Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017
Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Mittelverwendung abzulegen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 SGB V, der festlegt, dass die entsprechenden Veröffentlichungsvorschriften für die Krankenkassen, niederlegt im § 305b SGB V, auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend gemacht werden. Den gesetzlichen Anforderungen kommen wir – die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen – für das Jahr 2017 mit dieser Veröffentlichung nach.
Die Vertreterversammlung hat am 16. November 2018 den Jahresabschluss bestätigt sowie den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
– Buchhaltung / hei –
Haushaltsvoranschlag 2019
In der Vertreterversammlung am 16. November 2018 wurde den Vertretern der Haushalt 2019 der KV Sachsen vorgestellt. Nachfolgend eine ausführliche Darstellung:
Beschluss zum Haushalt 2019
Der vom Vorstand aufgestellte Haushalt 2019 der KV Sachsen wurde vom Finanzausschuss beraten und von der Vertreterversammlung am 16. November 2018 festgestellt. Er ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die veranschlagte Haushaltsgesamtsumme beträgt 67.680 Tsd. Euro. Aus Gründen der Transparenz wird der Haushalt für die Bereitschaftsdienstreform gesondert ausgewiesen.
Es entfallen 60.189 Tsd. Euro auf das Kerngeschäft und 7.491 Tsd. Euro auf den gesonderten Haushaltsteil für die Bereitschaftsdienstreform. Die Aufwendungen im Kerngeschäft werden durch die Erträge aus der Verwaltungskostenumlage, Kapitalerträge und weitere Erträge sowie geplante Entnahmen aus Vermögen und Rücklagen ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich für den Bereitschaftsdienst erfolgt im Wesentlichen durch Kostenbeiträge der Krankenkassen und Entnahmen aus einer gesondert gebildeten Rücklage sowie durch Einbehalte für Betriebskosten (Betriebskostenumlagen).
Die Verwaltungskostensätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es werden Verwaltungskostenumlagen für Online-Proaktiv-Abrechnungen in Höhe von 2,5 Prozent, für Onlineabrechnungen 2,7 Prozent, für Datenträgerabrechnungen 3 Prozent und für Manuellabrechnungen 5 Prozent erhoben. Für Dialysesachkosten bei der Patientenheimversorgung werden 0,2 Prozent erhoben.
Zur Finanzierung des gesonderten Haushaltsteils Bereitschaftsdienstreform wurde bereits im Haushalt 2018 die grundsätzliche Erhebung einer Bereitschaftsdienstumlage beschlossen. Diese soll aus einem Fixanteil je Quartal und Arzt und einer prozentualen Umlage bestehen. Ausnahmen und nähere Spezifikationen für Ärzte mit halbem Versorgungsauftrag, Praxen und medizinische Versorgungszentren mit angestellten Ärzten sowie zugelassene Psychologische Psychotherapeuten sowie nichtärztliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurden ebenfalls beschlossen.
Aufgrund der überwiegenden Finanzierung des Haushaltsteils Bereitschaftsdienst aus Kostenbeiträgen der Krankenkassen und der gesondert gebildeten Rücklagen kann auch im Jahr 2019 auf die Erhebung der Bereitschaftsdienstumlage verzichtet werden. Der Fixanteil beträgt im Haushaltsjahr 2019 daher 0 Euro und die prozentuale Bereitschaftsdienstumlage 0 Prozent. Bisher, unter anderem durch Dritte, veröffentlichte Zahlen beziehen sich auf grobe Schätzungen aus dem Jahr 2017 bei Vollbetrieb und nach erfolgtem Rollout sowie ohne Berücksichtigung der mittlerweile verhandelten Kassenbeiträge. Ob und in welchem Umfang eine Bereitschaftsdienstumlage im Haushaltsjahr 2020 erforderlich sein wird, lässt sich frühestens im Herbst 2019 einschätzen.
Weiterhin wurde bereits im Haushalt 2018 die Erhebung einer Betriebskostenumlage beschlossen. Diese beträgt 40 Prozent des über das Garantiehonorar (in Höhe von 50 Euro je Stunde) hinausgehenden Vergütungsanteils, soweit es sich um einen Honoraranspruch aus der Tätigkeit in einer von der KV Sachsen betriebenen Bereitschaftspraxis gemäß neuer Bereitschaftsdienstordnung handelt. Der Betriebskostenanteil findet zur Finanzierung der Kosten der Betriebsstrukturen im organisierten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Anwendung und wird je Dienst ermittelt.
Weitere Informationen zu den derzeit gültigen Verwaltungskostenumlagen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Honorar > Verwaltungskostenumlagen
Der Investitionshaushalt sieht Ausgaben in Höhe von 8.435 Tsd. Euro vor. Die Finanzierung erfolgt aus dem Vermögen.
Die Personalanzahl für das Kerngeschäft der KV Sachsen beträgt 495 Mitarbeiter bzw. 466 Vollbeschäftigungseinheiten.
– Buchhaltung / hei –