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Viel Gesprächsbedarf zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Bericht von der 71. Vertreterversammlung der KV Sachsen am 16. Mai 2018.

Auf der Tagesordnung standen Wahlen eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung, eines Delegierten zur Vertreterversammlung der KBV und von Mitgliedern für den Erweiterten Landesausschuss sowie eines Stellvertreters im gemeinsamen Landesgremium. Beschlüsse wurden gefasst zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, zur Geschäfts- und Gebührenordnung der Vertreterversammlung, zum Honorarverteilungsmaßstab, zur Weiterbildungsförderung und zu Plausibilitätsprüfungen.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, begrüßte die 40 anwesenden Vertreter und den Ehrenvorsitzenden der KV Sachsen, Dr. Hans-Jürgen Hommel, sowie den Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, und die Gäste aus dem Sächsischen Sozialministerium, Abteilungsleiter Michael Bockting und Referatsleiterin Andrea Keßler.

Personalwechsel in der KV Sachsen

Zuerst bedankte sich Dr. Windau bei Dr. Joachim Pilz. Der Facharzt für Augenheilkunde aus Dresden ist seit 1992 Mitglied der Vertreterversammlung und hatte seit 2007 die Funktion des Stellvertretenden Vorsitzenden inne, die er mit klarer Linie, Offenheit und Ehrlichkeit ausfüllte. Auf seinen Wunsch und mit Rücksicht auf seine Gesundheit wurde er von dieser Funktion entbunden. Zum Abschied richtete er noch einige Worte an die Vertreter. Er sehe die ärztliche Freiberuflichkeit bedroht. „Durch MVZ werden Freiberufler verdrängt – doch wir müssen darauf achten, dass die Freiberuflichkeit erhalten bleibt!“, appellierte Pilz an das Auditorium.

Großer Dank wurde auch Dr. Johannes Baumann ausgesprochen. Der Facharzt für Allgemeinmedizin in Coswig hat seine Tätigkeit als Geschäftsstellenleiter der Bezirksgeschäftsstelle Dresden Ende 2017 beendet. Er gehörte praktisch zu den „Gründungsvätern“ der KV Sachsen und prägte deren Entwicklung maßgeblich mit.

Sein Nachfolger ist seit dem ersten Januar 2018 Dr. Johannes-Georg Schulz, Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Gemeinschaftspraxis in Dresden. Seit der Gründung der KV Sachsen engagierte er sich in verschiedenen Ausschüssen und war seit 2014 Vorsitzender des Regionalausschusses in Dresden.

In Abwesenheit wurde Andreas Altmann, der im April 2018 ausgeschiedene Stellvertretende Hauptgeschäftsführer, gewürdigt. Er gehörte seit fast 20 Jahren der KV Sachsen an und formte sie durch sein zielstrebiges, präzises und pragmatisches Handeln entscheidend mit. Ihm gebührt großer Dank für seinen hohen persönlichen Einsatz.

Seine Funktion hat jetzt Michael Rabe inne, der schon seit 1992 der KV Sachsen angehört. Er war viele Jahre Abteilungs- und Hauptabteilungsleiter verschiedener Fachbereiche und übernahm 2008 die Verantwortung als Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle Dresden.

Anschließend informierte Dr. Windau die Anwesenden über das Ableben von Franz-Josef Giesing. Der Psychologische Psychotherapeut mit Praxissitz in Pirna engagierte sich für die KV Sachsen im Beratenden Fachausschuss für Psychotherapie und in der Vertreterversammlung. Er wurde nur 57 Jahre alt. Die Vertreterversammlung ehrte ihn mit einer Schweigeminute.

Neuer Vize für die Vertreterversammlung: Dr. Hagen Bruder

Mit dem Ausscheiden von Dr. Pilz war es notwendig geworden, einen neuen Stellvertretenden Vorsitzenden für die Vertreterversammlung zu wählen. Vorgeschlagen wurde Dr. Hagen Bruder. Der Dresdner Facharzt für Chirurgie gehört seit 2005 der Vertreterversammlung an und ist seit 2017 Vorsitzender des Finanzausschusses, seit 2011 Vorsitzender des Plausibilitätsausschusses und war von 2011 bis 2016 Mitglied im Beratenden Fachausschuss der Fachärzte. Der Wahl von Dr. Bruder stimmten, abgesehen von zwei Enthaltungen, alle Vertreter zu.

Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung

In seinem Lagebericht nahm Dr. Windau Bezug auf Forderungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Als großes Manko sah er an, dass offenbar nicht ausreichend ärztlicher Sachverstand mit eingebunden wurde, der aus seiner Sicht unverzichtbar gewesen wäre. Die Änderungen zu den Mindestsprechstunden müssten letztendlich von allen Ärzten umgesetzt werden, aber Entscheidungen zur Finanzierung einer etwaigen Erhöhung der Sprechstundenzeit stünden aus. Die Erhöhung der Sprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden bezeichnete Dr. Windau als „Ohrfeige“ für die Ärzte. „Wer arbeitet denn tatsächlich NUR 20 Stunden?“, fragte er.

Besonders problematisch sehe Dr. Windau die Situation auf dem Land – nicht nur aus ärztlicher Versorgungssicht. „Banken und Sparkassen ziehen sich in die Städte zurück, Läden müssen schließen, Ärzte finden keine Nachfolger – daraus erwachsen strukturelle Probleme, die nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden können“, betonte er.

Als weiteres schwieriges Thema nannte er die künftig vorgesehene Mitwirkung der Länder in den Zulassungsausschüssen, in denen sie ein Mitsprache- und Beschlussrecht bekommen sollen. Das beabsichtigte Einsetzen einer wissenschaftlichen Kommission zur Weiterentwicklung von GOÄ und EBM schiebe die dringend notwendige Modernisierung bzw. Modifizierung auf die lange Bank. Ein ebenso großes Problem sah Dr. Windau bei der Thematik der Verbesserung der Notfallversorgung, die von den KVen und den Krankenhausgesellschaften gemeinsam finanziert werden soll. „Das halte ich für eine wichtige Botschaft: So sachlich die Forderungen klingen – das kann die Vertragsärzteschaft / Psychotherapeutenschaft nicht finanzieren!“ Dabei drücke sich die Politik wie immer um die Beantwortung der Kernfrage: Wie kann mit dem System eine angemessene Patientensteuerung gelingen?

Als „Armutszeugnis für Industrie und Politik“ bezeichnete Dr. Windau die weiterhin ungenügenden Voraussetzungen für eine funktionierende Telematikinfrastruktur sowie das Festhalten an Sanktionen gegen Ärzte und Psychotherapeuten bei Nichtumsetzung bis Ende 2018. „Hier soll jemand für etwas bestraft werden, das er objektiv nicht leisten kann!“ kritisierte er. Und auch zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bezog er Stellung. „Ich bin ein überzeugter Europäer, aber diese Regulierungswut, die über uns hereinbricht, kann ich nicht gut heißen. Sie wird uns allen auf Dauer schaden, die Politik sollte sich besinnen!“ Er regte an, dass die Regierung eine entsprechende Modifizierung der Richtlinie über bundesdeutsches Recht vornehmen solle, wie dies Österreich zum Beispiel getan habe, und zitierte den ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, der zu seiner Amtszeit einen „Ruck durch Deutschland“ gefordert hatte. „Ich hoffe, dass wir es schaffen, die Bürokratie zurückzufahren und wieder eine Politik in den Vordergrund zu stellen, die mit Augenmaß die tatsächlichen Probleme und Bedürfnisse der Freiberufler und Leistungsträger berücksichtigt“, sagte Dr. Windau zum Abschluss seines Berichts.

