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Befreiung dienstverpflichteter Ärzte von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst

In der gemeinsamen Vorstandssitzung mit dem Hauptausschuss am 11. April 2018 wurde einstimmig beschlossen, dass sich dienstverpflichtete Ärzte auf Antrag von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst allein aufgrund des Erreichens eines bestimmten Lebensalters befreien lassen können. So können sich Ärzte ab 70 Jahren vom Fahrdienst des Bereitschaftsdienstes und Ärzte ab 75 Jahren vollständig von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst befreien lassen.
Diese Befreiungsmöglichkeit auf Antrag ist frühestens ab dem 1. Januar 2019 und ausschließlich in den jeweils neuen Bereitschaftsdienstbereichen möglich.

Mit einer Befreiung vom Fahrdienst ab 70 Jahren reduziert sich die Anzahl der abzuleistenden Dienste auf die durchschnittliche Dienstfrequenz in den Bereitschaftspraxen des entsprechenden Bereitschaftsdienstbereiches eines Quartals. Für die fachärztlichen Dienste gelten analoge Regelungen.
Anträge richten Sie bitte an die jeweils zuständige Bezirksgeschäftsstelle.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bereitschaftsdienst

                                                                                                   – Sicherstellung/ole –