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Neue DMP-Teilnahmeerklärungen für Versicherte ab 1. Juli 2018

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.

Deshalb wurde auch die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE / EWE) zur Einschreibung in die DMP den neuen gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Die neuen TE / EWE müssen spätestens ab dem 1. Juli 2018 Verwendung finden, andernfalls müssen sie von der DMP-Datenstelle abgewiesen werden.


In der Zwischenzeit, also bis zum 30. Juni 2018, können aber weiterhin Einschreibungen mittels der alten TE / EWE stattfinden. Die Kassen versenden im Anschluss die aufgrund der EU-DSGVO notwendigen Informationen zusammen mit dem Begrüßungsschreiben an den Versicherten.

Sobald die neue TE / EWE vorliegt, erhalten Sie eine Erstausstattung vom Vordruckleitverlag mit 25 neuen Formularen TE / EWE zugesandt. Mehrbedarf bestellen Sie bitte mit den üblichen Formularanforderungen.

Informationen

www.kvsachsen.de > Mitglieder > DMP

                                                                                                     – Qualitätssicherung/dae -