Der „Quadratur des Kreises“ möglichst nahe kommen: langjährige Erfahrungen für Rollout nutzen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eines der wichtigsten Projekte der laufenden Legislaturperiode in der KV Sachsen ist die durch das Krankenhausstrukturgesetz ausgelöste Reform des Bereitschaftsdienstes in ganz Sachsen. Ohne diese begonnene Anpassung hätte die notwendige Besetzung der von der Politik geforderten Portalpraxen durch niedergelassene Ärzte zu einer deutlich erhöhten Dienstfrequenz geführt. Auch im Interesse der höheren Attraktivität des Schrittes in die Niederlassung für die nachwachsende Ärztegeneration haben sich Vorstand und Vertreterversammlung darauf verständigt, schrittweise in den Planungsbereichen die Reform des Bereitschaftsdienstes mit größeren Territorien, zentraler Vermittlung und nach Ausschreibung beauftragten Fahrdienstleistern umzusetzen.
Pilotprojekte in drei ausgewählten Dienstbereichen wurden im zweiten Halbjahr 2018 realisiert, deren Ergebnisse unter Fortführung der bereits etablierten Portalpraxen und vergrößerten Fahrdienstbereichen derzeit evaluiert werden. Die arztnahe Information zu diesem Projekt erfolgte in mehreren „KV-vor-Ort“-Veranstaltungen der betroffenen Regionen, weitere werden in diesem Jahr folgen.
Weg zur optimalen Triagierung für Patienten
Die ärztliche Bereitschaftspraxis in Dresden kann inzwischen auf eine fast 28-jährige Tätigkeit zurückblicken und die Erfahrungen aus dieser Zeit sollten natürlich in das neue Projekt einfließen. Am 1. Juli 1991 startete die Allgemein- und Kinderärztliche Notfallpraxis in den Räumen einer ehemaligen Poliklinik auf der Gerichtsstraße 5 in Dresden Mitte. Kurz darauf wurden im Städtischen Klinikum Friedrichstadt HNO- und augenärztliche Dienste sowie im Uniklinikum Dresden ein Chirurgischer Notfalldienst eingerichtet. Zudem startete der vertragsärztliche Notfallfahrdienst mit Taxi für die Bereiche Dresden, Radebeul und Freital mit Vermittlung über die KV-Einsatzzentrale.
Während in den ersten Jahren ca. 5.000 Patienten pro Jahr in der Notfallpraxis versorgt werden mussten, hat sich die Anzahl der Behandlungsfälle inzwischen bei 28.000 eingependelt. Der Personalbestand der Schwestern musste von anfangs zehn auf 20 aufgestockt werden. Im Jahr 2003 machte sich der Umzug von Bereitschaftspraxis und Einsatzzentrale ins Uniklinikum auf die Fiedlerstraße 25 erforderlich, um den gestiegenen Bedarf adäquat abdecken zu können. Seither werden chirurgischer, allgemeiner und kinderärztlicher Notfalldienst unter einer Regie geführt.
Durch die kürzlich erfolgte Eröffnung des neuen chirurgischen Notfallzentrums am Uniklinikum Dresden im Haus 32 zeichnet sich im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Einrichtung von Portalpraxen ein erneuter Umzug ab, um die angemessene Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Nutzung des Erfahrungspotentials unserer langjährig tätigen Mitarbeiterinnen der Dresdner Praxis ist auch beim zukünftigen Rollout gewollt.
Die Intention der vom Vorstand der KV eingesetzten Projektgruppe Bereitschaftsdienst-Reform unter Leitung von Herrn Dieter Gerlich war es stets, der „Quadratur des Kreises“ möglichst nahe zu kommen. Es galt, ein ungewolltes Gesetzespaket zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung so umzusetzen, dass Kollateralschäden bei den zur Teilnahme verpflichteten Vertragsärzten möglichst vermieden werden.
Die Nachteile der vergrößerten Dienstbereiche mit den entsprechend längeren Fahrzeiten werden teilweise abgefedert durch den Komfort eines ordentlich ausgestatteten und von einem medizinisch ausgebildeten Fahrer gesteuerten Einsatzfahrzeuges mit der zukünftigen Möglichkeit des intelligenten Routings. Die Vergütung der Dienste wird durch ein Garantiehonorar unabhängig von der Einsatzhäufigkeit sowohl im Fahr- wie Sitzdienst deutlich verbessert, bei langen Fahrten wird auch ein gestaffeltes zusätzliches Wegegeld gezahlt. Hauptanliegen der Veränderung der Dienstbereiche war jedoch die weitestgehende Vermeidung einer erhöhten Dienstfrequenz für unsere Vertragsärzte, was nach den Berechnungen der Planungsgruppe gelungen sein sollte.
Innerhalb der Dienstgruppen werden durch das Bereitschaftsdienst-Online-System mehr Transparenz, Verteilungsgerechtigkeit und günstigere Diensttauschmöglichkeiten geschaffen. Auch bei den Beratungen der Dienstbefreiungskommissionen in den Bezirksgeschäftsstellen gehen die verschiedenen Möglichkeiten der Diensteinteilung in eine faire Beurteilung und Entscheidungsfindung ein. Nicht zuletzt sollte das erzielbare Honorar im Bereitschaftsdienst eine Motivation für die Ärzte sein, die sich als Vertreter für den im Dienstplan eingeteilten Vertragsarzt zur Verfügung stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir beim Umsetzen der Bereitschaftsdienstreform auf Ihre Kooperation bauen dürfen, stehen für Rückfragen jederzeit in den Bezirksgeschäftsstellen und bei den „KV-vor-Ort“-Terminen zur Verfügung und versichern Ihnen, dass wir weiterhin trotz aller politischen Zwänge um praktikable Lösungen für unsere Vertragsärzte bemüht sein werden.
Ihr Johannes-Georg Schulz