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Anpassung der Impfvereinbarungen Sachsen: Pflicht- und Satzungsleistungen für 2019

Nach den aktuell geltenden Impfvereinbarungen Sachsen werden die Vergütungsbeträge seit 2017 gemäß dem Beschluss des (Erweiterten) Bewertungsausschusses jährlich um die prozentuale Anpassung des Orientierungswertes nach § 87 Abs. 2e SGB V angepasst.

Für die Anpassung 2019 sind zu berücksichtigen:

  • Ausgangswert für die Anpassung des Orientierungswertes 2018: 10,6543 Cent,
  • Festlegung des Orientierungswertes für das Jahr 2019 gemäß § 87 Abs. 2e SGB V: 10,8226 Cent.

Daraus ergibt sich eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,58 Prozent.

Die KV Sachsen hat auf dieser Grundlage die Impfvereinbarungen Sachsen, Pflicht- und Satzungsleistungen, die Anlagen 1 sowie die Anlagen A1 bis A5 betreffend, für den Vergütungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wie folgt angepasst:

SchutzimpfungKalenderjahr 2018 (Pauschale für Impfung)Kalenderjahr 2019 (Pauschale für Impfung)
Einfachimpfungen6,53 €6,63 €
Ausnahme: Influenza7,51 €7,63 €
Ausnahme: Rotavirus (RV)7,66 €7,78 €
Zweifachimpfungen8,70 €8,84 €
Dreifachimpfungen10,88 €11,05 €
Ausnahme: MMR13,05 €13,26 €
Vierfachimpfungen11,97 €12,16 €
Ausnahme: MMRV13,05 €13,26 €
Fünffachimpfungen13,59 €13,80 €
Sechsfachimpfungen18,49 €18,78 €

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe I

                                                                – Vertragspartner und Honorarverteilung / mey –