0,X Prozent statt 3,5 Prozent
Wie die KV Sachsen Ihr Honorar schützt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
was wäre passiert, wenn sich die Vertreterversammlung im Herbst 2017 gegen die Bereitschaftsdienstreform ausgesprochen hätte? Der Verzicht hätte einen Gesetzesverstoß bedeutet. Der KV Sachsen hätte man Missachtung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages vorwerfen können. Hat uns nur der Mut gefehlt, einfach zu versuchen, das „auszusitzen“?
Die Notwendigkeit der BD-Reform allein an der gesetzlichen Vorgabe zur Schaffung von Bereitschaftspraxen festmachen zu wollen, ist sicher nicht ausreichend. Die Reaktion wäre gewesen, dass unter Hinweis auf das Gutachten des Sachverständigenrates die Konzepte zur „Integrierten Notfallversorgung“ in Zuständigkeit der Krankenhäuser umgesetzt worden wären – mit einer „kostendeckenden“ Honorierung von etwa 130 Euro pro Fall. Das würde finanziell Folgendes bedeuten: Bei ca. 600.000 Behandlungsfällen in den sächsischen Notaufnahmen pro Jahr hätte dies zu einer Belastung der Gesamtvergütung in Höhe von 78 Millionen Euro geführt. Das entspricht einer Minderung der Gesamtvergütung und damit einer durchschnittlichen Honorarminderung von 3,5 Prozent – als Vorwegabzug und damit „gerecht“ auf alle verteilt.
Mit der aktuellen Gesetzgebung in Gestalt des TSVG weist der Gesetzgeber dem KV-System klare Aufgaben zu, wenn es um die Frage der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung – sowohl zeitlich als auch inhaltlich – geht. Sollte das KV-System die gestellten Aufgaben nicht bewältigen können, gibt es schon klare Vorstellungen davon, wer die die Sicherstellungsaufgaben übernehmen könnte. Administrativ würden wir dann immens sparen können, aber mit „kleinen“ finanziellen Nachteilen.
Die Kernfrage in Bezug auf den Evaluationsbericht zur Pilotphase der Bereitschaftsdienstreform lautete deshalb für mich: „Waren die Grundsatzbeschlüsse zur Bereitschaftsdienstreform auch in der retrospektiven Betrachtung so richtig?“ Um es vorwegzunehmen: „Ja!“
Der Evaluationsbericht zeigt:
Das neu eingeführte Garantiehonorar führt zu einer nachhaltigen Erhöhung der Honorarzahlungen je Stunde und damit zur Verbesserung der Honorarsituation im Bereitschaftsdienst. Die damals kalkulierte Zusatzumlage für die Bereitschaftsdienstreform in Höhe von 0,3 Prozent (honorarbezogen) und 300 Euro pro Kopf und Quartal wird frühestens gegen Ende des Jahres 2020 und auch dann eher in geringerem Umfang erforderlich. Dies erfolgt proportional zur Dienstbelastung und beinhaltet darin auch einen fairen Stadt-Land-Ausgleich.
Die Anzahl der Dienste wie auch der Dienststunden hat sich in den Pilotregionen im Vergleich zur Situation vor der Reform deutlich bis erheblich reduziert. Das Konzept zeitstrukturierter Fahrzeugeinsätze ist trotz räumlich ausgedehnter Bereitschaftsdienstbereiche unter Mitwirkung qualifizierter Fahrdienste tragfähig. Es ist klar, dass die Veränderungen in Bezug auf die abzuleistenden Dienststunden in den Großstädten deutlich geringer ausfallen werden. Die Dienstbelastung wird trotz allem in den ländlichen Bereichen größer bleiben als in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.
Lassen Sie uns gemeinsam diese Reform zum Erfolg führen, nicht nur, weil es der Gesetzgeber von uns erwartet, sondern weil wir damit zeigen, dass wir handlungsfähig sind. Warum soll uns nicht gelingen, was unsere Nachbar-KVen auch geschafft haben?
Ihr Klaus Heckemann