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Broschüre zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung aktualisiert

Die KBV hat ihre Broschüre zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) überarbeitet. Auf 24 Seiten fasst sie alles Wissenswerte für Arztpraxen zusammen. Das Heft ist in der Servicereihe „PraxisWissen“ erschienen.

Es wird Schritt für Schritt erläutert, wie Ärzte ein Team zur Behandlung von Patienten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung bilden können. Die Texte wurden aktualisiert und neue Indikationen wie die rheumatologischen Erkrankungen aufgenommen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abrechnung in der ASV. Dieses Kapitel wurde ausgebaut und um zahlreiche Hinweise ergänzt. Neu aufgenommen wurde zudem eine Reportage über ein ASV-Team.

ASV: Interdisziplinär in Praxen und Kliniken

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist ein Versorgungsbereich für Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärzten übernehmen die ambulante hochspezialisierte Behandlung. Wie der Versorgungsbereich funktioniert, regelt die ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. In den Anlagen werden die allgemeinen Regeln für jede ASV-Indikation konkretisiert.

Servicereihe PraxisWissen – Hefte kostenlos bestellen

In der Reihe PraxisWissen hat die KBV bereits mehrere Hefte veröffentlicht, unter anderem zu den Themen Soziotherapie, Reha, Telematikinfrastruktur oder auch Vielfalt in der Praxis – Patienten mit Migrationshintergrund. Gedruckte Exemplare können kostenlos per E-Mail bestellt werden. Die Publikationen stehen zudem als PDF-Dokument zum Download bereit.

Informationen  
www.kbv.de  > Mediathek > Publikationen > Praxiswissen
Bestellung: versand@kbv.de

                                                                  – Information der KBV –

Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkennen: mit Hilfe der App Hans und Gretel

Die Sächsische Landesärztekammer und die Techniker Krankenkasse haben eine Kinderschutz-App „Hans & Gretel“ entwickeln lassen, die der frühzeitigen Erkennung einer Kindeswohlgefährdung dient. Sie löst herkömmliche Materialien ab und ist jederzeit vor Ort auf allen mobilen Endgeräten sowie im Internet verfügbar. Ziel der digitalen Anwendung ist eine bessere Prävention bei Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 war im Hinblick auf Gewaltdelikte an Kinder alarmierend: Insgesamt waren im letzten Jahr 4.208 Kinder in Deutschland von Gewalttaten betroffen. 143 Kinder starben an den Folgen von Gewalt – das bedeutet, dass jede Woche mindestens zwei Kinder Opfer eines Tötungsdeliktes wurden. Dabei waren fast 78 Prozent von ihnen zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. 77 Kinder überlebten einen Tötungsversuch. Das sind lediglich die Zahlen im so genannten „Hellfeld“, die angezeigt und statistisch erfasst werden konnten – Tendenz steigend. Und immer wieder stellt sich die Frage, wie das zu verhindern sei, wann frühzeitig interveniert werden solle und wie man klare Entscheidungen hierbei gut fundiert treffen könne.

Niedergelassene Ärzte und Therapeuten, die Kinder behandeln, werden im Alltag immer wieder damit konfrontiert, in kurzer Zeit und unter dem Druck eines vollen Wartezimmers eine sichere Einschätzung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung treffen zu müssen. Die Befürchtung, jemanden möglicherweise völlig zu Unrecht zu verurteilen, das ungute, jedoch auch unklare Bauchgefühl, sowie die Frage nach passenden Hilfsangeboten für die Familie in solch einem Fall, spiegeln oftmals die dabei herrschende Unsicherheit wider.

Aus diesen Gründen nahmen sich die Mitglieder der Fachkommission „Häusliche Gewalt – Gewalt in der Familie“ der Sächsischen Landesärztekammer in Kooperation mit dem Projekt „Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen“ und der Techniker Krankenkasse im Zuge der Überarbeitung des Leitfadens „Gewalt gegen Kinder” dieses Themas an. In einer Umfrage der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik am Universitätsklinikum Dresden 2016 unter allen sächsischen Ärzten hatte sich gezeigt, dass dieser Leitfaden kaum bekannt war. Darüber hinaus liegt er nur in Papierversion vor, was als wenig anwenderfreundlich beurteilt wurde.

Die überall verfügbaren digitalen Medien boten eine Lösung, um sich deren Nutzen auch bei der Übermittlung von Informationen zu bedienen. Daher entschieden sich die Kooperationspartner für die Entwicklung eines digitalen Arbeitsmittels in Form einer Website mit mobiler App. Dadurch werden eine bessere Strukturierung und eine ständige Aktualisierung der Inhalte gewährleistet, die einfacher durchsuchbar sind. Zudem können Neuigkeiten zum Thema Kindeswohlgefährdung bereitgestellt werden. Passende Hilfsangebote sind dank einer Suchfunktion schneller auffindbar.

