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KVS-Mitteilungen - Ausgabe 12/2018

Ausgabe 12/2018

zum Inhalt dieser Ausgabe

Berufs- und Gesundheitspolitik



Studie zur ambulanten Gruppenpsychotherapie

In einer bundesweiten Studie soll im kommenden Jahr erforscht werden, welche Barrieren niedergelassene Gruppenpsychotherapeuten daran hindern, in ihrer Praxis Gruppenpsychotherapie anzubieten. Dazu bittet Sie die Forschungsgruppe am Universitätsklinikum Münster um Ihre Mithilfe.

Die BARGRU-Studie – Barrieren bei Gruppenpsychotherapeutlnnen gegenüber der ambulanten Gruppenpsychotherapie für die GKV – soll mit Hilfe einer bundesweiten Fragebogen-Erhebung die Ursachen für eine fast flächen­deckende Unterversorgung mit ambulanter Gruppenpsychotherapie ermitteln. Dazu wird die KV Sachsen Anfang 2019 an alle ärztlichen, psychologischen sowie Kinder- und Jugend­lichenpsychotherapeutlnnen, die über eine Berechtigung zur Abrechnung ambulanter Gruppentherapie-Leistungen verfügen, Fragebögen per Post versenden. Angesichts der fortdauernden Datenschutz-Diskussion wurde dieser tradi­tionelle Erhebungsweg gewählt, um Ihnen die Sicherheit einer anonymisierten Datenerhebung garantieren zu können. Den Fragebögen wird ein freigemachter Rück­antwort-Umschlag beigefügt sein.

Erarbeitung von Strategien ist das Ziel

Inhaltlich thematisieren die Fragebögen sowohl organisatorische als auch administrative Hindernisse sowie die Relevanz von Kosten für die Vorhaltung entsprechend nutz­barer Gruppen­psychotherapie-Räume und auch persönliche Motive. Weiterhin ist vorgesehen, auch im Klartext persön­liche Einschätzungen anonymisiert zu formulieren. Die Erarbeitung der Fragebögen wird durch vier Fokus-Gruppen auf Plausibilität und inhaltliche Vollständigkeit überprüft, bevor sie ins Feld gehen.
Ziel der Studie, die auch von der KBV unterstützt wird, ist die Erarbeitung von Strategien für die Anbieter (GruppenpsychotherapeutInnen) und die Gesundheitspolitik (KV en sowie die Kostenträger), die eine Erhöhung realisierter Indikationen ambulanter Gruppenpsychotherapie in Deutschland ermög­lichen könnte.

Reservepotenzial für Gruppentherapien erschließen

In Deutschland sind etwa 8.500 PsychotherapeutInnen zur ambulanten Gruppenpsychotherapie im KV-System zugelassen. Derzeit bieten jedoch nur etwa 300 PsychotherapeutInnen Gruppen­psychotherapie nach den Psycho­therapie-Richtlinien an. Also realisieren 95 Prozent der zur Gruppenpsychotherapie Zugelassenen keine Gruppenpsychotherapie-Indikation. Unstrittig können nicht alle psychischen und psychosomatischen Störungen ausschließlich gruppenpsychotherapeutisch behandelt werden. Jedoch ist auch das „Reservepotenzial“ für die tatsächlich vorhandene, aber ungenutzte Expertise für ambulante Gruppenpsychotherapie evident.

Die BARGRU-Studie untersucht, warum die ambulante Gruppenpsychotherapie aktuell nur eine marginale Rolle spielt, obwohl bereits 2005 die Vergütung für diese Indikation angehoben und die Bürokratie vermindert wurde. Begründet wurde die bessere Vergütung mit komplexerem administrativen Aufwand für die Behandler. Diese Maßnahmen brachten jedoch keine signi­fikante Zunahme der Abrechnungshäufigkeit von Gruppen­psychotherapie. Sie stieg lediglich in gleicher Relation wie die Einzeltherapie – mit Ausnahme der häufigeren Kurzzeit-Gruppen­psychotherapie in der Verhaltenstherapie. Inzwischen wurden noch weitere administrative Verbesserungen für die Gruppenpsychotherapie eingeführt. Dennoch wird sie in vielen Landkreisen wird überhaupt nicht angeboten. Auch in großen Städten besteht eine eklatante Unterversorgung für alle sozialrechtlich zugelassenen Verfahren. Besonders gering ist das Angebot an Gruppenpsycho­therapie für Kinder und Jugendliche.

