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Empfehlungen der SIKO zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen

Auf der Grundlage von Beschlüssen der Sächsischen Impfkommission SIKO werden ab 1. Januar 2019 die nachfolgenden Empfehlungen neu gefasst: Aktualisierungen bei Meningokokken, Pertussis, Herpes zoster und Japanischer Enzephalitis.

Die SIKO beschloss auf ihren Sitzungen im April und November 2018 folgende Aktualisierungen:

  • Die Empfehlung zur Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen ACWY/C lautet: bevorzugt werden sollten tetravalenter Konjugatimpfstoffe

Die seit Juli 2003 in Sachsen bestehende Standardimpfung aller Kinder und Jugendlichen vom vollendeten 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gegen Infektionen und invasive Erkrankungen durch Meningokokken der Serogruppen C bzw. ACWY wurde bereits vor einem Jahr, also zum 1. Januar 2018, konkretisiert durch folgende Formulierung: „Aufgrund der epidemiologischen Lage sollten die Impfungen bevorzugt mit einem tetravalenten Konjugatimpfstoff (Serogruppen A, C, W, Y) entsprechend der Alterszulassung erfolgen.“ (Impfempfehlung E 1 der SIKO vom 1. Januar 2018)

Die Empfehlung von tetravalenten Konjugatimpfstoffen (MenACWY) gegenüber monovalenten Meningokokken-C-Konjugatimpfstoffen (MenC) wird nun zum 1. Januar 2019 forciert und lautet deshalb wie folgt:

  • Meningokokken-Infektionen (Serogruppen ACWY/C)
    Die Impfungen sollten mit einem tetravalenten Konjugatimpfstoff (Serogruppen A, C, W, Y) entsprechend der Alterszulassung erfolgen (Fachinformation beachten).

Die SIKO trägt dem auch dadurch Rechnung, dass bei der Serogruppenverteilung der Impfstoffe jetzt „ACWY“ vor „C“ genannt ist. Monovalente MenC-Impfstoffe sind nur aus pragmatischen Gründen, z. B. Lieferengpässe, mögliche anfängliche Abrechnungsprobleme, nicht ganz ausgeschlossen.

Die Empfehlung betrifft sowohl die Impfungen im 1. Lebensjahr als auch die Impfung im (oder ab) 2. Lebensjahr, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Erstimpfung (Grundimmunisierung) handelt oder um die empfohlene Boosterung (1 Dosis) nach Grundimmunisierung im 1. Lebensjahr. Ist bereits eine Impfung mit konjugiertem monovalentem MenC-Impfstoff erfolgt, soll eine weitere Impfung mit MenACWY-Impfstoff erfolgen. Die Nebenwirkungsprofile der tetravalenten Meningokokken-Konjugatimpfstoffe sind vergleichbar mit denen anderer Meningokokken- und Routineimpfstoffe.

Begründung: Text und Grafiken zur Begründung siehe Ärzteblatt Sachsen 1/2018, S. 13–16.

  • Die Empfehlung zur Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen C/ACWY lautet: Auffrischimpfung bei Jugendlichen mit einem tetravalenten Konjugatimpfstoff

Die Sächsische Impfkommission hat beschlossen, für alle Kinder bzw. Jugendlichen, die zuvor mit einem MenC- oder MenACWY-Impfstoff geimpft wurden, routinemäßig eine Auffrischung mit MenACWY-Impfstoff zu empfehlen bzw. eine bisher fehlende MenC- oder MenACWY-Impfung nachzuholen:

  • Meningokokken-Infektionen (Serogruppen ACWY)
    Alle Kinder und Jugendlichen ab 11. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

    Auffrischimpfung für alle im Säuglings-, Kleinkind- oder Schulkindalter mit Meningokokken-C-Impfstoff (Mindestabstand: 2 Monate) oder Meningokokken-ACWY-Impfstoff (Mindestabstand: 5 Jahre) Geimpften.

