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Sachsens Ärzte haben viel geleistet, doch was bleibt?

Die Aufhebung der Budgetierung sei der richtige Weg, so Dr. med. Thomas Lipp, Vorsitzender des Hartmannbundes im Landesverband Sachsen.

Dass sich die Patienten während der Grippewelle in den letzten Wochen und Monaten auf ihre Ärzte in Praxis und Krankenhaus verlassen konnten, die trotz erheblicher Mehrbelastungen und mit vollem Einsatz alles Erforderliche klaglos getan haben, betonte kürzlich der Vorsitzende des Hartmannbundes im Landesverband Sachsen und Leipziger Allgemeinmediziner, Dr. med. Thomas Lipp. „Wir vertrauen jetzt im Gegenzug auf die Aussage unseres Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, dass es sich für Mediziner lohnen soll, mehr Patienten aufzunehmen“ – und verwies dabei auf die aktuelle Bilanz der Grippeerkrankungen. Jeglicher sogenannter Versorgungsmehraufwand erfolge honorarfrei, letztlich zum Nulltarif, da die Krankenkassen die Gesamtjahreshonorarmenge für ihre Patienten festgelegt haben und Mehraufwendungen trotz enormer Rücklagen schlicht nicht vergüten würden. Ein gesetzlicher Webfehler ohne Beispiel. Spahn müsse nun den Worten Taten folgen lassen und die Anerkennung zeigen, die dem geleisteten Einsatz gerecht werde.

„Wir haben geliefert und unsere Patienten weit über den üblichen Behandlungsbedarf hinaus versorgt und dabei sind alle in der Versorgung Tätigen, also auch die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und die Mitarbeiter in den Praxen, bis an die Grenze der eigenen Erschöpfung gegangen“, sagte Lipp und stellte klar, dass es auch nicht ausreiche, auf einen nicht vorhersehbaren Behandlungsbedarf und eine mögliche Nachschusspflicht der Krankenkassen in einigen Jahren zu vertrösten. Jetzt sei ein klares Signal aus dem Gesundheitsministerium zu erwarten, dass ärztliche Arbeit angemessen und leistungsgerecht vergütet werde. Die Aufhebung der Budgetierung sei hier der richtige Weg.

Informationen
www.hartmannbund.de

                                                                     – Pressemitteilung des Hartmannbundes / ÖA /pfl –

Internetausbau in Sachsen muss aus einer Hand koordiniert werden

Über die nicht abgeforderten Fördermillionen für den Ausbau der Breitbandverbindungen in Sachsen sagt die Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Silke Heinke: „Das langsame Tempo beim flächendeckenden Breitbandausbau in Sachsen ist angesichts der digitalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten im Medizinbereich katastrophal. Damit laufen Modellprojekte zur Patientenversorgung sowie zur Vernetzung der Leistungserbringer ins Leere. Es kann nicht sein, dass der Freistaat einerseits solche Projekte einfordert und fördert und andererseits nicht für die Infrastruktur sorgt. Der Ausbau muss zügig erfolgen, ein Fingerzeig auf langwierige Vergabeverfahren in den Kommunen reicht hier nicht.“

Aus Sicht des vdek sollte der Breitbandausbau aus einer Hand vom Freistaat selbst koordiniert werden. Planungen und Ausbau müssten nicht an Kommunalgrenzen enden, und das ganze Verfahren könnte insgesamt gestrafft und kostengünstiger durchgeführt werden. Schon jetzt bereiten die elektronische Abrechnung von Notdienstvergütungen sowie das Angebot von Videosprechstunden aufgrund der schlechten Infrastruktur in einigen Regionen Sachsens Probleme. „Wenn sich nicht schnell etwas ändert, dann werden die Sachsen von der medizinischen Versorgung in der Zukunft abgehängt“, sagt Heinke.

                                                                            – Presseinformation des vdek –

Dringend Ärzte zur Abnahme von MFA-Prüfungen gesucht!