Bitte um Beteiligung

Da es sich bei der BARGRU-Studie um eine vom Innovationsfonds des gemeinsamen Bundesausschusses geförderten Studie und damit um eine Chance handelt, einen Sektor der bundesweiten psychotherapeutischen Versorgung im Lichte des öffentlichen Interesses zu beforschen, rufen wir alle PsychotherapeutInnen auf, die angeschrieben werden, sich an der Studie, die Ihnen nur wenig Mühe abverlangt, möglichst zahlreich zu beteiligen! Je höher die Rücklauf-Quote der Fragebögen ist, umso mehr Gehör können sich die aus der Studie resultierenden Verbesserungsvorschläge verschaffen.

  • Rückfragen
    Univ.-Prof. Dr. Dr. med. Gereon Heuft
    Klinik für Psycho­somatik und Psychotherapie
    Universitäts­klinikum Münster
    Domagkstraße 22, 48149 Münster
    Telefon: 0251 8352902
    Email: psychosomatik@ukmuenster.de


                                         – Gereon Heuft, Münster, und Heribert Knott, Stuttgart –

Wahl der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer – Ärzte wählen Ärzte

Wahl der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer – Ärzte wählen Ärzte
Im Juni 2019 geht die siebente Wahlperiode der Kammerversammlung, des Parlaments der sächsischen Ärzte, zu Ende. Bis dahin müssen die Kammerversammlung sowie verschiedene Gremien neu gewählt werden. Die Ärzte des Freistaates Sachsen sind deshalb ab sofort aufgerufen, für die anstehenden Wahlen zu kandidieren.

„Vor allem die jüngeren Kollegen sollten sich für die berufspolitischen Themen in der Sächsischen Landesärztekammer zur Verfügung stellen, denn es geht um ihre Zukunft als Arzt in Sachsen.“, so der Präsident der Sächsischen Landesärzte­kammer, Erik Bodendieck. Die Möglichkeit, sich persönlich für den eigenen Berufsstand und die Qualität der Berufsausübung einsetzen zu können, sei ein enormes Privileg im Vergleich zu anderen Berufsgruppen.

Die Sächsische Landesärztekammer ist für die Gestaltung und Förderung der derzeit über 30 Facharztweiterbildungen und die Durchführung der abschließenden Facharztprüfung zuständig. Zugleich zertifiziert sie Fortbildungsveranstaltungen und erteilt das Fortbildungszertifikat und wacht über die Einhaltung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten des Arztes. Bearbeitet werden die vielfältigen Aufgaben der Sächsischen Landes­ärztekammer in zahlreichen Gremien, wie dem Ausschuss Berufsrecht, der internen und externen Qualitätssicherung, der Akademie für Fort- und Weiterbildung sowie in den Kommissionen Transplantation oder Sucht und Drogen.

Die Ärzte des Freistaates Sachsen können ab sofort sowohl für die Kammerversammlung als auch für die Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Sächsischen Landesärzte­kammer kandidieren. Bodendieck: „Für die zahlreichen wichtigen Aufgaben benötigen wir berufspolitisch interessierte Kammer­mitglieder. Ärzte können zum Beispiel im Vorfeld der Wahlen in unseren Gremien hospitieren und selbstverständlich an unseren öffentlichen Veranstaltungen, auch bei den Kreisärzte­kammern, teilnehmen.“


                                                            – Information der Sächsischen Landesärztekammer –