Ausblick auf die Finanzierung der Bereitschaftsdienstreform
Die Bereitschaftsdienstreform (BD-Reform) ist am 2. Juli 2018 in drei Pilotbereichen – Annaberg / Mittlerer Erzgebirgskreis, Görlitz / Niesky und Delitzsch / Eilenburg – gestartet. Aktuell erfolgt die Evaluation der Pilotbereiche, deren Ergebnis der Vertreterversammlung der KV Sachsen in der Sitzung am 15. Mai 2019 vorgelegt wird.
Die bei der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend in den Rollout der BD-Reform in ganz Sachsen einfließen, aber auch Antworten liefern auf viele Fragen und Kritiken, die den Vorstand der KV Sachsen zu diesem Thema erreicht haben. Auf eine dieser Fragen ist dabei jetzt schon eine recht eindeutige Antwort möglich. Sie betrifft die Kosten und damit die Finanzierung der BD-Reform.
Von der Politik in die Pflicht genommen
Es ist die gesetzliche Aufgabe der KV Sachsen, im Rahmen des Sicherstellungsauftrages auch die ärztliche Versorgung in sprechstundenfreien Zeiten zu organisieren und dies generell so, dass die Inanspruchnahme anderer ärztlicher Notversorgungssysteme, wie Rettungsdienst oder die Notaufnahmen der Krankenhäuser, grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen lebensbedrohlichen Situationen erforderlich wird. Leider sprechen die Entwicklungen der vergangenen Jahre mit steigender Inanspruchnahmen der Notaufnahme der Krankenhäuser und der Rettungsleitstellen bei nicht lebensbedrohenden Erkrankungen eine andere Sprache. Sicherlich, die Entwicklung ist regional unterschiedlich. Die Politik hat jedoch über die gesetzlichen Regelungen in den vergangen Jahren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in die Pflicht genommen, u. a. mit der Einrichtung von Bereitschaftspraxen in Krankenhäusern.
Hier verweisen wir auf die wiederholten Forderungen der KV Sachsen nach einer Notfallgebühr als Steuerungselement zur Verhinderung des Missbrauchs teurer Strukturen.
Nur anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen
Mit dem klaren Auftrag an die KVen geht grundsätzlich die Verpflichtung zur Kostentragung für die erforderlichen Maßnahmen einher. Der Kostenumfang der BD-Reform ist in der Vertreterversammlung der KV Sachsen mit der Vorlage des Reformkonzeptes im Oktober 2017 ausführlich und durchaus auch kontrovers diskutiert worden. Die dabei gestellte Forderung nach vollständiger Kostentragung durch die Krankenkassen haben wir mit diesen verhandelt.
Aussagen zur Kosten- und Finanzierungskalkulation können Sie dem Haushaltsvoranschlag 2019 auf Seite 18 entnehmen.
– Struktureinheit Bereitschaftsdienstreform / ger –