Für die Abnahme der Prüfungen im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte (MFA) sucht die Sächsische Landesärztekammer SLÄK noch bis zum 21. Juni 2018 – und gerne auch darüber hinaus – dringend Ärzte als Beauftragte der Arbeitgeber. Es gilt, 211 Auszubildende durch die praktische Prüfung (75 Minuten pro Prüfling) zu begleiten. Die Prüfungen finden an den Prüfungsstandorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Görlitz statt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird mit 30 Euro pro Prüfung entschädigt, hinzu kommen Ihre Reisekosten nach der Reisekostenordnung der SLÄK.

Informationen
Telefon: 0351-8267170
E-Mail: mfa@slaek.de

                                                                          – Erik Bodendieck, Präsident der SLÄK –

Neue Broschüren für die Praxis

Die KBV hat ihre Reihe PraxisWissen um zwei Exemplare zu den Themen „Verordnung für Psychotherapeuten“ und „Telematikinfrastruktur“ erweitert.

Die erste Broschüre „Hinweise zur Verordnung für Psychotherapeuten“ richtet sich an Psychotherapeuten und informiert über wichtige Regeln, die bei der Verordnung von Leistungen zu beachten sind. Denn dass Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Verordnungen für Soziotherapie, Rehabilitation, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung ausstellen dürfen, ist neu. Dabei gelten generell dieselben Vorgaben wie für Vertragsärzte. So werden zum Beispiel die gleichen Verordnungsformulare verwendet. Darüber hinaus gibt es einige Unterschiede und Besonderheiten, vor allem beim Indikationsspektrum. Diese stellt die neue Broschüre vor.

Das zweite Heft widmet sich dem Großprojekt „Telematikinfrastruktur“. Die TI soll Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems digital vernetzen und dort, wo es sinnvoll ist, auch die Patienten mit einbinden – und das auf sichere Weise. Wesentliches Ziel ist, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller verfügbar sind. Die Broschüre informiert Ärzte und Psychotherapeuten darüber, wie sie ihre Praxen an die TI anschließen können. Zudem bietet das Heft einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und Finanzierung. Es enthält außerdem Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise, wie Praxen sich auf den Einstieg in die digitale Vernetzung vorbereiten können.

Hefte zum Bestellen oder Download

www.kbv.de > Mediathek > Publikationen > PraxisWissen

                                                                                                   – Information der KBV –

Impfen statt Therapieren: „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“

Unter diesem Motto stand die Europäischen Impfwoche der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende April. Zu diesem Anlass forderte das HPV-Frauen-Netzwerk die Erhöhung der HPV-Impfraten und die Einbeziehung von Jungen in die HPV-Impfempfehlung und Pflichterstattung.

Vorbeugen ist besser als Heilen, sagt der Volksmund. Dies trifft insbesondere auf Impfungen zu, denn sie sind die wirksamsten präventiven Maßnahmen und schützen vor Infektionskrankheiten und deren möglichen Folgen.

Ein besonderer Erfolg der Impfstoffentwicklung sind die „Impfungen gegen Krebs“: die Impfung gegen Hepatitis B (Leberkrebs) und die gegen Humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs u. a.). Humane Papillomviren, abgekürzt HPV, sind die am häufigsten sexuell übertragenen Viren der Welt. Einige dieser Viren (HPV 6 / 11) sind für die Bildung von gutartigen, aber sehr unangenehmen Feigwarzen an den Genitalien verantwortlich, andere Typen (16 / 18 u. a.) sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, Anal- und Peniskrebs sowie Vulva- und Oropharynx-Carzinomen beteiligt.

Anders als die Impfung gegen Hepatitis B, mit einer Impfquote von 87,6 Prozent bei der Schuleingangsuntersuchung 2015, wird die Impfung gegen Humane Papillomaviren weiterhin nur sehr unzureichend wahrgenommen. Deutschlandweit waren nur 31 Prozent der 15-jährigen Mädchen im Jahr 2015 dreimal geimpft. Die höchste Impfquote für eine vollständige Impfserie war mit 53 Prozent in Sachsen-Anhalt, die niedrigste, trotz Kostenübernahme durch die Krankenkassen, mit 21,1 Prozent in Bayern. Weltweit wurden inzwischen mehr als 270 Millionen Impfstoffdosen verimpft.