Zur Entwicklung der Website und der mobilen App traf sich eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus Ärzten aus dem stationären und ambulanten Setting, Rechtsmedizinern, Webentwicklern, Betriebswirtschaftlern, Sozialpädagogen und Psychologen in regelmäßigen Abständen und entwickelte erste Ideen und Inhalte. Ziel war, ein Arbeitsmittel zu entwickeln, welches insbesondere niedergelassene Ärzte im Kinderschutzgeschehen unterstützt. Explizite Entscheidungshilfen erhöhen im Verdachtsfall in Form eines Ablaufpfades die Sicherheit bei der Einschätzung und im Umgang mit einem Kinderschutzfall.

Die ersten Ergebnisse dazu wurden Ende Dezember 2017 in der Sächsischen Landesärztekammer einer geladenen Experten- bzw. potentiellen Anwenderrunde vorgestellt, deren Rückmeldungen dann in die weitere Entwicklung einflossen. Nun ist es gelungen, eine Website mit mobiler App zur Erkennung und Vorgehensweise bei Kinderschutzfällen in der Medizin zu konstruieren, welche den Bereich „Gewalt in der Familie“ und perspektivisch auch die Bereiche „Häusliche Gewalt“ und „Gewalt in der Pflege“ thematisiert. Rechtliche Grundlagen zur Untersuchung bei Kindeswohlgefährdung sowie dem weiteren Vorgehen, Informationen und Anleitung zur beweissicheren Dokumentation und die entsprechenden Melde- und Beratungsstellen finden sich darin ebenso wie alle wichtigen Formulare zur Meldung und Dokumentation.

Die Führung durch den Kinderschutzfall im Sinne eines klaren Vorgehenspfades bei Verdacht im Falle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung oder auch lediglich im Falle des Beratungsbedarfs der Eltern soll den Medizinern an dieser Schnittstelle zur Jugendhilfe und Justiz Sicherheit im Handeln vermitteln. Auch entsprechende Veranstaltungen und Neuigkeiten rund um das Thema „Gewalt in der Familie“ finden sich in beiden digitalen Anwendungsmöglichkeiten. Die Homepage als auch die App richten sich momentan ausschließlich an in Sachsen tätige Ärzte und Therapeuten. Die Anmeldung zur Nutzung erfolgt mit der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) der approbierten Ärzte und Therapeuten, die über die Sächsische Landesärztekammer vergeben wird.

Die App „Hans & Gretel“ ist kostenlos und jederzeit verfügbar über den Browser im Web oder als mobile App erhältlich und wird am 14. Dezember 2018 dem Fachpublikum in einer entsprechenden Fachtagung in der Sächsischen Landesärztekammer vorgestellt.

Informationen  
www.hansundgretel.help

– Dr. rer. medic. Anja Zschieschang und Juliane Straube-Krüger, Projekt „Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen“, Dr. med. Uwe Schmidt, Institut für Rechtsmedizin,
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden –

Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma grundlegend überarbeitet

Am 21. September 2018 erschien die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma. Sie ist auf den Internetseiten des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) kostenlos abrufbar.

Die grundlegend überarbeitete NVL Asthma fasst den aktuellen Wissensstand für alle an der Versorgung Beteiligten zusammen. Sie enthält 119 Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Asthma. Die multidisziplinär zusammengesetzte Leitliniengruppe mit Vertretern aus 21 Fachgesellschaften und Organisationen hat die bisherige NVL Asthma geprüft und dabei neue Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung berücksichtigt. Zur Unterstützung des Arzt-Patienten-Gesprächs wurden fünf Patientenblätter entwickelt. Asthma betrifft alle Altersgruppen und gehört zu den häufigen Volkskrankheiten. Deshalb ist es wichtig, die Versorgung stetig zu verbessern. Der Großteil der NVL wurde aktualisiert. Wenige weitere Kapitel, wie die Behandlung des Asthmaanfalls, werden zeitnah bearbeitet und ergänzt. Die methodische Vorgehensweise ist im Leitlinienreport beschrieben.

Die Kernaussagen

Für die Klassifikation und Behandlung des Asthmas ist die Asthmakontrolle entscheidend. Sie ergibt sich aus der Symptomatik und dem Risiko für eine Verschlechterung des Asthmas. Die früher verwendete Einteilung nach dem Schweregrad hat keinen Stellenwert mehr. Die Grundprinzipien der Therapie sind geblieben: Reicht die Bedarfsmedikation nicht aus, sollen Patienten kontinuierlich inhalative Corticosteroide (ICS) erhalten. Diese behandeln die Entzündung, die der Erkrankung zugrunde liegt. Von einer Monotherapie mit langwirkenden Beta-2-Sympathomimetika (LABA) ohne ICS wird deutlich abgeraten.

Vor einer Therapieeskalation soll der Arzt folgende Faktoren prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten: Schulungsbedarf, Allergie- und Umweltkontrolle, Adhärenz und Diagnose. Schulungen unterstützen das Selbstmanagement und helfen Patienten, mit der chronischen Erkrankung umzugehen. Daher ist es wichtig, allen Patienten mit einer Langzeittherapie die Teilnahme an Schulungen zu empfehlen und zu ermöglichen.

Das Programm

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizinversorgung bereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.

Informationen  
www.azq.de

                                       – Information des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin –