Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2018 » 10/2018 » Gesundheitspolitik

Widerspruchslösung bei Organspende mit Unterstützung aus Politik und Gesellschaft

Seit Jahren sinkt die Zahl der Organspenden in unserem Land und derzeit warten über 10.000 Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Die sächsische Ärzteschaft unterstützt daher seit langem die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Sie ist in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten bereits die Regel. Jeder Mensch, der für sich eine Organspende ausschließt, sollte schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch äußern. Weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären ist, ist dessen Autonomie immer gewährleistet, so die Aussage der Sächsischen Landesärztekammer in ihrem Statement.

Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hatte sich erneut für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Beim Treffen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang September war das Thema Organspende ein Schwerpunkt des Gesprächs. „Wir sind uns einig, dass die doppelte Widerspruchslösung ein wichtiges Instrument ist, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Wir wissen: Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben eine positive Einstellung zur Organspende. Umso bedenklicher ist es, dass nur wenige einen Organspendeausweis besitzen“, so Sachsens Gesundheitsministerin.

Darüber hinaus begrüßte Klepsch den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, mit dem die Organspendeverfahren in den Krankenhäusern verbessert werden sollen, um auch damit die Zahl der Spender zu erhöhen.

      – Nach Presseinformationen des Sächsischen Gesundheitsministeriums und der SLÄK –