Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2018 » 11/2018 » Vertragswesen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit der BKK-VAG Mitte beendet

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Vertrag) nach § 73b SGB V zwischen der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Mitte und der KV Sachsen zum 31. Dezember 2018 beendet wird.

Gegenüber allen teilnehmenden Krankenkassen können ab dem 1. Quartal 2019 keine Leistungen mehr nach o. g. HzV-Vertrag abgerechnet werden. Wir bitten Sie, dies für die Behandlung der am Vertrag teilnehmenden Versicherten zu berücksichtigen.

                                                                – Vertragspartner und Honorarverteilung/geb –

Vereinbarung Gesund schwanger - Beitritt zweier Krankenkassen

Die Vereinbarung „Gesund schwanger“ zur Vermeidung von Frühgeburten besteht seit zwei Jahren zwischen der KBV (handelnd als AG Vertragskoordinierung), der GWQ ServicePlus AG und den beteiligten Berufsverbänden. Die Vereinbarung, zu der bisher zwölf Betriebskrankenkassen gehören, erzielt Wirkung im Bereich der KV Sachsen.

Die BKK B. Braun Melsungen AG und die BKK Linde treten zum 1. Januar 2019 der Vereinbarung bei. Die Abrechnung der vertraglichen Leistungen für diese Krankenkassen ist ab dem 1. Quartal 2019 möglich.

Informationen  
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „G“

                                                                      – Vertragspartner und Honorarverteilung/geb –

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Zum 1. Januar 2019 wird die Sozialpsychiatrie-Pauschale angepasst.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte nach langwierigen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine Anpassung der Sozialpsychiatrie-Pauschale – Sozialpsychiatrie-Vereinbarung gemäß Anlage 11 BMV-Ä – von bisher 163 Euro auf 186 Euro je Behandlungsfall ab dem 1. Januar 2019 erreichen. Diese angepasste Vergütung entspricht einer Erhöhung um 14,1 Prozent. Ab dem 351. Behandlungsfall sind es 139,50 Euro.

Zudem wurde entschieden, dass die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung um eine sogenannte Anpassungsklausel ergänzt wird. KBV und GKV-Spitzenverband überprüfen zukünftig jährlich, erstmals mit Wirkung ab 2020, ob und inwieweit eine Anpassung der Vereinbarung erforderlich ist.

Informationen 
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „S“ 

                                                                    – Vertragspartner und Honorarverteilung/geb –