KVS-Mitteilungen

Zentrales Verzeichnis für Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit der „Blauen Hand“
Seit Dezember 2016 sind die offiziellen Schulungsmaterialien mit dem Logo „Blaue Hand“ gekennzeichnet. Dieses ist dem Logo der „Roten Hand“ nachempfunden, mit dem sicherheitsrelevante Informationen zu Arzneimitteln gekennzeichnet werden. Die mit einer blauen Hand gekennzeichneten Unterlagen ergänzen die Packungsbeilagen und Fachinformationen.
Über einen Link (siehe Infokasten) gelangen Sie auf die Internetpräsenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Hier sind die behördlich angeordneten und genehmigten Schulungsmaterialien veröffentlicht. Sie enthalten Informationen, die über die Ausführungen der Packungsbeilagen und Fachinformationen hinausgehen, zum Beispiel ein Leitfaden oder eine Checkliste für Ärzte beziehungsweise eine Informationsbroschüre oder ein Patientenpass zur Verlaufskontrolle.
Blaue Hand als Kennzeichnung
Anlass für die Kennzeichnung waren Hinweise der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, über deren Webseite Nutzer ebenfalls zu den Materialien gelangen. Den Hinweisen zufolge wird das Schulungsmaterial leicht mit Werbung verwechselt und entsorgt. In einem konkreten Fall wurde für ein Arzneimittel eine neue Wirkstärke eingeführt und dazu Schulungsmaterial an medizinisches Fachpersonal verschickt, was dieses jedoch nicht als solches erkannte und entsorgte. In der Folge kam es zu Nebenwirkungen durch eine Überdosierung im Zusammenhang mit der neuen Wirkstärke.
Ärzte sollten die Informationen kennen
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung verweist auch der Gemeinsame Bundesausschuss bei einzelnen Arzneimitteln auf behördlich angeordnetes Schulungsmaterial. Verordnende Ärzte müssen diese Informationen im Sinne einer qualitätsgesicherten Anwendung kennen und berücksichtigen. Die Übersicht der Schulungsmaterialien auf den Internetseiten des BfArM und des PEI hilft ihnen dabei. Die Listen werden in regelmäßigen Abständen ergänzt und fortgeschrieben.
Informationen
www.kbv.de > Service > Service für die Praxis > Verordnungen > Arzneimittel > Frühe Nutzensbewertung > Schulungsmaterialien beim BfArM oder Schulungsmaterialien beim PEI
– Nach Informationen der KBV –