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eTerminservice – Überweisungssteuerung

Einführung eines Vermittlungscodes für die Kennzeichnung einer als medizinisch dringlich eingestuften Überweisung und Ablösung des bisherigen A-B-C-Modells.

In der April-Ausgabe der KVS-Mitteilungen haben wir über die Einführung des eTerminservice (eTS) in der KV Sachsen informiert. Um den eTS vollumfänglich nutzen zu können, bedarf es als Instrument der Überweisungssteuerung der Einführung von Vermittlungscodes (ehemals Überweisungscodes) für die Kennzeichnung einer als medizinisch dringlich eingestuften Überweisung (Vermittlungsfrist für einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen). Mit der Einführung der Vermittlungscodes soll das bisherige A-B-C-Modell abgelöst werden.

Bedeutung des Vermittlungscodes

Der Vermittlungscode ist ein alphanummerischer Zahlencode, welcher EDV-gestützt erzeugt und dessen Gültigkeit durch den eTS geprüft wird. Er ist somit als eine Art Zugangsberechtigung für den Patienten zur Terminvermittlung über die Terminservicestelle anzusehen, welcher im Vergleich zu der bisherigen Kennzeichnung „B“ den Anspruch des Patienten eindeutig darstellt – ähnlich einer Transaktionsnummer (TAN) – und eine unberechtigte Inanspruchnahme möglichst verhindert. Bei der Kennzeichnung „A“ sollten Sie wie bisher kollegial versuchen, den Termin für den Patienten abzusichern.

Ausstattung mit Vermittlungscode-Etiketten

Für den geplanten Start erhalten Sie ab Mitte dieses Jahres durch die KV Sachsen eine Erstausstattung mit aufklebbaren Vermittlungscode-Etiketten. Diese sind dann anstelle der Dringlichkeitskennzeichung „B“ auf der Überweisung zum Facharzt zu verwenden. Bezüglich des Umsetzungszeitpunktes werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ausblick

Perspektivisch ist durch die KBV in Zusammenarbeit mit der KV Telematik GmbH geplant, dass Sie zukünftig über Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) die Möglichkeit erhalten, den Vermittlungscode direkt auf die Überweisung zu drucken. Die Dringlichkeit der in Abhängigkeit stehenden Leistungen soll zudem in dem Vermittlungscode „verschlüsselt“ integriert werden.

Ein genauer Umsetzungszeitpunkt ist aktuell noch nicht bekannt, jedoch wurde der KBV diesbezüglich die Richtlinienkompetenz für die Zertifizierung der PVS erteilt.

Hinweis in eigener Sache

Wir möchten Sie an dieser Stelle vorsorglich sensibilisieren, dass Versicherte keinen Anspruch haben, von Ihnen auf Verlangen eine als medizinisch dringlich eingestufte Überweisung zu erhalten, auch wenn wir wissen, wie schwierig das im Einzelfall ist. Nur in Zusammenarbeit und unter Mitwirkung aller Haus- und Fachärzte ist die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes möglich. Somit bitten wir Sie als Überweisungsaussteller, mit Bedacht bei der Nutzung von Vermittlungscodes vorzugehen und diese nur bei medizinisch indizierter Notwendigkeit zu verwenden.

Interessierte Ärzte gesucht

Aktuell sind wir auf der Suche nach Ärzten, die mit uns gemeinsam den eTerminservice testen möchten.

Der Start ist für das zweite Quartal 2019 geplant. Interessierte Ärzte können sich gern bei der Abteilung Service und Dienstleistungen melden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Der Starttermin für die Web-Anwendung eTerminservice ist bis Anfang 2020 vorgesehen.

  • Anmeldung
    Falk Hummel: Telefon 0341 2432-409
    Evelyn Krappe: Telefon 0341 2432-410

                                                                                – Service und Dienstleistungen / kr –