Das Global Advisory Commitee on Vaccine Safety (GACVS) hat 2017 aufgrund neuer Studien zum wiederholtem Mal die Effektivität und Sicherheit der HPV Impfstoffe bestätigt, sodass die niedrigen Impfraten aus wissenschaftlicher Sicht unverständlich sind. Das HPV-Frauen-Netzwerk kann daher seine Forderung von der Europäischen Impfwoche 2017 nur nochmals nachdrücklich wiederholen:

  • Die Einbeziehung von Jungen in die HPV-Impfempfehlung und Pflichterstattung – um die Impfakzeptanz zu erhöhen, Herdenimmunität zu erzielen und auch Jungen vor HPV-bedingten Erkrankungen zu schützen
  • Flächendeckende, nationale Schulimpfprogramme, wie sie in anderen Ländern erfolgen – um Impfraten zu steigern

Im HPV-Frauen-Netzwerk zum Schutz vor HPV-Erkrankungen haben sich Expertinnen aus dem Bereich der Onkologie, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der ambulanten gynäkologischen Versorgung, verschiedener Organisationen aus dem Gesundheitsbereich sowie selbst Betroffene zusammengeschlossen. Das Netzwerk wird von der Vorsitzenden des Deutschen Akademikerinnenbundes (DAB), Dr. med. Patricia Aden, koordiniert.

Informationen
www.hpv-netzwerk.de

                                                                  – Information des HPV-Frauen-Netzwerk –

Portalpraxen sind sinnvoll, aber nicht an jeder Klinik

Nach einer Analyse der Versorgungsstrukturen in Deutschland würden 736 Standorte ausreichen, um die Bevölkerung im Notfall optimal zu versorgen.

„Die Notfallversorgung in Deutschland ist gut, aber wir können sie mit gemeinsamen ambulant-stationären Strukturen noch weiter optimieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind mit gutem Beispiel vorangegangen und haben erfolgreich schon fast 650 Bereitschaftsdienstpraxen eingerichtet, die direkt an die Notaufnahmen von Kliniken angegliedert sind, so genannte Portalpraxen“, erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Im Auftrag der KBV hat das RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) – ein Gutachten erstellt, das die Notfallversorgung in Deutschland auswertet und den tatsächlichen Bedarf an ortsgebundenen Notfall-Versorgungszentren im Land im Rahmen einer Simulationsmodellierung veranschaulicht.

Das Gutachten geht davon aus, dass jeder Einwohner bundesweit einen Anfahrtsweg von maximal 30 Minuten bis zum nächsten Notfallversorger haben sollte. Nach dem Modell „Grüne Wiese“, das heißt bei freier Verortung der Standorte, wären bundesweit 337 Anlaufstellen dafür ausreichend. Nach dem Modell „reale Standorte“, bei dem die ambulanten Notfallzentren an bereits bestehende Kliniken mit Notfallversorgung angegliedert würden, könnten sogar 99,6 Prozent aller Einwohner Deutschlands innerhalb eines Radius von maximal 30 Minuten Fahrzeit versorgt werden. Dafür wären bundesweit 736 Zentren nötig, die sich mit der Notaufnahme einer Klinik einen gemeinsamen Tresen teilen. Die durchschnittliche Anfahrtszeit beträgt nach Auswertungen des RWI in diesem Szenario 17 Minuten. Derzeit nehmen insgesamt 1.456 Krankenhäuser an der Notfallversorgung teil. „Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis brauchen. Das wäre vollkommen unwirtschaftlich“, kommentierte der KBV-Chef. So ergibt das Gutachten auch, dass Patienten in bestimmten Regionen mehrere Anlaufstellen zur Auswahl hätten, wenn es an jeder Klinik eine Portalpraxis gäbe. Das sei versorgungstechnisch sowie im Hinblick auf einen vernünftigen Ressourceneinsatz nicht sinnvoll.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies noch auf einen weiteren Aspekt hin: „Selbst wenn ausreichend Finanzmittel vorhanden wären, könnte man nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis einrichten. Für so viele Standorte gibt es nicht genügend medizinisches Fachpersonal – das gilt für Ärzte genauso wie für medizinische Fachangestellte.“ Hofmeister betonte außerdem, dass neben einer optimalen Aufstellung der Notfallversorgungsstandorte auch eine bessere Steuerung der Patienten nötig ist. „Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger an, wie sie sind. Sie suchen sich ihren Weg in das Versorgungssystem und gehen in die Notaufnahme auch dann, wenn es nicht notwendig ist, teilweise aus Unwissenheit oder aus einer Komforthaltung heraus. Doch in vielen Fällen handelt es sich lediglich um einen subjektiv empfundenen dringenden Behandlungsbedarf“, so der KBV-Vize. „Deshalb müssen wir das Informationsangebot über die verschiedenen Versorgungsebenen ausbauen und die Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe multimedialer Angebote dazu befähigen, sich die passende Anlaufstelle auszusuchen. Unterstützend sollte eine einheitliche Steuerung der Patienten in die für sie richtige Versorgungsebene stattfinden, also eine Ersteinschätzung (Triagierung) idealerweise über ein telefonisches Erstgespräch“.

