Verträge „Hallo Baby“ mit den Betriebskrankenkassen
Die KBV AG Vertragskoordinierung, der auch die KV Sachsen angehört, hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V. mit den Betriebskrankenkassen (BKKen) einen Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen geschlossen.
Der Vertrag ist zum 1. Februar 2019 in Kraft getreten und befindet sich noch im Unterschriftsverfahren. Seit dem 1. Mai 2019 können Ärzte ihre Teilnahme an dem Vertrag erklären. Ab dem 1. Juli 2019 können Versicherte der teilnehmenden BKK n in den Vertrag eingeschrieben werden.
Ziel dieses Vertrages ist es, die Frühgeburtenrate durch primär- und sekundärpräventive Maßnahmen zu minimieren sowie Infektionen durch Streptokokken B als Geburtskomplikation zu senken.
Teilnehmen können Fachärzte der Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzte für Laboratoriumsmedizin.
Interessierte Frauen- und Laborärzte erklären ihre Teilnahme gegenüber der jeweils zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen mittels des vorgesehenen Teilnahmeformulars (Anlage 5 zum Vertrag).
Die Einschreibung der Versicherten erfolgt über den von ihr gewählten Frauenarzt.
Hierzu händigt der Frauenarzt der Versicherten die Patienteninformation (Anlage 3) und die Teilnahmeerklärung (Anlage 4) aus und schreibt die Versicherte gemäß § 5 in den Vertrag ein. Die hierzu erforderlichen Formulare stehen auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zum Download bereit.
Folgende Vergütungen wurden vereinbart:
Die konkreten Leistungsinhalte sind der Anlage 6 zum Vertrag zu entnehmen. Die durchgeführte Untersuchung und ggf. die Therapie sind zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt im Mutterpass und in den medizinischen Daten.
- Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe H
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Hallo Baby
– Vertragspartner und Honorarverteilung / sche –
Vertrag zu Infektionsscreenings in der Schwangerschaft angepasst
Seit 1. Mai 2010 besteht der Vertrag nach § 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) zwischen BIG direkt gesund und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung musste der Vertrag angepasst werden. Die Anpassungen wurden in der 2. Änderungsvereinbarung verankert und enthalten folgende Regelungen:
Es wurde ein Teilnahmeverfahren für die Versicherten aufgenommen. Interessierte Versicherte können sich an die BIG direkt gesund wenden und erhalten von der BIG direkt gesund eine Versicherteninformation (Anlage 6), ein Informationsblatt für Versicherte zur Datenerhebung und zum Datenschutz (Anlage 7) sowie die Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 5). Damit erklären die Versicherten ihre Teilnahme unmittelbar gegenüber der BIG direkt gesund und erhalten von der Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben (Anlage 1) sowie zur Weitergabe an den behandelnden Arzt die Versandunterlagen für die Übermittlung des Abstrichs an das Labor sowie eine Arztinformation (Anlage 2).
Die Anlagen 1 (Begrüßungsschreiben), 2 (Arztinformation), und 3 (Labor-Anforderungsschein) wurden überarbeitet sowie die Anlagen 5, 6, und 7 neu in den Vertrag aufgenommen.
Für die Verwendung der bisherigen Vordrucke gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2019.
– Vertragspartner und Honorarverteilung / sche –
Hausarztzentrierte Versorgung mit der Knappschaft
Da häufig nicht die Originalformulare der Teilnahmeerklärungen eingereicht werden, möchten wir Sie nochmals auf die Problematik hinweisen.
Nur mit Originalformularen kann ein fehlerfreier Datensatz für die Versichertenteilnahme generiert werden. Teilnahmeerklärungen ohne Blindfarben können nicht automatisch durch das eVIS-Scan-Programm erkannt werden und verursachen einen hohen Bearbeitungsaufwand.
Daher bitten wir die am Vertrag teilnehmenden Ärzte um Verwendung der Originalformulare. Diese können Sie bei Ihrer Bezirksgeschäftsstelle anfordern.
– Vertragspartner und Honorarverteilung / sche –