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Bitte Vertreterregelung zwischen den Feiertagen beachten

Der sich aus der Zulassung ergebende Versorgungsauftrag regelt, dass der Arzt an seiner Betriebsstätte in Form von Sprechstunden bzw. Therapiezeiten zur Verfügung steht.

Sollte der Vertragsarzt seine Tätigkeit aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildung nicht persönlich ausüben können, muss ein Vertreter benannt werden. Dies gilt auch für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.

In diesem Jahr sind die zwischen den Feiertagen liegenden Tage 27. und 28. Dezember 2018 keine Brückentage im Sinne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, d. h. es kann bei Schließung der Praxis nicht auf den Bereitschaftsdienst verwiesen werden.

Um die ambulante vertragsärztliche Versorgung durchgehend sicherzustellen, ist es wichtig, dass Sie die KV Sachsen rechtzeitig über Ihre geplanten und ungeplanten Abwesenheiten sowie die vereinbarten Praxisvertretungen in Kenntnis setzen. Informieren Sie bitte auch Ihre Patienten durch entsprechende Aushänge in der Praxis und aktualisieren Sie den Ansagetext auf Ihrem Anrufbeantworter. Ohne diese Information gehen Ihre Patienten davon aus, dass Sie für sie da sind.

Abwesenheits- und Vertretungsmeldung im Mitgliederportal

Die Meldung von Abwesenheiten und Vertretungen sollte im Mitgliederportal auf elektronischem Weg erfolgen. Bitte klicken Sie hierfür auf der Startseite des Mitgliederportals links auf „Mitteilung der Abwesenheit“, um zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (eAV-Bereich) zu gelangen, und folgen Sie der Benutzerführung.

Für Psychotherapeuten genügt die Erstellung und Absendung einer Abwesenheitsmitteilung. Für Ärzte ist zusätzlich eine Vertretungsmeldung erforderlich. Neben der Vereinfachung des Verfahrens haben Sie weitere Vorteile: Sie können sich Ihre Abwesenheiten und Vertretungen im Überblick ansehen und Meldungen auch noch nach der Absendung verändern (bspw. wenn sich Ihr Urlaubstermin verschiebt oder Sie schneller wieder gesund werden als zunächst erwartet). Übrigens können Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen auch durch das nichtärztliche Personal der Arztpraxis (über einen Mitarbeiter-Zugang) problemlos erstellt werden.

Hilfe bei Problemen

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen bzw. zum eAV-Bereich allgemein haben, können Sie sich gern an unseren EDV-Support für Mitglieder wenden. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle.

Hilfsweise können Sie Ihre Abwesenheitsmeldung auch noch konventionell einreichen: Auf der Internetpräsenz der KV Sachsen finden Sie das entsprechende Formular, das Sie uns vollständig ausgefüllt zusenden können.

Vorabinformation zu den Brückentagen im Jahr 2019

Für das Jahr 2019 gibt es folgende Brückentage:

  • Freitag, den 31. Mai 2019
  • Freitag, den 4. Oktober 2019
  • Freitag, den 1. November 2019
  • Montag, den 23. Dezember 2019
  • Freitag, den 27. Dezember 2019
  • Montag, den 30. Dezember 2019

Diese Tage werden ganztags durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst abgesichert.

Hinweise zur Abwesenheits- und Vertretungsmeldung
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Vertretung

EDV-Support
Telefon: 0341 23493737
E-Mail: safenet@kvsachsen.de

                                                                                         – Sicherstellung/ole –