Bericht des Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen

Seine Ausführungen begann der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, mit Informationen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Für die MGV-Vereinbarung ist jetzt eine dreijährige Laufzeit von 2018 bis 2020 avisiert. „Man kann die Verlängerung des Vertragszeitraums durchaus als ressourcenschonend ansehen, denn die Verhandlungen sind sehr personal- und zeitintensiv“, sagte Dr. Heckemann. Die Wichtung der demografiebezogenen und der diagnosebezogenen Veränderungsrate wurde bei 50 : 50 positioniert. Hieraus resultiert eine morbiditätsbedingte Veränderungsrate von 0,662 Prozent für 2018 bzw. ca. 9,2 Millionen Euro pro Jahr. Der Orientierungspunktwert für das jeweilige Jahr wird unverändert als Regionalpunktwert übernommen. Das ergibt eine Erhöhung von 1,18 Prozent für 2018, was einer Steigerung der MGV in Höhe von 16,3 Millionen Euro pro Jahr entspricht, erläuterte der Vorstandsvorsitzende.

Besonders intensiv wurde die kassenseitige Mitfinanzierung der Ausgaben für den Bereitschaftsdienst verhandelt. So werden von den Kassen für die Jahre 2018 und 2019 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2020 beläuft sich der Finanzierungsbetrag auf 7,5 Millionen Euro für jedes weitere Jahr. Außerdem beinhaltet das Eckpunktepapier die Kassenbeteiligung an einem Zuschlag für die Früherkennungsleistung U4 mit einem jährlichen Geldvolumen von etwa 270.000 Euro und an der Verdoppelung des Neupatientenzuschlags bei Augenärzten mit einem Betrag von jährlich 290.000 Euro. Nicht zuletzt verständigte man sich auf die Erhöhung des Volumens der Anlage 10 des HVM, das sind die besonders förderungswürdigen Leistungen, um jährlich 400.000 Euro.

Kritische Worte widmete er dem Sächsischen Hausärzteverband. Dieser hatte die Erstauflage des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung „AOK Prima Plus“ mit vergaberechtlichen Mitteln zu Fall gebracht. Zur Neuausschreibung nach §73b SGB V war er dann aber gar nicht angetreten. „Leider wollte der Sächsische Hausärzteverband den Weg eines gemeinsamen Hausarztvertrages von Anfang an partout nicht gehen. Wir als KV Sachsen sind immer noch dazu bereit“, betonte der Vorstandsvorsitzende.

Ein für alle Ärzte und Psychotherapeuten belastendes Thema ist in diesem Jahr die Umsetzung der Telematikinfrastruktur. 331 Praxen, also reichlich vier Prozent aller sächsischen Betriebsstätten, wurden bis zum Ende des ersten Quartals 2018 eingebunden. Angesichts dieses geringen Verbreitungsgrades könne wohl nicht von „Struktur“ gesprochen werden, sagte Dr. Heckemann. Momentan werde versucht, das Armdrücken zwischen GKV und Industrie auf dem Rücken der Ärzte auszutragen. „Mein Rat ist: Lassen Sie sich nicht mit Drohungen unter Druck setzen. Die KBV und die KVen werden es nicht hinnehmen, dass die Ärzte hier im Regen stehen gelassen werden“, versprach er.

Worauf er jedoch gern und vollständig zu berichten verzichtet hätte, sei die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Meines Erachtens wäre es nicht nur gerechtfertigt, sondern dringend erforderlich gewesen, aufgrund der besonderen berufsrechtlichen Maßgaben den ärztlichen Berufsstand nicht mit zusätzlichen Verpflichtungen zu belasten, sondern durch Befreiung von diesen zu privilegieren, denn unsere Kernaufgabe besteht in der medizinischen Versorgung der Patienten!“ Auch wenn ganz formal die Kassenärztlichen Vereinigungen eigentlich keine Berührungspunkte zur Einhaltung der DSGVO in Arztpraxen haben, gibt die KV Sachsen im Rahmen ihrer Möglichkeiten vielfältige Unterstützung.