    Erstimpfung für alle bisher nicht mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff Geimpften.

Begründung: Während die höchsten Inzidenzen invasiver Meningokokken-Erkrankungen (Meningitis, Sepsis) im Säuglings- und Kleinkindalter auftreten, kann ein zweiter (niedrigerer) Gipfel bei Jugendlichen beobachtet werden (Abb. 1 im Download des Artikels), wobei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen in der Altersgruppe der zehn- bis 14-Jährigen gegenüber der darunter liegenden Altersgruppe von Schulkindern zu verzeichnen ist (> Abb. 2 im Download des Artikels). Das Aufrechterhalten eines Impfschutzes für das Jugendalter scheint somit notwendig. Gerade enge Kontakte unter Jugendlichen bedingt durch Gemeinschaftseinrichtungen, Disco und andere Veranstaltungen, begünstigen die Übertragung der Erreger und Ausbrüche von invasiven Erkrankungen.

In verschiedenen Ländern existieren Empfehlungen zu allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten mit konjugierten Meningokokken-Impfstoffen.
Solche Empfehlungen gibt es beispielsweise in

 

  • den USA: eine Dosis im Alter von elf oder zwölf Jahren (catch-up bis 18) und eine Booster-Dosis im Alter von 16 bis 18 Jahren für Personen, die ihre erste Dosis vor dem Alter von 16 Jahren erhalten)
  • Großbritannien: Auffrischimpfung für Jugendliche „around 14 years“, eine Dosis im 9. Schuljahr, d. h. im Alter von 13 bis 15 Jahren, catch-up bis 18 Jahre
  • Österreich: Auffrischimpfung für Jugendliche von zehn bis zwölf Jahren, Nachholimpfung bis 17 Jahre
  • Neuseeland, Italien, Griechenland

Daraus resultieren seit langem die Empfehlungen der SIKO und auch der STIKO zur diesbezüglichen Impfung von Schülern oder Studenten vor Langzeit-Aufenthalten (auch Schulbesuch, Studium, Auslandssemester) entsprechend den Empfehlungen der Zielländer. Eine gründliche Recherche vor Reiseantritt ist angeraten, auch um unerwartete Probleme (sowohl gesundheitlicher als auch rechtlicher Art) für Jugendliche am Aufenthaltsort zu vermeiden.

Pertussis-Impfung bei Haushaltskontaktpersonen zu Säuglingen und bei Schwangeren

Wegen ungenügender Langzeitwirkung (maximal fünf bis zehn Jahre) der Pertussis-Impfstoffe wurde auf Seite 23 der E 1 der Zeitraum von zehn Jahren, nach dem wieder eine Pertussis-Impfung für Haushaltskontaktpersonen zu Säuglingen empfohlen wird, auf fünf Jahre herabgesetzt. Die bereits seit 1. Januar 2015 bestehende Impfung von Schwangeren gegen Pertussis, vorzugsweise zwischen der 27. und 36. SSW, bleibt davon unberührt.

Der SIKO ist bewusst, dass diese Empfehlungen noch nicht ausreichend umgesetzt werden. Deshalb wurde die folgende Anmerkung hinzugefügt:

  • Erfolgte die Impfung nicht in der Schwangerschaft und nicht innerhalb der letzten 5 Jahre, sollte die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden.

Immer wieder gab und gibt es Unsicherheiten, welche Kombinationsimpfstoffe mit Pertussis-Komponente zur Impfung von Schwangeren und Haushaltskontaktpersonen zu Säuglingen geeignet sind. Deshalb wird die Eignung aller zugelassenen dreifach (Tdpa-) und vierfach (Tdpa-IPV-) Impfstoffe explizit in der E 1 genannt (siehe auch Fachinformationen der Impfstoffe).

