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Verordnung einer Krankenbeförderung: Neugestaltung Muster 4

Das Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) wurde überarbeitet und muss ab April 2019 verbindlich verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Formulare ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden dürfen. Das neue Muster 4 kann ab Mitte März über die Vordruckleitverlag GmbH bezogen werden.

Das Formular wurde insbesondere hinsichtlich des Formats und Aufbaus überarbeitet und an die aktuellen datenschutzrechtlichen Belange angepasst. Künftig dürfen keine Diagnosen mehr angegeben werden.
Darüber hinaus bildet das neue Muster 4 den seit 2017 gültigen Terminus für das Maß an Pflegebedürftigkeit ab (Pflegestufe und Pflegegrad). Ebenfalls aktualisiert sind auf dem Muster die Angaben zu den sogenannten stationsersetzenden Eingriffen bei ambulanten Operationen.

Ihre Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen > Krankentransport >
rechter Bildrand: > KBV-Information zur Anpassung der Krankentransport-Richtlinie: Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

                                                                        – Verordnungs- und Prüfwesen / mau–

Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln in der ärztlichen Praxis