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Streit um Finanzierung der TI-Anbindung beigelegt

Die Finanzierung der Anbindungskosten an die Telematikinfrastruktur ist weiterhin gesichert. Die KBV konnte sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf einigen, dass die Erstausstattungspauschalen ab dem dritten Quartal deutlich angehoben werden.

Damit steht nun fest, dass Praxen ab Juli für den Konnektor deutlich mehr Geld erhalten als bislang vereinbart war. Im dritten Quartal sind das 1.719 Euro, ab dem vierten Quartal 1.547 Euro. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal; bei größeren Praxen für zwei oder drei Terminals. Der alte Preis für einen Konnektor ab dem dritten Quartal lag mit 720 Euro deutlich unter den jetzt verhandelten Werten.

Praxen haben wieder Sicherheit

Die Einigung kam unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, zustande. für die Ärzteseite hatte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel die Verhandlungen geführt. Die KBV hatte das Bundesschiedsamt eingeschaltet, da auf dem Verhandlungsweg zunächst keine Einigung möglich war. Eine Anhebung der Preise war notwendig, da die Praxen ansonsten gegebenenfalls finanzielle Einbußen erleiden würden.

Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal der Konnektorpreis aus dem Vorquartal, der um zehn Prozent auf 1.719 Euro abgesenkt wird. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent reduziert – auf dann 1.547 Euro. Die Erstausstattungspauschalen, die auch die Kosten für ein Kartenterminal umfassen, betragen dann 2.154 Euro beziehungsweise 1.982 Euro.

Nachverhandlungen bei sinkenden Angebotspreisen

KBV und Krankenkassen gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten – wie von der Industrie schon seit langem zugesagt – mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen.

Ein Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden beide Seiten innerhalb einer Frist von zwei Wochen – vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation – die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls für das Folgequartal anpassen.

Information
www.kbv.de > Aktuell > Praxisnachrichten vom 31.05.2018 > E-Health (Infoblatt TI)

                                                                         – Information der KBV vom 31. Mai 2018 –