Impfung gegen Herpes zoster – Aktualisierung auf beide Impfstoffe

In Sachsen besteht seit 2010 eine SIKO-Empfehlung zur Impfung aller Personen über 50 Jahren gegen Herpes zoster. Der bisher allein verfügbare Lebendimpfstoff (Zostavax®) musste einmal geimpft werden, der seit Mai 2018 neu hinzu gekommene rekombinante adjuvantierte Subunit-Impfstoff (Singrix®) zweimal im Abstand von zwei bis sechs Monaten. Die Empfehlung der SIKO gilt für beide Impfstoffe. Deshalb war die bisherige Anmerkung „Einmalige Impfung.“ zu ersetzen durch „Impfschema des Herstellers beachten.“

Außerdem wurde auf Seite 10 die folgende Erläuterung aufgenommen:

  • Herpes zoster – Anmerkung
    Bei bereits mit Lebendimpfstoff geimpften Personen kann frühestens nach 5 Jahren eine Nachimpfung mit adjuvantiertem Impfstoff in Erwägung gezogen werden, bei im Alter von ab 70 Jahren mit Lebendimpfstoff geimpften Personen möglicherweise auch früher.

Bei Vorliegen neuer Daten kann die Empfehlung zu den Abständen modifiziert werden.

Impfung gegen Japanische Enzephalitis – Indikation

Die SIKO hat die berufliche und reisemedizinische Indikation zur Impfung gegen Japanische Enzephalitis (s. Seite 20 und > Abb. 3 im Download des Artikels) an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) vom Mai 2018 angepasst:
Japanische Enzephalitis-Indikation bzw. Reiseziele

Aufenthalte in Endemiegebieten (Süd-, Südost- und Ostasien), insbesondere längere Aufenthalte oder bei erhöhter Exposition, speziell während der Hauptübertragungszeit (individuelle Risikoabschätzung).

Publikationen und Fortbildung

Die novellierte Impfempfehlung E 1 liegt als Sonderdruck der Ausgabe des „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 1/2019 bei.

Die Sächsische Impfkommission weist in diesem Zusammenhang auch auf die von der SLÄK und der SIKO veranstalteten Impfkurse Teil 1 und 2 zur Erlangung des „Zertifikates Schutzimpfungen“ der Sächsischen Landesärztekammer hin.

Vollständiger Artikel
www.slaek.de  > Ärzteblatt Sachsen 1/2019

Informationen

www.slaek.de  > Ärzte > Informationen/Leitlinien > Impfen
www.kvsachsen.de  > Mitglieder > Impfen > Gesamtübersicht Schutzimpfungen (PDF)

Literatur- und Quellenangaben beim Autor
Dr. med. Dietmar Beier

Elisabeth-Reichelt-Weg 35
09116 Chemnitz
siko.beier@t-online.de
dietmar.beier@lua.sms.sachsen.de
 
                     – Dr. Dietmar Beier, Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission –

Hinweis der KV Sachsen

Von der Impfempfehlung gegen Meningokokken der Serogruppe ACWY können bisher als Satzungsleistung nur Versicherte der IKK classic, der Knappschaft und heilfürsorgeberechtigte Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen profitieren. Lediglich für gesundheitlich gefährdete Personen ermöglicht die Schutzimpfungs-Richtlinie (als Pflichtleistung) die Indikationsimpfung gegen die Serogruppen A, C, W, Y und/oder B, sofern die verfügbaren Impfstoffe für die Altersgruppe zugelassen sind.

Die Standardimpfung mit einem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr sowie die Indikationsimpfung für Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung) ist noch nicht über die elektronische Gesundheitskarte möglich.

Den Versicherten steht es jedoch frei, alle von der SIKO empfohlenen Impfungen einschließlich des Impfstoffes über Privatliquidation in Anspruch zu nehmen und sich zur Kostenerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren.

Die KV Sachsen führt regelmäßig Fortbildungen zum Thema Impfen durch. Informationen und Termine finden Sie unter:

www.kvsachsen.de > Aktuell > Veranstaltungen

                                                                  – Verordnungs- und Prüfwesen/ja –