Kassenfunktionäre sind fern von der Versorgungsrealität der Patienten
Mit scharfer Kritik reagieren Ärztevertreter auf die jüngsten Äußerungen des Vize-Vorstandsvorsitzenden des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Johann-Magnus von Stackelberg, Ärzte müssten flexiblere Öffnungszeiten anbieten, vor allem am Abend und an den Wochenenden, forderte er.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, äußerte sich dazu wie folgt: „Die Aussagen des GKV-Spitzenverbands sind ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und zeugen von der Ferne von Krankenkassenfunktionären zur Versorgung von Patienten. Die Niedergelassenen arbeiten 52 Wochenstunden im Schnitt und leisten häufig viel mehr Sprechstunden als sie müssten. Vereinbart sind mit dem GKV-Spitzenverband mindestens 20 Wochenstunden.“ Zu den Zeiten, in denen die Praxen geschlossen sind, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 zu erreichen. Es sei also Unsinn, zu behaupten, zu wenige Samstagssprechstunden seien der Grund dafür, dass Menschen in die Notaufnahmen gingen. Gleichzeitig verweigerten die Krankenkassen seit Jahren eine adäquate Finanzierung. „Sie geben ein unendliches Leistungsversprechen ab, vergüten aber im Schnitt fast 15 Prozent der Leistungen nicht. Das darf nicht so weitergehen. Wir müssen endlich den Weg der Entbudgetierung beschreiten und dabei mit den Grundleistungen anfangen. Bei der ständigen Zechprellerei jetzt noch eine Serviceangebotserweiterung zu fordern, ist einfach nur dreist und frech.“
Vorsitzender des Hartmannbundes widerspricht Dauerverfügbarkeit der Niedergelassenen
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, weist die polemischen Einlassungen des Vize-Vorstandsvorsitzenden des GKV Spitzenverbandes, von Stackelberg, zu Praxisöffnungszeiten entschieden zurück. Auch zu Zeiten, in denen Praxen geschlossen sind, sei die Versorgung der Patienten über Notfallpraxen oder organisierte Vertretungsmöglichkeiten jederzeit gesichert. Bei einer bestehenden Wochenarbeitszeit von 55 bis 60 Wochenstunden sei es nur in sehr begrenztem Umfang möglich, das bestehende Angebot weiter auszudehnen. Klaus Reinhardt: „Das Problem besteht nicht nur in vermeintlichen Engpässen an Mittwoch- oder Freitagnachmittagen – Zeiten in denen Ärzte über die oben beschriebenen umfangreichen Präsenzzeiten hinaus verpflichtende Fortbildungen wahrnehmen – sondern auch durch die Fehlinanspruchnahme zu üblichen Praxisöffnungszeiten.“
Wenn Patienten in großem Umfang Klinikstrukturen für die akute Notfallversorgung nutzen, liege dies maßgeblich an nicht ausreichender Kenntnis über Ärzte im Bereitschaftsdienst oder der Vermutung, dass das Equipment der Krankenhäuser ein vermeintlich höheres Versorgungsniveau sichert, so der Vorsitzende des Hartmannbundes. Er bedauere den Rückfall der Krankenkassenargumentation in alte Verhaltensmuster und fordere den Spitzenverband der Krankenkassen vielmehr auf, die eigene Rolle zu hinterfragen und konstruktiv gemeinsam mit der Ärzteschaft Lösungswege aufzuzeigen, statt sich abgegriffener Verhaltensmuster und Schuldzuweisungen zu bedienen.
– Informationen der KBV und des Hartmannbundes –
Gemeinsamer Internetauftritt der klinischen Krebsregister in Sachsen
Der Aufbau einer neuen, gemeinsamen Internetseite der vier klinischen Krebsregister in Sachsen ist nun abgeschlossen. Ab sofort finden Ärzte und Patienten unter www.krebsregister-sachsen.de im neuen Design umfassende Informationen über die klinische Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen.
Insbesondere für Ärzte werden auf der neuen Website neben allgemeinen Informationen zum Meldevorgang auch wichtige Dokumente zum Download sowie Informationsmaterialien hinterlegt. Unter der Rubrik „Aktuelles“ erhalten Sie Auskunft über aktuelle Veranstaltungen und Mitteilungen zum Thema Krebsregistrierung. Zukünftig werden auch Publikationen der Gemeinsamen Auswertungsstelle unter dieser Adresse zu finden sein.
