Vergütungsmodell zur besseren Erreichbarkeit von Arztpraxen
Seit dem 1. Juli 2017 kommt ein Vergütungsmodell zum Tragen, mit dem Strukturen und Aufwendungen von Praxen gestützt werden, die die Erreichbarkeit für ihre Patienten verbessern.
Teilnahmeberechtigt an diesem Modell sind grundsätzlich alle Arztpraxen. Ausgenommen sind Praxen mit ausschließlich:
- Fachärzten für Humangenetik,
- Fachärzten für Pathologie bzw. Neuropathologie und Fachwissenschaftlern der Medizin, die überwiegend zytologische Untersuchungen auf dem Gebiet der gynäkologischen Zytologie erbringen,
- Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, Biochemie, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie bzw. Immunologie, Transfusionsmedizin sowie Fachwissenschaftlern der Medizin (z. B. Klinische Chemie und Labordiagnostik etc.) und
- ermächtigten Ärzten, Psychotherapeuten und Einrichtungen sowie Notaufnahmen.
Die Teilnahme erfolgt freiwillig auf Basis einer Teilnahmeerklärung, die auf der Internetpräsenz der KV Sachsen heruntergeladen werden kann. Die Teilnahme von Berufsausübungsgemeinschaften kann nur gemeinsam erfolgen.
Mit der Erklärung ihrer Teilnahme verpflichtet sich die Praxis,
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und
- Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
grundsätzlich telefonisch erreichbar zu sein. Ist dies nicht möglich, hat die Praxis mittels Bandansage bzw. Anrufbeantworter dem Anrufer eine qualifizierte Auskunft zu erteilen. Die Praxis sichert die Einhaltung dieser Strukturen der Erreichbarkeit zu.
Muster-Bandansagen können auf der Internetpräsenz der KV Sachsen eingesehen werden. Diese sind nur Vorschläge und keine verbindlichen Vorgaben. Allerdings müssen die verwendeten Ansagen inhaltlich diese Aussagen komplett enthalten.
Für den zusätzlichen Organisationsaufwand erhält die Praxis je Quartal eine Aufwandspauschale. Die Aufwandspauschale wird nach Praxisgröße sowie nach obligaten und fakultativen Maßnahmen differenziert. Kriterien für die Praxisgröße sind die Fälle mit Arzt-Patienten-Kontakt im Vergleich zur Vergleichsgruppe (prozentualer Anteil).
Für fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften ergibt sich der Anteil der Praxis als Mittelwert der dazugehörigen Vergleichsgruppen. Nach der Praxisgröße werden für den obligaten Aufwand drei Cluster gebildet:
- Fallzahl bis 50 Prozent der Vergleichsgruppe: 250 Euro
- Fallzahl über 50 Prozent bis 150 Prozent der Vergleichsgruppe: 500 Euro
- Fallzahl über 150 Prozent der Vergleichsgruppe: 750 Euro
Werden darüber hinaus fakultative Maßnahmen angeboten, erhöht sich die Aufwandspauschale um jeweils 50 Euro.
Teilnahmeerklärung
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Erreichbarkeitsmodell
– Sicherstellung/re –
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Nähere Informationen hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts sowie der arztgruppenbezogenen Zuordnung zu den einzelnen Planungsbereichen bzw. Versorgungsebenen sind der Internetpräsenz der KV Sachsen zu entnehmen: www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Bedarfsplanung und saechsischer Bedarfsplan.
Wir weisen außerdem darauf hin,
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Die ausgeschriebenen und abzugebenden Praxen finden Sie oben im Download des Artikels und hier.
- Sicherstellung/ole -
Meldung von Urlaubsvertretungen
Die Ferienzeit steht vor der Tür. Um die ambulante vertragsärztliche Versorgung auch während der sommerlichen Urlaubszeit sicherzustellen, ist es wichtig, dass Sie uns rechtszeitig über Ihre geplanten Abwesenheiten sowie die vereinbarten Praxisvertretungen in Kenntnis setzen. So können sich die Patienten in der öffentlichen Arztsuche über die Praxisöffnungszeiten und Vertretungen entsprechend informieren. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, während Ihrer Abwesenheit auf den Bereitschaftsdienst oder auf Notfallambulanzen zu verweisen.
Abwesenheits- und Vertretungsmeldung im Mitgliederportal
Die Meldung von Abwesenheiten und Vertretungen ist im Mitgliederportal auf elektronischem Weg möglich. Bitte klicken Sie hierfür auf der Startseite des Mitgliederportals links auf „Mitteilung der Abwesenheit“, um zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (eAV-Bereich) zu gelangen, und folgen Sie der Benutzerführung.
Für Psychotherapeuten genügt die Erstellung und Absendung einer Abwesenheitsmitteilung, für Ärzte ist zusätzlich eine Vertretungsmeldung erforderlich. Neben der Vereinfachung des Verfahrens haben Sie weitere Vorteile: Sie können sich Ihre Abwesenheiten und Vertretungen im Überblick ansehen und Meldungen auch noch nach der Absendung verändern, zum Beispiel, wenn sich Ihr Urlaubstermin verschiebt oder Sie schneller wieder gesund werden als zunächst erwartet. Übrigens können Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen auch durch das nichtärztliche Personal der Arztpraxis – über einen Mitarbeiter-Zugang – problemlos erstellt werden.
Hilfe bei Problemen
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen bzw. zum eAV-Bereich allgemein haben, wenden Sie sich bitte an unseren EDV-Support für Mitglieder. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle.
Hilfsweise können Sie Ihre Abwesenheitsmeldung auch noch konventionell einreichen. Dazu finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen ein Formular, das Sie vollständig ausgefüllt an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle senden können.
Meldung im Mitgliederportal (siehe Grafik im PDF des Artikels)
Download Formular
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Arbeiten als Arzt > Vertretung > Mitteilung der Abwesenheit (PDF)
EDV-Support
Telefon: 0341 23493737
E-Mail: safenet@kvsachsen.de
– Sicherstellung/re –