Diskussion um die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Dass es zur EU-DSGVO viele offene Fragen gibt, zeigte auch die anschließende Diskussionsrunde. So wies Dr. Klaus Hamm darauf hin, dass es in Zukunft umfangreiche, auch finanzielle, Risiken gibt. Dr. Thomas Lipp brachte einen Antrag ein, damit die Mitglieder der KV Sachsen bei der Umsetzung der DSGVO noch intensivere Unterstützung erfahren. Darin sollte der Vorstand der KV Sachsen verpflichtet werden, die Anzahl der Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation in den Bezirksgeschäftsstellen zu erhöhen.

Dr. Heckemann erklärte daraufhin, dass zwar alle Praxen zur Umsetzung der DSGVO verpflichtet seien, doch nur etwa 3,6 Prozent der sächsischen Ärzteschaft müssten einen Datenschutzbeauftragten benennen, da sie mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ministeriumsvertreter Michael Bockting warf ein, dass die KV Sachsen zwar einen Beratungsauftrag habe – sie könne Beratungen und Schulungen vermitteln – im Hinblick auf die Haftung aber sei sehr genau zu prüfen, ob sich alles im Rahmen der Gesetzlichkeit bewege. Dr. Jörg Hammer plädierte ebenfalls dafür, Berater bei der KV Sachsen anzustellen, die auch als Datenschutzbeauftragte für Arztpraxen fungieren. Prof. Stefan Spitzer empfahl, sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten und auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiteren Rat und Antworten auf Fragen zu holen. Er befürchte zwar Abmahnstrategien einer kleinen Gruppe hochmotivierter Juristen, doch für umfangreiche Kontrollen fehle zweifellos Personal. Das zeige seiner Meinung nach die absurde Diskussion, die derzeit in Deutschland geführt werde. Dr. Barbara Teichmann unterstrich, dass den Mitgliedern Unterstützung gegeben werden sollte, wies aber darauf hin, dass man sich den gesetzlichen Vorgaben nicht verschließen könne.

Aufgrund der Diskussion zog Dr. Lipp seinen Antrag zurück. Dieser wurde auf Initiative von Dr. Windau ersetzt durch einen gemeinsamen Antrag von den Vorsitzenden der Vertreterversammlung, den Vorständen der KV Sachsen und Dr. Lipp als Vorsitzendem des Beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung. Abgestimmt wurde daraufhin über diesen neuen Antrag. Um Ärzte bei der Umsetzung der DSGVO entlasten sowie schnell und kompetent unterstützen zu können, wird die KV Sachsen geeignete Maßnahmen ergreifen, u. a. auch mit Mitarbeitern, die zu den Anforderungen der Datenschutzproblematik – speziell in Arztpraxen – durch die KV geschult werden. Die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten können diese Mitarbeiter jedoch nicht übernehmen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Umsetzung der Bereitschaftsdienstreform ist im Zeitplan

Dr. Heckemann informierte auch zum Stand der Umsetzung der Bereitschaftsdienstreform. Die Einrichtung der Praxen verlaufe termingerecht, ebenso die Organisation des Fahrdienstes. Nur die Personaldecke sei noch etwas dünn. Hier könne man auch auf Personaldienstleister zurückgreifen. Da Thüringen schon Erfahrungen mit einer Bereitschaftsdienstvermittlungszentrale habe, könne man dort Unterstützung bekommen. Die Terminstellung 2. Juli 2018 könne eingehalten werden. Dr. Marco Hensel wandte ein, dass er sehr viele kritische Stimmen zur BD-Reform vernommen habe. Dr. Hammer hatte auf dem Ärztetag von strukturellen Problemen erfahren und wollte mehr zur Ausstattung von Fahrzeugen und Praxen wissen. Peter Raue betonte, dass die Fahrzeuge mit einer Grundausstattung versehen und die Praxen gut ausgestattet werden sollen. Er fügte hinzu, dass das Praxispersonal grundsätzlich bei der KV Sachsen anzustellen sei. Dr. Heckemann ergänzte des Weiteren, dass eine Einweisung bzw. Minischulung in die verwendete Praxissoftware vorgesehen sei.

