KBV bekommt Verantwortung für elektronische Patientenakte zugewiesen
Ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht vor, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Verantwortung für die Interoperabilität elektronischer Patientenakten zu übertragen. Die KBV begrüßt dies und weist gleichzeitig die seitens der IT-Industrie geäußerte Kritik an der Entscheidung zurück.
Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, sagte hierzu: „Wir begrüßen, dass die Politik die Notwendigkeit einer semantischen und syntaktischen Interoperabilität bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten (ePA) erkannt hat. Wir begrüßen außerdem, dass sie der KBV die Kompetenz zubilligt, entsprechende Standards festzulegen. Dies ist nur folgerichtig, denn wir wissen nun mal am besten, welche Erfordernisse diesbezüglich für die Versorgung der Patienten bestehen. Die Kritik seitens der Industrie an der Entscheidung ist insofern nicht nachzuvollziehen.
Selbstverständlich werden wir die Expertise aus Wissenschaft und Industrie einbinden und versuchen, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. Am Ende muss jedoch einer entscheiden. Das ist auch im Sinne der Industrie, die ja gerade erst zu langwierige Entscheidungsprozesse im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisiert hat. Wir haben in der Vergangenheit gut mit den Verbänden der Gesundheits-IT zusammengearbeitet und werden dies hoffentlich auch in Zukunft tun.“
Die ePA wird definiert durch die gematik; gesetzliche Grundlage ist Paragraf 291a SGB V. Daneben existieren bereits verschiedene sogenannte elektronische Gesundheitsakten, die einzelne Krankenkassen ihren Versicherten als Satzungsleistung bereitstellen; gesetzliche Grundlage ist Paragraf 68 SGB V. Elektronische Gesundheitsakten bieten unterschiedliche Funktionalitäten und verschiedene Formen einer möglichen ärztlichen Einbindung. Sie sollen perspektivisch in die einheitliche ePA integriert werden. Die ärztliche Nutzung von elektronischen Gesundheitsakten ist freiwillig.
– Information der KBV –
Nur notwendige Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft erlaubt
Alle Arten von Babykino und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, werden ab dem 1. Januar 2021 verboten sein, ganz gleich wie niedrig die angewendete Energie ist, laut Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen NiSV Art. 4, BgBl. 2018 I Nr. 14, 05.12.2018, Bonn.
Lediglich diejenigen Ultraschalluntersuchungen des ungeborenen Babys in der Schwangerschaft bleiben erlaubt, die zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören und die zur Abklärung von medizinischen Fragestellungen notwendig sind. Dadurch soll das Baby, das in eine solche Untersuchung nicht einwilligen kann, vor jeder Art von unnötigen Einwirkungen geschützt werden.
„Die Schwangeren in unseren Praxen sind Digital Natives“, erläuterte der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Dr. med. Jochen Frenzel anlässlich des FOKO 2019, des größten jährlichen frauenärztlichen Kongresses in Düsseldorf. „Sie haben gelernt, dass die Mikrowellen, die ihr Handy ausstrahlt, sie nicht krank machen, und sie kennen natürlich die Studienlage, nach der Ultraschall ihrem Baby nicht schadet. Für sie gehört es quasi zum Standard, die Fotos ihrer Babys in ihrer Umgebung und ihren sozialen Netzwerken zeigen zu können.“
Solange es nur kurze medizinische Untersuchungen betrifft, sei das auch korrekt, so der Frauenarzt, und das gelte auch für medizinisch notwendige 3D- und 4D-Aufnahmen mit ihrer höheren Schallbelastung. Dass aber alle bisherigen Studien keine Schäden für das Baby durch die Ultraschall-Untersuchungen gezeigt haben, liegt auch daran, so Frenzel, dass es sich bei diesen Studien immer nur um medizinisch notwendige und möglichst kurze Untersuchungen gehandelt hat. „Ultraschall erwärmt das Gewebe. Der Effekt ist zwar normalerweise nur minimal. Aber je höher die angewandte Energie und je länger die Untersuchung, desto höher wird auch der Erwärmungseffekt. Wir wissen, dass beim gepulsten Dopplerschall bei längerer Dauer die Erwärmung bis zu vier Grad Celsius betragen kann. Dadurch könnte das beschallte Gewebe durchaus Schaden nehmen. Deshalb sollte diese Untersuchung auch immer nur wenige Sekunden dauern.“
Hoch problematisch findet Frenzel es, wenn Paare sich ihr Babykino außermedizinisch holen, etwa indem sie sich Ultraschallgeräte ausleihen oder den Ultraschall von nichtmedizinischen Anbietern durchführen lassen. „Man muss schon alles richtig machen, um dem Baby nicht zu schaden“, so Frenzel. Nicht umsonst müssen Frauenärztinnen und -ärzte dafür eine spezielle Qualifikation erwerben. „Nur weil einige Anbieter derzeit noch unter dem Radar des europäischen Regelwerkes durchfliegen, bedeutet das keineswegs, dass deren Angebote medizinisch unbedenklich wären.“
- Informationen
www.bvf.de
www.frauenaerzte-im-netz.de
– Information des Berufsverband der Frauenärzte e. V. –
Dringend Ärzte zur Abnahme von MFA-Prüfungen gesucht!