Informationen
www.krebsregister-sachsen.de
– Dr. Daniela Piontek, Leiterin der Geschäftsstelle Klinische Krebsregister –
KBV begrüßt Bundesratsinitiative gegen Monopolisierung bei MVZ
Vor einem Ausverkauf der Arztpraxen durch renditeorientierte Unternehmen warnt die KBV. Anlass für die Sorge sind Tendenzen zur Bildung konzernartiger Strukturen in der ambulanten Versorgung und von MVZ-Ketten, gefördert von Kapitalinvestoren. Die KBV unterstütze deshalb die Forderung des Bundesrats nach strengeren Regelungen.
In seiner Stellungnahmen zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundesrat jetzt zusätzliche Regelungen gefordert, „um schädlichen Monopolisierungstendenzen in der vertragsärztlichen Versorgung durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wirksam zu begegnen“. Zudem sollten Krankenhäuser zukünftig nur noch MVZ gründen dürfen, wenn es fachlich und räumlich zum Leistungsspektrum passe.
Der Bundesrat begründete seinen Vorstoß damit, dass sich in immer mehr Bereichen der ambulanten Versorgung konzernartige Strukturen ausbildeten, „oft in der Hand renditeorientierter Unternehmen“. Bisher getroffene und die im TSVG vorgesehenen weiteren Regelungen reichten nicht aus, um die medizinische Versorgung in MVZ von „patientenschädlichen Fremdeinflüssen“ freizuhalten.
Missbrauch von MVZ
„Wir teilen die Sorge der Bundesländer, dass das Konstrukt der Medizinischen Versorgungszentren zunehmend missbraucht werden könnte“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Die Übernahme immer weiterer ambulanter Versorgungsanteile durch Kapitalinvestoren erreiche in manchen Fachgebieten Größenordnungen, die eine gefährliche Konzentration von Versorgungsleistungen in den Händen weniger Investoren mit sich bringe. Gassen stellte zugleich klar, dass sich die Kritik nicht pauschal gegen MVZ richte. Die Einrichtungen ergänzten das Versorgungsangebot sehr gut und böten gerade jungen Ärzten, die nicht sofort eine eigene Praxis übernehmen wollten, einen Einstieg in die ambulante Versorgung. Auch deshalb müsse verhindert werden, dass Renditevorgaben das ärztliche Tun bestimmten.
– Nach Informationen der KBV –
Seit 1. Januar 2019 gelten nur noch G2-Karten
Die elektronische Gesundheitskarte wird laufend mit neuen Funktionen und Sicherheitsmerkmalen versehen. Deshalb werden allein aus (sicherheits-)technischen Gründen immer wieder neue Karten ausgegeben.
it Beginn des neuen Jahres können Versicherte dann nur noch eine Karte der 2. Generation – eine sogenannte G2-Karte – benutzen. Sie besitzt die notwendigen Zertifikate und entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Der größte Teil der Versicherten hat bereits neue G2-Karten bekommen, bis Ende 2018 wurden in jedem Fall alle Versicherten damit ausgestattet. Kenntlich sind diese an dem Kürzel „G2“ oder „G2.1“, das rechts oben unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ aufgedruckt ist. Bei den alten Karten ist hier die Kennzeichnung „G1“ zu finden. Damit auch im neuen Jahr beim Arzt alles glatt läuft, sollten Versicherte also unbedingt ihre aktuellste G2-Karte – und nur diese – benutzen.
Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Karte zugeschickt, ist nur noch diese gültig. Andere, ältere Karten können dann nicht mehr benutzt werden – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf diesen aufgedruckt ist. Versicherte sollten daher darauf achten, stets nur die zuletzt von der Krankenkasse zugesendete Gesundheitskarte zu verwenden, damit Probleme in der Arztpraxis vermieden werden.
Höhere Sicherheitsanforderungen – neue Karten
In regelmäßigen Abständen bewertet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Verfahren neu, die die Funktionen der Gesundheitskarte absichern. So hat das BSI den Einsatz von Verschlüsselungstechniken, die bei bestimmten Karten (G1 plus-Karten) verwendet werden, auf Ende des Jahres 2018 befristet. Ab dem 1. Januar 2019 sind daher alle Karten der ersten Generation (G1-Karten) nicht mehr gültig.
– Information des GKV-Spitzenverbands –