Anschließend wurden Änderungen der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung beschlossen, die auf Empfehlungen des Hauptausschusses und des Landesprüfungsamtes beruhten. Die Änderungen wurden einstimmig angenommen.

Die Änderungen der Gebührenordnung wurden ebenfalls einstimmig angenommen.

Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab

Dr. Heckemann erläuterte die Änderungen der Honorarverteilung, die ab 1. Juli 2018 in Kraft treten. Dazu gehörten z. B. veränderte Finanzierungs- und Vergütungsregelungen aufgrund der Laborreform. Weiterhin wird die Honorierung der Augenärzte für die konservative Behandlung von Versicherten gestärkt, da die langen Wartezeiten der Patienten problematisch sind. Auch die Honorierung von Kinderärzten bzw. von Kinderkardiologen wird umstrukturiert. Weitere Änderungen betreffen die Vergütungsvorschriften im Bereich der Humangenetik.

Risiko zur Rückforderung von Fördermitteln minimieren

In der Vertreterversammlung vom 15. November 2017 wurde der Vorstand beauftragt, einen Vorschlag zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung zu erarbeiten. Ziel war, erläuterte Dr. Sylvia Krug, das Risiko des weiterbildenden Vertragsarztes zur Rückzahlung oder Nichtauszahlung von Fördermitteln zu minimieren. In Abstimmung mit den Kassen wurde eine Formulierung erarbeitet, die eine Öffnungsklausel für Einzelfallentscheidungen durch den Vorstand der KV Sachsen vorsieht und somit den gewünschten Handlungsspielraum ermöglicht. Der Änderungsvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Frau Dr. Krug stellte im nächsten Tagesordnungspunkt die überarbeitete Verfahrensordnung zu Inhalt und Durchführung der Plausibilitätsprüfung vor. Ziel sei gewesen, die notwendigen Anpassungen an die von der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geänderte „Richtlinie zum Inhalt und zur Durchführung der Prüfungen nach § 106d SGB V“ vorzunehmen und das Verfahren zu verschlanken. Damit kann die Plausibilitätsprüfung zeitnah nach Versand des Honorarbescheides für das aktuelle Quartal durchgeführt werden, was auch dem Ansinnen der Vertreterversammlung im November 2017 Rechnung trägt. Mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde der Antrag angenommen.

Wahlen

Aufgrund der anfangs aufgeführten Personalwechsel in der KV Sachsen mussten Mitglieder für verschiedene Gremien neu gewählt werden: Dr. Hagen Bruder zum 2. Stellvertreter des dritten Delegierten der KV Sachsen für die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen und für den Erweiterten Landesausschuss und dessen Arbeitsausschuss Dr. Johannes-Georg Schulz (Bezirksgeschäftsstellenleiter der BGST Dresden), Robert Baierl (Geschäftsführer der BGST Dresden), Michael Rabe (Stellvertretender Hauptgeschäftsführer in der LGST), Dr. Burkhard Hentschel (Abteilungsleiter in der BGST Dresden), Claudia Mühlbauer (Stellvertretende Abteilungsleiterin in der BGST Leipzig) und Manuela Stiller (Stellvertretende Abteilungsleiterin in der BGST Dresden). Michael Rabe wurde außerdem zum 2. Stellvertreter im gemeinsamen Landesgremium gewählt. Alle Kandidaten erhielten die volle Stimmenanzahl.
Dr. Windau beendete die Versammlung mit einem Dank an alle Beteiligten und Organisatoren. Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, 16. November 2018, statt.

                                                                          – Öffentlichkeitsarbeit/pfl –