Für die Abnahme der Prüfungen im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte (MFA) suchen wir für den aktuellen Berufungszeitraum bis 28. Februar 2023 im niedergelassenen Bereich tätige Ärzte als Beauftragte der Arbeitgeber. Es gilt, die Auszubildenden durch die praktische Prüfung (75 Minuten je Prüfling) zu begleiten. Die nächsten Prüfungen finden im Mai und Juni 2019 an den Prüfungsstandorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Görlitz statt.
Gemäß der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderung der Entschädigungssatzung wird diese ehrenamtliche Tätigkeit zukünftig mit 50 Euro / Prüfung (statt bislang 30 Euro / Prüfung) entschädigt, hinzu kommen Ihre Reisekosten nach der Reisekostenordnung der Sächsischen Landesärztekammer.
Bitte unterstützen Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe!
- Anfragen
Telefon: 0351 8267-170
E-Mail: mfa@slaek.de
– Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer –
Handeln, bevor Schmerzen chronisch werden: Innovationsfondprojekt PAIN2020
In einem gemeinsamen Innovationsfondprojekt wollen die Deutsche Schmerzgesellschaft und die BARMER untersuchen, ob eine neue Versorgungsform die Versorgungsqualität und -effizienz von Menschen mit Risikofaktoren für chronische Schmerzen verbessern kann.
Derzeit leiden in Deutschland etwa 27 Prozent der Bevölkerung unter chronischen Schmerzen – teilweise mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, die ihre Lebensqualität stark einschränken. Hier setzt das gemeinsame Projekt an. So sollen die an der Diagnostik und an der Therapie beteiligten Berufsgruppen (Fachärzte, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten) frühzeitig enger zusammenarbeiten. Zudem ist es wichtig, die Betroffenen im Umgang mit ihrer Erkrankung besser zu schulen und in die Therapieentscheidungen einzubeziehen.
Ein Element dieser neuen Versorgungsform ist daher die umfassende Untersuchung der Betroffenen in Form eines interdisziplinären multimodalen Assessments durch ein Team aus ärztlichen, psychologischen und physiotherapeutischen Disziplinen. Sie sollen Diagnosen gemeinsam stellen und Therapien gemeinsam empfehlen.
Zudem bietet die neue Versorgungsform – ergänzend zur Regelversorgung – zwei ambulante Therapien an:
- eine begleitende, interdisziplinäre und multimodale Schmerzbehandlung in Form von Gruppentherapien und
- eine Gruppenschulung mit Informationen zur Erkrankung und zu Methoden der Schmerzbewältigung.
Das Projekt wendet sich an BARMER-Versicherte ab einem Lebensalter von 18 Jahren mit schmerzbedingten Einschränkungen, die zwar länger als sechs Wochen bestehen bzw. in kürzeren Phasen innerhalb der letzten beiden Jahre aufgetreten sind, die aber noch nicht chronifiziert sind.
Ziel dieser Versorgung ist eine schmerzmedizinisch-fundierte Diagnostik von Risikofaktoren entsprechend dem biopsychosozialen Verständnis von Schmerz. Daraus sollen Empfehlungen für die weitere Versorgung abgeleitet werden. Eine längerfristige schmerzmedizinische Fachbetreuung und schmerztherapeutischer Versorgung sollte in der Regel in PAIN2020 nicht nötig sein.
Die im Projekt für ein Jahr vorgesehene Patientenaufnahme startet im März dieses Jahres zunächst in der Region Dresden und zwei weiteren Regionen außerhalb Sachsens. Eine Ausweitung auf alle Bundesländer ist vorgesehen. Im Anschluss werden die Ergebnisse evaluiert und in einem Schlussbericht bis zum Frühjahr 2021 zusammengefasst.
- Informationen
www.pain2020.de
– Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. –