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KVS-Mitteilungen

KVS-Mitteilungen - Ausgabe 12/2018

Ausgabe 12/2018

zum Inhalt dieser Ausgabe

Qualitätssicherung



Hautkrebsfrüherkennung – Änderung der elektronischen Dokumentation

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurden die Inhalte der elektronischen Dokumentation zur

Hautkrebsfrüherkennung angepasst. Dokumentierende Haus- und Hautärzte können dann differenzierter dokumentieren, wodurch sich die Aussagen der Evaluation insgesamt verbessern sollen. Dies ergab die bisherige Evaluation von 2009 bis 2013, welche durch das BQS-Institut im Auftrag des G-BA durchgeführt wurde. Insbesondere soll künftig bei den unterschiedlichen Diagnosen und Verdachtsdiagnosen auch die hausärztliche Überweisung an den Dermatologen dokumentiert werden. Die Neuerungen der Dokumentation erhalten Sie durch das Quartalsupdate ihrer Praxissoftware.

                                                                                       – Qualitätssicherung/dae –

Jahresbericht 2018 der Qualitätssicherung der KV Sachsen erschienen

Der aktuelle Jahresbericht zur Qualitätssicherung der KV Sachsen, Ausgabe 2018 auf der Datenbasis 2017, ist veröffentlicht.

Die Ausgabe enthält umfangreiche Informationen u.a. über die Anzahl der Genehmigungen je Qualitätssicherungsbereich, die Ergebnisse der jährlichen Dokumentations- und Mindestfrequenzprüfungen sowie die Zusammensetzung und Aktivität der zahlreichen Qualitätssicherungskommissionen.

Die Zahlen der einzelnen Qualitätssicherungsbereiche belegen erneut das hohe Niveau der ambulanten Patientenversorgung in Sachsen, welches durch die kontinuierliche Qualitätssicherung der zahlreichen Ärzte und Psychotherapeuten ermöglicht wird.

Ein Dank geht an dieser Stelle an alle Mitglieder der Qualitätssicherungskommissionen, welche die KV Sachsen bei den durchzuführenden Maßnahmen der Qualitätssicherung engagiert unterstützen.

 

                                                                                               – Qualitätssicherung/pur –

Flyer zur Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen

In den KVS-Mitteilungen 07-08 / 2018 hatten wir Sie über einen neuen Patientenflyer zur Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen informiert. Viele von Ihnen haben den Ratgeber bereits für ihre Praxen bestellt. Interessierte Praxen können nochmals bis zu 100 Exemplare bei ihrer zuständigen Bezirksgeschäftsstelle bestellen.

Kinder wachsen mit Bildschirmmedien auf, sie benutzen diese selbstverständlich zu ihrer Unterhaltung, zum Spielen und um zu kommunizieren. Wie man aber mit den eigenen Daten und denen anderer, mit Cybermobbing oder auch der Informationsflut im Netz umgeht, wissen Kinder meist nicht.

Kinder- und Jugendärzte sind über diese Entwicklung sehr besorgt. Deshalb wird Eltern, Großeltern und anderen Bezugspersonen empfohlen, die Mediennutzung der ihnen anvertrauten Kinder zu begleiten.

Die Empfehlungen, die im Flyer zusammengestellt sind, basieren sowohl auf Erfahrungen aus der täglichen ärztlichen Arbeit als auch auf wissenschaftlichen Daten.

Um möglichst viele Eltern zu erreichen, bietet es sich an, dass vorrangig Kinder- und Jugendärzte den Ratgeber bei den Vorsorgeuntersuchungen ausgeben, analog zu den Merkblättern „Kinderunfälle“.
Interessierte Praxen können bis zu 100 Exemplare bei ihrer jeweils zuständigen Bezirksgeschäftsstelle bestellen.

 

                                                                              – Qualitätssicherung/mue –

Qualitätssicherung in der Schmerztherapie: Anerkannte Schmerzkonferenzen 2019

Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten und das EBM-Kapitel 30.7 sehen u. a. die verpflichtende Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen vor:

Ärzte mit der Genehmigung zur Speziellen Schmerztherapie: Teilnahme an acht Schmerzkonferenzen pro Kalenderjahr

Genehmigung als Schmerztherapeutische Einrichtung: Teilnahme an zehn Schmerzkonferenzen pro Kalenderjahr

Seit dem Jahr 2011 können Sie den Nachweis gegenüber der KV Sachsen nur durch Teilnahmebescheinigungen von genehmigten sächsischen Schmerzkonferenzen erbringen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Aufstellung der entsprechenden Veranstaltungstermine für das Jahr 2019.

Der Nachweis über die jährliche Teilnahme an den Schmerzkonferenzen ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten der Genehmigung zur Versorgung von chronisch schmerzkranken Patienten. Dazu ist es erforderlich, die Teilnahmebescheinigungen unaufgefordert bis Ende Januar des Folgejahres – erstmalig ein Jahr nach der Genehmigungserteilung – bei Ihrer zuständigen Bezirksgeschäftsstelle einzureichen.

Die aktuelle Liste der genehmigten sächsischen Schmerzkonferenzen, die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Schmerztherapie sowie Ansprechpartner aus Ihrer Bezirksgeschäftsstelle finden Sie auch auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

                                                                                               – Qualitätssicherung/pur –