Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2018 » 10/2018 » Vertragswesen

Untersuchungen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften

Zum 1. Oktober 2018 trat der Vertrag zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften mit dem Landesamt für Schule und Bildung in Kraft.

Dieser Vertrag regelt die Mitwirkung von Ärzten bei der zeitnahen Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Lehrkräften bzw. Referendaren im Freistaat Sachsen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis. Hierfür soll eine allgemeinmedizinische Begutachtung erfolgen, die in speziellen Fällen die Einbeziehung weiterer Fachärzte (per Zielauftrag) erfordert.

Die Lehrkräfte legen ihrem Hausarzt das Anschreiben zur Beauftragung und Information über das Procedere, die Hinweise zu den fachlichen Anforderungen an das ärztliche Zeugnis sowie die zu verwendenden Formulare vor.

Zwecks Verwaltungsvereinfachung zur Übertragung der Personalien der Lehrkraft in das PVS-System wird bei GKV-Versicherten die elektronische Krankenversichertenkarte eingelesen. Die Zuordnung zum Kostenträger Landesamt für Schule und Bildung erfolgt durch die entsprechende Abrechnungsnummer. Bei PKV-Versicherten wird ein Behandlungsschein mit dem neuen Kostenträger der VKNR 98887 = Landesamt für Schule und Bildung (Kostenträgergruppe 77) angelegt.

Die Leistungen für die allgemeinmedizinische Begutachtung und die Erstellung des Zeugnisses werden im Rahmen der Quartalsabrechnung mit der Abrechnungsnummer 99130 abgerechnet. Für die Erstellung des ärztlichen Zeugnisses sowie den postalischen Versand innerhalb von 14 Tagen nach den vorliegenden Befunden (inklusive einer ggf. erforderlichen Überweisung, der ggf. erforderlichen Übersendung von Behandlungs- und Befundberichten, einschließlich Porto) wird selbstverständlich außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung eine Pauschale von 82,00 Euro vergütet.
Das Formular, auf dem die Lehrkraft ihre Angaben zur Vorgeschichte dokumentiert hat, sowie das Formular, auf dem die Untersuchungsbefunde dokumentiert wurden, müssten Sie bitte mindestens vier Jahre in der Praxis archivieren.

Für die per Zielauftrag von Fachärzten angeforderten Leistungen ist durch den Facharzt die Abrechnungsnummer 99131 unter Angabe des Wertes der Summe der GOÄ-Rechnung (bei Anwendung des 2,3-fachen Gebührensatzes) in Feldkennung 5012 (Kosten) sowie der Angabe des Untersuchungszweckes („Lehrerverbeamtung“) in Feldkennung 5011 (Bezeichnung) anzusetzen.
Die Rechnung über die einzelnen GOÄ-Nummern ist ebenfalls mindestens vier Jahre in der Praxis zu archivieren.

Sofern kein weiterer Behandlungsanlass besteht, ist die Abrechnung von Leistungen gegenüber der Krankenkasse des Patienten ausgeschlossen.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „L“

                                                                           – Vertragspartner und Honorarverteilung/st –