Modellprojekt gestartet: Mit augenärztlicher Telesprechstunde Praxisabläufe optimiert
Anfang April startete ein Modellprojekt zur besseren augenärztlichen Versorgung der Region Marienberg. Augenarzt Simo Murovski hat dafür seine Praxis in Zschopau mit neuer Technik ausgestattet und um Telesprechstunden erweitert.
Die Region Marienberg ist eine der zwei Modellregionen in Sachsen, in denen neue Konzepte erprobt werden, um die medizinische Versorgung zu verbessern. In den Modellregionen besteht in einigen ambulanten Facharztbereichen eine drohende Unterversorgung, in Marienberg vor allem bei Augenärzten. Das sächsische Gesundheitsministerium, die sächsischen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen haben gemeinsam mit dem Augenarzt Dr./Univ. Skopje Simo Murovski ein Projekt auf den Weg gebracht, das neue Möglichkeiten der digitalen und telemedizinischen Anwendungen eröffnet. „Ich freue mich, dass die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen dieses Modellprojekt ermöglichen und dass es engagierte Ärzte gibt, die neue digitale Anwendungen erproben“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch bei ihrem Besuch zum Projektstart in Zschopau.
Das Verfahren
In der Augenarztpraxis erhebt speziell qualifiziertes Personal an modernen augenärztlichen Untersuchungsgeräten die Befunde. Dabei kommt u. a. ein Scanning-Laser-Ophthalmoskop zum Einsatz, das in Sekundenschnelle ein hochaufgelöstes Bild vom Augenhintergrund erzeugt. Bedient wird es vom qualifizierten Personal der Praxis. Nach einem vorangegangenen persönlichen Kontakt mit dem Patienten kann der Facharzt dann, unabhängig von Ort und Zeit, auf die verschlüsselten Befunde zugreifen und eine Diagnose stellen. Innerhalb von drei Tagen erhält der Patient schriftlich seinen Befund, der eine qualifizierte Weiterbehandlung auch durch den Hausarzt ermöglicht. Im Falle von krankhaften Veränderungen wird der Patient zum weiteren persönlichen Gespräch mit dem Augenarzt bestellt.
„Das Projekt ist in dieser Form bisher einmalig in Sachsen. Moderne Technik und qualifiziertes Fachpersonal ermöglichen eine neue Sprechstundeneinteilung und effizientes Arbeiten bei hoher Qualität“, sagt Dr. Murovski. „Ich bin zuversichtlich, dass ich mit diesem telemedizinischen Angebot mehr Patienten versorgen kann als bisher – und auch schneller.“ Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Patienten mit Diabetes, bei denen augenärztliche Kontrollen notwendig sind. Die Telesprechstunde entlastet den Arzt von regulären Wiederholungsuntersuchungen und verschafft ihm wertvolle Sprechstundenzeit für die Patientenbehandlung. Damit können Patienten in der Region Marienberg bald schneller als bisher einen Termin beim Augenarzt erhalten.
Der Arzt
Simo Murovski absolvierte das Studium der Humanmedizin an der Universität in seiner Geburtsstadt Skopje in Mazedonien. Dort legte er 2001 sein Staatsexamen ab. Seither war er u. a. als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Studienarzt im Koordinierungszentrum für Klinische Studien in Dresden beschäftigt und bildete sich in der Augenklinik Chemnitz weiter. Dort war er verantwortlich für die Durchführung klinischer Studien vor allem bei AMD-Patienten und Patienten mit diabetischem Makulaödem. Als Facharzt für Augenheilkunde ist Dr. Simo Murovski seit 2011 tätig, seit 2012 in Zschopau, wo er eine Praxis im Stadtzentrum und eine weitere nahe am Klinikum Zschopau betreibt.
Die Partner
Für Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, trägt das Projekt von Dr. Murovski Beispielcharakter: „Im Herbst 2018 hatte die Vertreterversammlung der KV Sachsen beschlossen, Telemedizinprojekte sachsenweit zu implementieren. Die neuen telemedizinischen Sprechstunden schaffen zusätzliche Behandlungskapazitäten, die sowohl den Patienten nützen als auch Augenarztpraxen in der Region entlasten.“
Simone Hartmann, Chefin der TK-Landesgeschäftsstelle Sachsen und Leiterin der Arbeitsgruppe, die das Modellprojekt ins Leben gerufen hat, sagte: „Diese zukunftsweisende Idee in die Tat umzusetzen, hat uns immer wieder ermutigt. Der Mehrwert für unsere Patienten ist überzeugend. Allen Partnern danke ich, sich gemeinsam dafür eingesetzt zu haben.“
Unter Federführung des sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz engagieren sich neben der KV Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer und der Krankenhausgesellschaft Sachsen auch die sächsischen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen e. V. in sieben Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Landesgremiums, um Modellprojekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zu etablieren.
– Öffentlichkeitsarbeit / pfl –
Gesundheitsuntersuchung: Übergangsfrist vereinbart
Für alle gesetzlich Versicherten, bei denen der letzte Check-up im Jahr 2017 stattgefunden hat, ist die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September 2019 möglich. Auf diese Übergangsfrist bei der reformierten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene haben sich KBV und Krankenkassen verständigt.
In vielen Praxen haben die Änderungen bei der Gesundheitsuntersuchung für Probleme gesorgt. Konkret geht es um die Umstellung des Untersuchungsintervalls von zwei auf drei Jahre. Ohne Übergangsfrist hätten bereits vereinbarte Termine wieder abgesagt werden müssen.
Übergangsfrist bis Ende September
KBV und Krankenkassen haben auf die Kritik reagiert und sich auf eine Übergangsfrist verständigt: Danach ist es möglich, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 die letzte Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September 2019 terminiert sein kann.
Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2018 (und später) stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall. Wurde 2018 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up wieder ab dem Jahr 2021 erfolgen. Versicherte, die 2019 den Check-up wahrnehmen, haben 2022 wieder Anspruch auf die Untersuchung.
Reform der Gesundheitsuntersuchung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im vergangenen Jahr die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie überarbeitet und damit eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt. Neu ist neben dem längeren Untersuchungsintervall unter anderem, dass Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können. Der Bewertungsausschuss hatte daraufhin Ende März die Vergütung angepasst. Seit 1. April gelten die neuen Vorgaben.
- Informationen
www.kbv.de/html/1150_39936.php
– Information der KBV –
Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung auf neuem Niveau
Der neue Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dokumentiert auf gut 160 Seiten das hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung – von Akupunktur bis Zervix-Zytologie.
Im Berichtsjahr 2017 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Behandlungsqualität bei mehr als 14.000 Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 136.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden knapp 14.000 Geräteprüfungen und mehr als 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt. Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärzte bei rund 283.000 für verschiedene Leistungsbereiche – von Akupunktur bis Zytologische Untersuchung der Zervix.
„Dieser Bericht zeigt eindrucksvoll, dass Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung großgeschrieben wird. Ganz gleich, ob es um die HIV-Versorgung geht, in der rund 300 Ärzte bundesweit tätig sind, oder um die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen, die jeden zweiten Niedergelassenen betreffen: Es handelt sich in allen Fällen um eine systematische Qualitätsarbeit, von der vor allem die Patienten profitieren“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Die KVen haben mit Unterstützung der KBV außerdem den Status des Qualitätsmanagements (QM) in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie in Medizinischen Versorgungszentren erhoben. Ausgewertet wurde eine zufällige Stichprobe von gut 3.000 Niedergelassenen, das entspricht 2,5 Prozent aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Zu den QM-Maßnahmen, die flächendeckend Anwendung finden, gehören beispielsweise ein Risiko- und Fehlermanagement, OP-Checklisten bei Operateuren und die systematische Patienteninformation und -aufklärung.
Der aktuelle Bericht legt besonderen Wert auf die Visualisierung von Daten und Abläufen. Die Texte bieten darüber hinaus eine fundierte Erörterung und Einordnung.
- Informationen
www.kbv.de > Mediathek > Publikationen > Qualitätsbericht
– Nach Informationen der KBV –
Gute Perspektiven und Fördermaßnahmen für junge Ärzte
Aktuell leben in Sachsen 25.209 Ärzte (Stand 31.12.2018). 17.866 Ärzte sind derzeit auch ärztlich tätig. Dies sind 229 berufstätige Ärzte mehr als im Jahr zuvor. Davon arbeiten 9.759 im stationären (+104) und 6.896 im ambulanten Bereich (+50). Immer mehr ausländische Ärzte unterstützen die Versorgung.