Die telefonische Triagierung solle künftig über die Bereitschaftsdienst-Rufnummer 116117 stattfinden. „Wir wollen den Patienten mit dieser Nummer einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite stellen, der sofort für sie da ist und für eine bedarfsgerechte Behandlung sorgt“, sagte Hofmeister.

Informationen und Gutachten des RWI
www.kbv.de > Themen von A–Z > N > Notfallversorgung

                                                                                  – Informationen der KBV/ ÖA /pfl –

Entbudgetierung jetzt! Fachärzte sagen Bundesregierung Unterstützung zu

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) bewertet die Vorhaben der Koalitionspartner und formuliert Angebote zur Verbesserung der Versorgung.

Nachdem die Bundesregierung nach langem Vorlauf ihre Regierungsarbeit aufgenommen hat, deuten sich erste grobe Linien der künftigen Gesetzgebung im Gesundheitswesen an. Die Fachärzte in Klinik und Praxis haben das zurückliegende Wochenende für eine Bewertung und Priorisierung ihrer künftigen Handlungsfelder als auch zur Formulierung von Angeboten zur Verbesserung der Versorgung genutzt.

Entbudgetierung umsetzen

Etwa 20 Prozent aller ambulant erbrachter fachärztlichen Leistungen werden den Vertragsärzten nicht vergütet. Der SpiFa fordert deshalb, die bestehende Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung aufzuheben. Als Einstieg in eine Entbudgetierung bekräftigt der SpiFa sein im Juni 2017 vorgelegtes Konzept, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Dabei muss gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen wie gesetzlich vorgesehen auf Dauer das Morbiditätsrisiko übernehmen.

Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung ist Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Der SpiFa fordert daher, die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben.

Terminservicestellen schließen

„Die bisher im Gesetz verankerten Terminservicestellen und deren Nutzung zeigen deutlich, dass das Instrument in der Versorgung weitgehend leerläuft. Eine Ausweitung der Terminservicestellen ist daher nicht der richtige Weg, da die ärztlichen Fachgruppen völlig unterschiedlich betroffen sind. Wir bieten als SpiFa an, gemeinsam mit Politik und den gesetzlichen Krankenkassen echte Lösungen für Probleme von Wartezeiten zu entwickeln und auch umzusetzen.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Fachärzte als Innovationstreiber

Die Fachärzte in Klinik und Praxis begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang von Innovationen im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Fachärzte sind neben der Industrie Treiber für die Anwendung von innovativen Verfahren und Produkten im Gesundheitswesen; unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder Niederlassung tätig sind. „Wir brauchen eine Fast-Lane für Innovationen, um den Zugang von Innovationen zu beschleunigen. Dabei ist klar, dass die Selbstverwaltung Vorfahrt hat; wenn diese jedoch nicht liefert, dann bedarf es einer Überholspur!“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Standardisierung vor Digitalisierung

Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung, insbesondere auch der Etablierung neuer Schwerpunkte im Bundesgesundheitsministerium. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Nutzern der Gesundheitsversorgung dienen. Dies sind neben den Patienten vor allem die Fachärzte in Klinik und Praxis. Um eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, bedarf es einer Standardisierung von Prozessen und Schnittstellen. Ohne vorherige Standardisierung und offene Schnittstellen bleibt die sinnvolle Digitalisierung auf der Strecke.

Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit ist Eingriff in die Selbstverwaltung

Die durch den GKV-Spitzenverband ins Spiel gebrachte und daraufhin in den Koalitionsvertrag aufgenommene Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots für die niedergelassenen Vertragsärzte löst kein Problem der Versorgung. „Wir lehnen diese pauschale Erhöhung um 25 Prozent grundlegend ab! Dieser Eingriff stellt die gemeinsame Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Wenn nicht mehr die Vertragspartner über die gemeinsam gefundenen Vertragsinhalte entscheiden, sollte man das System nicht mehr Selbstverwaltung nennen, sondern vielmehr von Staatsverwaltung sprechen.“, so Dirk Heinrich.

Information
www.spifa.de

                                                                                            – Information des SpiFa –

Schnelle Hilfe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung

Medizinischen Heilberufen kommt eine zentrale Bedeutung im Kinderschutz zu. Allerdings treten bei Ärztinnen und Ärzten häufig vielfältige Fragen und auch Unsicherheiten zum Vorgehen bei Kinderschutzfällen auf. Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ 0800 19 21 000 gibt Unterstützung.

Ein Säugling mit Rippenfraktur, ein Hämatom am Rumpf einer Dreijährigen, die Alkoholerkrankung eines Vaters mit Kindern im Kleinkindalter, eine 8-Jährige die sich weigert, sich für eine Untersuchung auszuziehen – Hinweise auf Kindesmisshandlung können so unterschiedlich sein wie die Tätigkeit von niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern. Gemeinsam haben sie jedoch, dass sie in fast allen Medizinischen Bereichen auftreten können – und dass sie häufig nicht eindeutig sind.

Gerade dies macht den Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung schwierig. Dennoch dürfen gerade Medizinerinnen und Mediziner nicht wegschauen. Untersuchungen zeigen, dass ihnen eine zentrale Bedeutung bei der Aufdeckung von Gefährdungen für Kinder zukommt.

Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch werden unter dem Begriff Kindesmisshandlung zusammengefasst. Eine kürzlich veröffentlichte repräsentative Studie zeigt, dass ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland in der Kindheit eine Form von Kindesmisshandlung erlitten haben. Die Prävalenzen liegen für schwere Vernachlässigungen bei 9 Prozent für körperliche und bei 7 Prozent für psychische Vernachlässigung, und für schweren sexuellen Missbrauch bei 2,3 Prozent. Die Prävalenz schwerer körperlicher und psychischer Misshandlungen liegen bei 3,3 Prozent bzw. 2,6 Prozent.

Die Folgen von Kindesmisshandlung sind umfassend und beinhalten eine signifikante Verringerung der Lebensqualität, ein höheres Risiko für körperliche und psychische Erkrankungen sowie eine deutliche Reduzierung der Lebenserwartung um bis zu 20 Jahre.

Seit dem Jahr 2012 regelt in Deutschland das Bundeskinderschutzgesetz, welche Schritte Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen feststellen, vornehmen können und wann sie auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten z. B. Kontakt zur Jugendhilfe aufnehmen können.

Unterstützung bei Fragen und Unsicherheiten zum Vorgehen bei Kinderschutzfällen bietet die „Medizinische Kinderschutzhotline“, die bundesweit rund um die Uhr unter der Nummer 0800 19 210 00 kostenfrei erreichbar ist. Sie berät medizinisches Fachpersonal niedrigschwellig und praxisnah über Rechte und Pflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, unterstützt beim Einschätzen medizinischer Befunde und gibt Hinweise zur rechtssicheren Dokumentation von Fällen. Auch das Ansprechen eines Misshandlungsverdachtes Eltern gegenüber und generelle Informationen zur Jugendhilfe und möglichen Anlaufstellen vor Ort können Gegenstand des Gespräches sein. Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Mediziner mit Fachwissen im Kinderschutz. Die Hotline wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) gefördert und von Prof. Dr. med. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, geleitet.

Information
www.kinderschutzhotline.de

Kinderschutzhotline
0880 19 210 00

                                                                   – Dr. Vera Clemens, Universitätsklinikum Ulm –