Die Terminservicestelle der KV Sachsen informiert
Seit 1. Januar 2019 konzentriert sich die KV Sachsen auf den gesetzlichen Auftrag der Terminvermittlung gemäß § 75 Abs. 1a SGB V, um die Vermittlung von Behandlungsterminen weiterhin zeit- und qualitätsgerecht vornehmen zu können.
Seit dem 3. November 2014 vermittelt die Terminservicestelle der KV Sachsen Termine zur fachärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung. Was zunächst als Pilotprojekt eingeführt wurde, konkretisierte sich durch den Gesetzgeber im Januar 2016. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhielten über das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) den Auftrag, verpflichtend Terminservicestellen (TSS) einzuführen. Ziel der gesetzlichen Regelung waren schnellere Facharzttermine sowie ein niederschwelliger Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich versicherte Patienten.
Der Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist derzeit in aller Munde. Gesetzlich Versicherte sollen damit noch komfortabler an einen Arzttermin kommen. Die Aufgaben der TSS sollen erweitert werden. Es ist vorgesehen, dass die TSS für 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar sein müssen. Darüber hinaus sollen zahlreiche weitere Regelungen, die mit der medizinischen Versorgung im Zusammenhang stehen, umgesetzt werden.
Zusammen mit der KBV und dem Sächischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz bemüht sich die KV Sachsen derzeit noch intensiv, die teils überzogenen, teils unsinnigen Anforderungen aus dem Gesetzentwurf herauszulösen. Unabhängig davon muss man sich darauf vorbereiten, dass zumindest im besten Fall eine abgemilderte Version Gesetzeskraft erlangen wird.
Die KV Sachsen hat sich bei der Einführung als Pilotprojekt sowie nachfolgend bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages entschieden, auf die Freiwilligkeit zur Meldung von Terminangeboten zu setzen. An der Freiwilligkeit der Meldungen hält die KV Sachsen auch weiterhin fest. Um zeitnah bedürftigen Patienten angemessene Termine anbieten zu können, ist die konstante Unterstützung der TSS durch die Mitglieder wünschenswert.
Insbesondere
- Fachärzte für Augenheilkunde,
- Fachärzte für Neurologie,
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie sowie
- Psychotherapeuten
bitten wir aufgrund der zahlreichen Terminanfragen um Unterstützung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Bitte prüfen Sie, ob zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten in Ihrer Praxis bestehen und teilen Sie uns diese mit.
Gern können Sie den dafür vorgesehenen „Meldebogen an die Terminservicestelle“ verwenden, den Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen finden.
Diesbezüglich bitten wir zu beachten, dass Termine, welche bei Bekanntgabe kürzer als drei Tage in der Zukunft liegen, in der Regel aus organisatorischen Gründen durch die Terminservicestelle nicht vermittelt werden können und dass Termine, welche vor Ablauf einer Kalenderwoche nicht durch uns für einen Patienten gebucht wurden, Ihnen bzw. Ihrer Praxis automatisch wieder zur Verfügung stehen.
Meldebogen zum Herunterladen:
www.kvsachsen.de > Mitglieder > KVS-Mitteilungen > 12/2018
– Service und Dienstleistungen/kr –