„Eine steigende Anzahl von Ärzten arbeitet in Teilzeit, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Deshalb gibt es weiterhin einen Ärztebedarf trotz der steigenden Zahlen. Der Freistaat bietet wegen des zunehmenden medizinischen Bedarfs weiterhin sehr gute Perspektiven und Fördermaßnahmen für junge Ärzte, insbesondere für niedergelassene Fachärzte“, so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.
Bedenklich: Trend zur Anstellung
Im ambulanten Bereich gab es vor zehn Jahren noch 5.655 Ärzte mit eigener Praxis. Diese Zahl sank bis Ende 2018 um 450. Dagegen stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der in Niederlassung angestellten Ärzte von 639 auf 1.691 Ärzte an. Dies zeige, dass immer weniger Ärzte eine eigene Praxis übernehmen, sondern lieber als angestellte Ärzte in einer Praxis arbeiten. „Besonders abschreckend sind die bürokratische Belastung und die Eingriffe durch den Gesetzgeber. Bedenklich ist diese Entwicklung vor allem für die ländlichen Bereiche“, so Erik Bodendieck weiter. Daher müssten die Partner in dem von der Sächsischen Landesärztekammer initiierten Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ weiterhin mit gezielten Maßnahmen Nachwuchs für den ambulanten Bereich gewinnen. Zudem müssten eHealth-Projekte entwickelt werden, die Ärzte in ihrer Tätigkeit unterstützen und zum Nutzen der Patienten entlasten.
Ausländische Ärzte
Derzeit sind 2.565 ausländische Ärzte aus 96 Nationen berufstätig (+138). Die meisten stammen aus der Tschechischen Republik (404), der Slowakei (277), aus Polen (268), Syrien (230), Rumänien (174), der Russischen Föderation (166), Bulgarien (107), der Ukraine (120) und Ungarn (89). Die Anzahl der syrischen Ärzte hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als vervierfacht. 1.616 ausländische Ärzte arbeiten im stationären und 295 im ambulanten Bereich. Der Anteil der ausländischen Ärzte an allen berufstätigen Ärzten in Sachsen beträgt 14,4 Prozent.
Erik Bodendieck betont, dass viele Kliniken in Sachsen sehr froh über die Unterstützung durch ausländische Ärzte sind, da sonst manche Stationen nur eingeschränkt arbeiten könnten. Die 2016 eingeführte Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte begrüßt er ausdrücklich. Sie bietet die Chance, die sprachliche Qualifikation zu stärken und Fehler durch Missverständnisse zu vermeiden. Der Präsident setzt zur besseren Verständigung zwischen Ärzten oder mit den Patienten zudem auf berufsbegleitende Integrationskurse. Viele Krankenhäuser in Sachsen bieten bereits solche Kurse an, denn gute Medizin sei zu 90 Prozent gute Kommunikation.
– Nach Informationen der Sächsischen Landesärztekammer –
Krisennachsorge: Ärzte werden bei der Akutbetreuung Hinterbliebener unterstützt
Neben den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wie zum Beispiel Caritasverband, Diakonisches Werk oder Rotes Kreuz geben auch der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter, die Malteser, Feuerwehren, Rettungszweckverbände und weitere ehrenamtlich organisierte Vereine Unterstützung in der Notfallhilfe, der Krisenintervention oder der Psychosozialen Notfallversorgung.
Bei Todesfällen im häuslichen oder öffentlichen Bereich, zu denen Haus- oder Fachärzte gerufen werden, können sie Mitarbeiter dieser Vereine und Verbände zur Betreuung von Angehörigen hinzuziehen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten „erste Hilfe für die Seele“ und bleiben so lange, wie sie gebraucht werden oder bis sie den Eindruck haben, dass der Betroffene handlungsfähig und – wenn möglich – in seinem sozialen Netz eingebettet ist, ihre ist Hilfe kostenlos. Für die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Helfer gelten entsprechende Qualitätsstandards. Die Arbeit der verschiedenen Teams wird ganz unterschiedlich organisiert. Dabei stehen die Vereine und Verbände auch untereinander im Austausch und Kontakt, z. B. über jährliche Regional-Teamtreffen.
