Anpassung der Onkologie-Vereinbarung in Sachsen
Voraussetzungen zur Qualitätssicherung der ambulanten Versorgung krebskranker Patienten
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden Anpassungen in der sächsischen Regionalvereinbarung vorgenommen. Neben den Vergütungssätzen wurden auch die Qualitätsanforderungen der ambulanten Versorgung krebskranker Patienten überprüft und angepasst.
Demnach verpflichtet sich der onkologisch verantwortliche Arzt, die telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Praxissprechzeiten für den Hausarzt des sich in Behandlung befindenden Patienten sicherzustellen. Weiterhin wurde der Umfang für kontinuierliche Fortbildungen des onkologisch qualifizierten Praxispersonals auf jährlich insgesamt mindestens sechs Fortbildungsstunden festgelegt, wobei es sich um Fortbildungen mit onkologischem Inhalt handeln muss, die von der KV Sachsen bzw. einer Ärztekammer anerkannt sind.
Die derzeit gültige Onkologie-Vereinbarung für Sachsen sowie den Antrag zur Teilnahme an der Vereinbarung finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Onkologie
– Qualitätssicherung / mei –
Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie
Zum 1. Januar 2019 trat die geänderte Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie in Kraft.
Es wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Die Fristen zur Datenübertragung der Jahresstatistik wurden verlängert. Der Termin für die Übertragung der Daten der zytologieverantwortlichen Ärzte an die KV Sachsen ist jetzt der 31. August. Der Termin für die Übertragung der Daten von der KV Sachsen an die KBV ist der 31. Dezember des Folgejahres.
Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation
Der Prüfzyklus zur Überprüfung der Präparatequalität und der dazugehörigen ärztlichen Dokumentation wurde von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Dies gilt für alle zytologieverantwortlichen Ärzte, welche die Prüfung zweimal in Folge bestanden haben. Sofern eine Prüfung nicht bestanden wird, setzt der zweijährige Prüfzyklus bei diesem Arzt wieder ein.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Zytologie
– Qualitätssicherung / pur –