Vertrag „RheumaAktiv Sachsen“ wird ab 1. Juli 2018 ausgesetzt
Die Vertragspartner KV Sachsen und AOK PLUS planen eine Neufassung des Vertrages und nutzen die Auszeit für kurzfristige Verhandlungen.
Seit gut sieben Jahren gibt es den Vertrag „RheumaAktiv Sachsen“ zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen. Die Ziele des Vertrages waren zum einen eine frühzeitige Diagnosestellung bei ausgewählten entzündlich-rheumatischen Erkrankungen nach Auftreten erster Symptome. Zum anderen sollte eine Erhöhung des Patientendurchlaufes beim Rheumatologen mit einhergehender Rücküberweisung des Versicherten mit stabilen Krankheitsverläufen zum Hausarzt erreicht werden. Insgesamt sollten die Erhöhung der Lebensqualität der betroffenen Patienten sowie die Entlastung der Rheumatologen im Vordergrund stehen.
Diese Ziele konnten leider nicht zufriedenstellend erreicht werden. Aus diesem Grund wird der Vertrag ab 1. Juli 2018 ausgesetzt, d. h. ab dem 3. Quartal 2018 können keine Abrechnungen und Vergütungen von Leistungen sowie keine Einschreibungen von Ärzten und Versicherten mehr erfolgen. Ausgenommen hiervon sind bereits begonnene Patientenschulungen. Die bereits erbrachten Leistungen im 2. Quartal 2018 sind davon nicht betroffen.
Die Vertragspartner planen eine Neufassung des Vertrages. Dabei werden auch ein besserer Anreiz für die Beteiligung der Hausärzte sowie der Einbezug von Bestandspatienten Gegenstand der Verhandlungen sein.
– Vertragspartner und Honorarverteilung/re –
Vereinbarung „Gesund schwanger“: Beitritt zweier Krankenkassen
Die Vereinbarung „Gesund schwanger“ zur Vermeidung von Frühgeburten besteht seit zwei Jahren zwischen der KBV (handelnd als AG Vertragskoordinierung), der GWQ ServicePlus AG und den beteiligten Berufsverbänden. Die Vereinbarung erzielt Wirkung im Bereich der KV Sachsen.
Die BKK Deutsche Bank AG tritt zum 1. Juli 2018 der Vereinbarung bei. Die Abrechnung der vertraglichen Leistungen für diese Krankenkasse ist ab dem 3. Quartal 2018 möglich.
Ab dem 1. Oktober 2018 nimmt ebenfalls die BKK Melitta Plus an der o. g. Vereinbarung teil. Die vertraglichen Leistungen können für diese Krankenkasse ab dem 4. Quartal 2018 abgerechnet werden.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „G“
– Vertragspartner und Honorarverteilung/re –
Vertrag über ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren mit der HEK
Anpassung an die EU-DSGVO notwendig
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) und der damit einhergehenden Änderungen zum Datenschutz haben die KV Sachsen und die HEK – Hanseatische Krankenkasse – den gemeinsamen Vertrag zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen einer 4. Änderungsvereinbarung angepasst.
Im Einzelnen betrifft das die nachgenannten Änderungen und Neuregelungen:
- § 6 – Datenschutz und Schweigepflicht
- Anlage 1 – „Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung des Versicherten“
- Anlage 2 – „Information zum Datenschutz bei der Hanseatischen Krankenkasse“ (Teil 1) und „Patienteninformation zur Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung: Hautkrebsvorsorge-Verfahren“ (Teil 2)
Damit werden die bisherigen Anlagen 1 (Teilnahmeerklärung / Versicherter) und 2 (Patienteninformation zum Datenschutz) durch die obigen neuen Formulare ersetzt. Die alten Formulare sind ab sofort nicht mehr zu verwenden.
Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Hautkrebsvorsorge HEK
– Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –
Anpassung der Vertragsdokumente aufgrund der EU-DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit der Verordnung der Europäischen Union wurden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Einrichtungen europaweit vereinheitlicht.
Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung verlangt unter anderem vertragliche Anpassungen im Bereich der Selektivverträge. Dies betrifft vor allem die Teilnahmeerklärungen für Versicherte und ggf. der Vertragsärzte.
Inzwischen wurden bereits für zahlreiche Verträge die Teilnahmeerklärungen angepasst und auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht.
Beim Vertrag „Willkommen Baby!“ zwischen der DAK-Gesundheit und der KV Sachsen wurden neben der Teilnahmeerklärung der Versicherten auch das Datenschutzmerkblatt sowie die Versicherteninformation überarbeitet.
Bitte verwenden Sie ab sofort bei Neueinschreibung von Versicherten die angepassten Teilnahmeerklärungen.
Download
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge
– Vertragspartner und Honorarverteilung/re –