Wie können Ihre Mitarbeiter die Hausärzte unterstützen?
„Es ist leider viel zu wenig bekannt, dass unsere geschulten Mitarbeiter die Akutbetreuung von Hinterbliebenen, Angehörigen oder Zeugen von Unfällen übernehmen können. Oft ist es so, dass der Hausarzt, der den Totenschein ausgestellt hat, zu einem neuen Patienten gerufen wird. Dabei fällt es ihm sicher manchmal nicht leicht, vom Einsatzort wegzufahren und das Gefühl zu haben, man lässt jetzt jemanden in einer sehr verzweifelten Situation allein zurück. Hier kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Krisennachsorge zum Einsatz. Die Konfessionszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle.“
Wie ist der Dienst bei der Caritas organisiert?
„Die derzeit 15 ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie eine hauptamtliche Koordinatorin stehen an jedem Tag des Monats rund um die Uhr zur Verfügung. Immer im 24-Stunden Rhythmus gibt es einen Dienstplan für die Bereitschaftsdienste, der der Rettungsleitstelle und dem polizeilichen Lagezentrum vorliegt. Die meisten ehrenamtlichen Mitarbeiter verrichten diesen Dienst zusätzlich zu ihrem ‚normalen‘ Job im Büro, oder als Rettungssanitäter, als Pfarrer oder als Ärztin. Sie bekommen kein Geld, außer einer Aufwandspauschale.“
– Öffentlichkeitsarbeit / pfl –
„Zimmer eins – das Patientenmagazin“ erscheint jetzt doppelt so oft
Wie geht Modezar Harald Glööckler mit Kritik um? Welche Argumente bestimmen die Debatte um Plastikstrohhalme? Und kennen Tiere eigentlich Moral? Seit 2015 informiert und unterhält „Zimmer eins – Das Patientenmagazin“ regelmäßig Wartende in rund 100.000 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in ganz Deutschland.
Nach fast vier Jahren war es an der Zeit, dem Magazin ein neues Gesicht zu geben. Eine Neuerung in 2019 ist, dass ab sofort pro Jahr nicht nur zwei, sondern vier neue Ausgaben des Patientenmagazins der KBV erscheinen. Zudem erhalten alle Praxen pro Ausgabe nicht mehr drei, sondern vier Exemplare kostenfrei zugesandt. Damit erhöht sich die Auflage auf mehr als 400.000. Wie gehabt widmet sich auch in Zukunft jedes Heft einem Schwerpunktthema. In früheren Ausgaben waren das zum Beispiel „Gerechtigkeit“, „Angst“ oder „Zeitgeist“.
Beim Relaunch des Magazins galt der Covergestaltung besonderes Augenmerk. Denn je bekannter die gezeigte Person, desto relevanter wird das Magazin im Wartezimmer von potenziellen Lesern wahrgenommen. Die inzwischen erschienenen Magazine, die hohe Auflage und das reichweitenstarke Leseumfeld machen es möglich, ab sofort mit Prominenten von noch größerer Bekanntheit zusammenzuarbeiten. Dazu wurde auch die Art der Titelfotografie behutsam angepasst: Nicht mehr in Form eines klassischen Porträts sind die Persönlichkeiten zu sehen – durch ein „Mehr“ an Bildausschnitt wird die Chance genutzt, stärker mit Mimik und Gestik zu arbeiten und so den Zugang zum Magazin zu erleichtern.
Eine weitere entscheidende Zielsetzung bei der Neuauflage: Der Patient soll bewusst zu „Zimmer eins – Das Patientenmagazin“ greifen, weil er bereits ahnt, dass ihn gute Unterhaltung, Inspiration und hoher Nutzwert erwarten. Das können etwa Tipps und Hinweise sein, die jeder in seinem Alltag anwenden kann. Sogenannte „News to use“-Inhalte in Form von Kurz- und Listenformaten bekommen in den künftigen Ausgaben daher mehr Gewicht.
