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Information für Psychotherapeuten

Das Formblatt PTV 11 „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“ wird durch eine geänderte Version ersetzt.

Die Änderungen treten als Stichtagsregelung mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 in Kraft. Alte Formulare dürfen nach dem 1. Oktober nicht mehr aufgebraucht werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren laufenden Formularbestellungen.

Sie erhalten im September eine Erstausstattung mit zunächst zehn Formularen. Weitere Formulare können Sie in Ihrer Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen bestellen.

Sofern Sie über mögliche Kapazitäten oder freie Termine für Erstgespräche im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde und für Akutbehandlungen verfügen, können Sie diese gern an die KV Sachsen an untenstehende Kontaktdaten weiterleiten.

Freie Termine bitte melden an:
terminvermittlung@kvsachsen.de  
oder
Telefon: 0341 23493733

                                                  -  Vertragspartner und Honorarverteilung / mey -

Anpassung der Teilnahmeerklärungen für Versicherte - Früherkennungsuntersuchungen

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zur europaweiten Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25. Mai 2018 wurden die Teilnahmeerklärungen für Versicherte für die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11 und J2) zwischen der Knappschaft, der KBV (handelnd als AG Vertragskoordinierung) und der bvkj.Service GmbH angepasst. Bitte verwenden Sie ab 1. Oktober 2018 ausschließlich die neuen Teilnahmeerklärungen zur Einschreibung von Versicherten.

Die neuen Vertragsdokumente stehen Ihnen ab diesem Zeitpunkt auf der Internetpräsenz der KV Sachsen zur Verfügung.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „F“

                                                                  -  Vertragspartner und Honorarverteilung/re -

Anpassung der Onkologie-Vereinbarung Sachsen

Seit 1. Januar 2018 sind Änderungen der sächsichen Onkologie-Vereinbarung wirksam.
In mehreren Verhandlungensrunden hatten sich die Berufsverbände BNGO, BDU und BDI, die Landesverbände der Krankenkassen und Verbände der Ersatzkassen in Sachsen und die KV Sachsen auf Anpassungen in der sächsischen Regionalvereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2018 verständigt.

Ein Teil der Änderungen betrifft die Vergütungssätze. In einer ersten Stufe erfolgte mit Wirkung ab 1. Juli 2018 eine Erhöhung der Vergütungspauschalen um 2,36 Prozent. Zudem konnte eine weitere Anpassung zum 1. Januar 2020 vereinbart werden, ebenfalls mit 2,36 Prozent. Die bisher bekannten Vergütungspauschalen können auch weiterhin abgerechnet werden.

Nachdem das Unterschriftsverfahren abgeschlossen ist, wurde die nunmehr gültige Vereinbarung auf der Internetseite der KV Sachsen veröffentlicht.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Buchstabe „O“ (Onkologievereinbarung – Verbände sächsischer Krankenkassen)

                                                             - Vertragspartner und Honorarverteilung/mey -

AOK PRIMA PLUS - Aktuelle Informationen

Nach erfolgreicher Ausschreibung startete zum 1. April 2018 die Einschreibephase. Ab 1. Juli 2018 können die vertraglich vereinbarten Leistungen des Versorgungsangebotes AOK PRIMA PLUS zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS abgerechnet werden.

Nach den Informationsveranstaltungen in den Bezirksgeschäftsstellen im April und Mai dieses Jahres haben sich schon zahlreiche Hausärzte in den Vertrag eingeschrieben.

Im Vertrag ist geregelt, dass die Module, welche das S3C-Vertragspaket bilden, für mindestens 50 Prozent der im Freistaat Sachsen eingesetzten PVS-Systeme entwickelt und den Hausärzten zur Verfügung gestellt werden müssen, bevor deren Nutzung als Voraussetzung für den verpflichtenden Nachweis als Teilnahmevoraussetzung für die Ärzte umgesetzt wird. Diese Anforderung ist derzeit noch nicht erfüllt. Deswegen sind die AOK PLUS und die KV Sachsen in Gesprächen mit den PVS-Anbietern, damit das S3C-Vertragspaket schnellstmöglich für die PVS-Systeme bereitgestellt wird.

Um die Gespräche mit den PVS-Herstellern zu beschleunigen, hatten wir dem Honorarbrief im Juli Briefmuster zur Bestellung bzw. zur Angebotsanforderung des SC3-Vertragspaketes für den jeweiligen PVS-Hersteller beigelegt. Auch in dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen finden Sie diese Briefmuster.

Bitte füllen Sie eines der Briefmuster auf den Folgeseiten aus und senden Sie es direkt an den PVS-Hersteller: Download Musterbrief

Sollten Sie noch nicht am Vertrag teilnehmen und haben sich inzwischen entschlossen, diesem Vertrag beizutreten, dann nutzen Sie bitte Teilnahmeerklärung und senden diese ausgefüllt an ihre jeweilige Bezirksgeschäftsstelle. Sobald die Einschreibung erfolgt ist, erhalten Sie ein Starterpaket von der AOK PLUS mit ausführlichen Informationen zum Vertrag.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „A“ > AOK PRIMA PLUS

                                  - Vertragspartner und Honorarverteilung/ho -