte stärken

Hausärzte sollen in der Regel erste Ansprechpartner für Patienten sein. Dafür hat sich der 122. Deutsche Ärztetag ausgesprochen. Die Ärzteschaft unterstütze alle Maßnahmen, die bei neu auftretenen gesundheitlichen Fragen den Hausarzt als ersten Ansprechpartner stärkten. Sie forderte den BÄK-Vorstand auf, dieses Anliegen dem Gesetzgeber gegenüber klar zu artikulieren und sich konstruktiv in die Diskussion einzubringen. Die freie Arztwahl sei ein hohes Gut. Diese werde gestärkt, wenn die vorhandenen Ressourcen sinnvoll genutzt würden.

Missbrauch von Fernbehandlung verhindern

Vor dem Hintergrund der Zunahme fragwürdiger telemedizinischer Anwendungen beauftragte der Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer damit, die rechtlichen Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Online-Anwendungen und der Sanktionierung der Anbieter zu prüfen. Hier sei eine „Goldgräberstimmung“ mit Auswüchsen wie der Krankschreibung per Messenger-Dienst ausgebrochen. Dabei werde offensichtlich negiert, dass der 121. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr das Fernbehandlungsverbot nicht komplett aufgehoben hat. Damals war beschlossen worden, dass Ärzte „im Einzelfall“ ihnen noch unbekannte Patienten über Kommunikationsmedien beraten und behandeln dürfen. Der Beschluss sei jedoch unter der Prämisse erfolgt, dass die Fernbehandlung ärztlich vertretbar sei und die ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibe, unterstrichen die Abgeordneten. Die Möglichkeiten der Telemedizin dürfen selbstverständlich genutzt werden, könnten letzten Endes das bisherige Zusammenspiel von Arzt und Patient nur ergänzen.

Etablierte ärztliche Bezeichnungen nicht für andere Berufe verwenden

In Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zur Ausbildungsregulierung zukünftiger akademischer Heilberufe forderte der Deutsche Ärztetag, darauf zu achten, dass von Ärzten getragene Titel und Bezeichnungen nicht von anderen Heilberufen beansprucht werden. So seien beispielsweise auch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Geburtshelfer. Das müsse bei der Akademisierung des Berufs der Hebamme berücksichtigt werden.

Bundeseinheitlichen Medikationsplan überarbeiten

Der Deutsche Ärztetag hat sich dafür ausgesprochen, den bundeseinheitlichen Medikationsplan über ambulante Praxen hinaus auch in den EDV-Systemen der Krankenpflege, der Pflegeheime und der Krankenhäuser als Standard zu etablieren. Damit könne die Schnittstellenkommunikation leichter, effizienter und sicherer werden. Anzustreben sei ein verlässlicher und erprobter Standard. „Ein solch optimierter bundeseinheitlicher Medikationsplan, der auch in die angrenzenden Behandlungs- und Pflegesektoren reicht, macht Pharmakotherapie sicherer und senkt den bürokratischen Aufwand“, heißt es in dem Beschluss.

Für faire Finanzierung zusätzlicher Arztstellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht eine Anpassung der Bedarfsplanung noch in diesem Jahr vor. Das wird voraussichtlich zur Neuschaffung zusätzlicher Arztsitze vor allem im hausärztlichen Versorgungsbereich führen. Der 122. Deutsche Ärztetag forderte das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, für eine faire Finanzierung dieser Arztsitze mit zusätzlichen Geldern durch die Krankenkassen zu sorgen.


                                            – Nach Informationen der Bundesärztekammer und KBV –

„Wir als Ärzte haben eine humanistische Aufgabe“

Die von Ärzten initiierte Bürgerinitiative „Tübke 90 / 30“ sucht Paten, um ein prächtiges Gemälde von Werner Tübke digitalisieren zu können.
Es ist eines der größten Kunstprojekte des 20. Jahrhunderts: Werner Tübkes Monumentalwerk „Die frühbürgerliche Revolution in Deutschland“, das im Panoramamuseum Bad Frankenhausen ausgestellt ist. Das berühmte Gemälde über die Bauernkriege des 16. Jahrhunderts feiert in diesem Jahr das 30. Jubiläum seiner Eröffnung. Der Maler selbst wäre in diesem Jahr 90 Jahre alt geworden – Anlass genug für eine Neubetrachtung.
Die Bürgerinitiative „Tübke 90 / 30“ hat mit Tübkes Panorama ambitionierte Pläne. Das gesamte Bild soll erstmals digitalisiert werden, um für die Nachwelt und kunsthistorische Betrachtungen langfristig erhalten zu bleiben. Das ist dringend nötig, um das restaurierungsbedürftige Werk in die Zukunft zu retten. Die Initiative will das Monumentalwerk damit auch neu erlebbar machen: Im Leipziger Kunstkraftwerk, einem Zentrum für digitale Kunst, soll das Bauernkriegspanorama in einer 360-Grad-Projektion neu aufleben. Rund 1.000 hochauflösende Bilder sind nötig, um das Werk in einer Projektion umzusetzen, die eine Halle ganz ausfüllt.
Die Leipziger Ärzte Dr. med. Ina Wittig und Dr. med. Frank Hamann engagieren sich in der Bürgerinitiative „Tübke 90 / 30“ in der Finanzierung des Projektes: „Im Bauernkriegspanorama, das auch als „Sixtina des Nordens“ bezeichnet wird, stellt ein bedeutender zeitgenössischer Künstler unserer Heimat ein wichtiges Thema unserer Geschichte dar. Ich denke, dass uns das auch heute noch viel zu sagen hat“, begründet Initiatorin Ina Wittig ihr Engagement. „Wir als Ärzte haben natürlich eine humanistische Aufgabe. Die Förderung von Kunst gehört für mich elementar dazu, vor allem, wenn die Kunst selbst uns wichtige Werte vermitteln kann, aber auch Anregungen gibt zu einer Neubetrachtung.“
Die beiden Ärzte engagieren sich schon lange in der sächsischen Kunstszene und sind besonders von der Leipziger Schule fasziniert, zu deren Gründern Werner Tübke gehörte. Mit der Digitalisierung erhofft sich Frank Hamann, das Werk auch für junge Menschen attraktiv zu machen: „Das Kunstkraftwerk erreicht mit seinen digitalen Projektionen jede Generation, vor allem auch Menschen, die sich nicht in eine klassische Galerie verlaufen. Wir freuen uns über jeden Beitrag, der dabei hilft, dieses wichtige Werk neu erlebbar zu machen.“
Wenn Sie die Patenschaft für einen digitalen Teil des Bildes übernehmen möchten, können Sie das Projekt gern unterstützen, natürlich erhalten Sie eine Spendenquittung. Premiumpartner erhalten zusätzlich einen limitierten Bildband zum Werk.
Ansprechpartner
Christian Friessnegg
E-Mail: christian.friessnegg@kunstkraftwerk-leipzig.com

– Kunstkraftwerk Leipzig, Axel Kunz –