Niedergelassene Ärzte als „Menschen wie du und ich“
Entstanden ist die Idee zum Wartezimmermagazin als kommunikative Verlängerung der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“, sie funktioniert inzwischen jedoch eigenständig. Das Cover jeder Ausgabe zeigt von Beginn an eine prominente Persönlichkeit, die für den Innenteil des Magazins interviewt wird. Daneben setzt sich der redaktionelle Mix aus gesellschaftlichen, boulevardesken und wissenschaftlichen Themen zusammen, die – dort wo passend – auch aus Arzt- und Psychotherapeutensicht angegangen werden. Im Patientenmagazin sollen niedergelassene Ärzte als unverzichtbarer Teil des alltäglichen Lebens positioniert werden: nicht als herausgehobene Persönlichkeiten, sondern als „Menschen wie du und ich“. Beim Stöbern entdecken Leser deshalb neben Details aus dem Prominentenleben und Themen des Alltags auch Informationen aus der ambulanten Gesundheitsversorgung – verpackt in lesenswerte journalistische Formate.
Spannende Geschichten
Immer im Hinterkopf bei den Überlegungen zum Magazin ist die Lesedauer, die den Patienten jeweils zur Verfügung steht. Für jeden Bedarf finden sie spannende Geschichten in abwechslungsreichen Formaten. Selbst wer nur kurz wartet oder gerade nur einen Teil seiner Konzentration aufbringen kann, findet zu jedem Beitrag über mehrere Leseeinstiege Zugang. Dank visueller Elemente lassen sich die Themen auch im Überfliegen erfassen. Ob die Wartezeit also kurz oder länger ausfällt – „Zimmer eins – Das Patientenmagazin“ kann es mit anderen, namhaften Publikumstiteln aufnehmen, die am exklusiven Leseort Wartezimmer ausliegen.
- Informationen
Ende Mai 2019 erscheint die erste Ausgabe von „Zimmer eins“ in diesem Jahr; bis Dezember werden drei weitere Ausgaben folgen.
www.kbv.de > Mediathek > Publikationen > Zimmer eins
– Information der KBV –
SpiFa fordert: Keine Streichung bei Disease-Management-Programmen
Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Reform für eine faire Kassenwahl in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor allem, die dringend notwendige Reform des Risikostrukturausgleichs sowie das Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenkassen anzupassen.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des BMG. Insbesondere die Anpassungen am Risikostrukturausgleich hin zu einer Krankheits-Vollmodell-Betrachtung werden positiv gesehen. In Sachen Disease Management Programmen übt der SpiFa jedoch Kritik: „Die geplante Streichung der Programmkostenpauschale in den DMP bewerten wir kritisch“, sagte SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Friedrich Spies. Von einer Streichung der DMP-Programmkostenpauschale seien viele Fachgruppen, vor allem die internistischen Fächer, stark betroffen; es drohten mit der Streichung massive Rückschritte beim Behandlungsniveau von chronisch Kranken.
Ohne eine adäquate Gegenfinanzierung werden die DMP nicht weiterbestehen, was für mehrere Millionen chronisch kranker Menschen erhebliche negative gesundheitliche Konsequenzen bedeuten wird. Im Bereich der Diabetologie werden beispielsweise mehr als vier Millionen chronisch kranke Menschen mit Diabetes mellitus in DMP versorgt, was wiederum frühere Amputationen oder eine Dialysepflichtigkeit verhindert. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass inzwischen von den Krankenkassen evaluierte Daten für die meisten DMP vorliegen, die belegen, dass über diese die Morbidität sinkt und gleichzeitig Kosten eingespart werden. Beispielsweise trägt die regelmäßige Wiedervorstellung der Betroffenen dazu bei, gesundheitliche Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Dementsprechend sind die Ergebnisse bei DMP-Patienten deutlich besser als bei nicht DMP-Teilnehmern. „Bei den DMP kürzen zu wollen, ist aus unserer Sicht falsch“, sagte Spies weiter. „Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, von der geplanten Streichung der Programmkostenpauschale in den DMP Abstand zu nehmen.“
– Information des SpiFa –