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Strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars - Modul CED

Die KV Sachsen hat mit der BARMER einen Vertrag zum Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars ab dem 1. April 2018 geschlossen.

Dieser umfasst einen Rahmenvertrag, an dem Module angedockt werden können. Die erste Komponente ist das CED-Modul (Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen).

Ziel des Vertrages ist die Förderung und Unterstützung der Ärzte im Einsatz von Biologika und Biosimilars, um eine qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) sicherstellen zu können. Dabei ist das CED-Modul darauf ausgerichtet, die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine am individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und passgenaue Behandlung zu etablieren. Diese erfolgt nach den allgemein anerkannten Standards der medizinischen Erkenntnisse durch in der CED-Therapie erfahrenen Ärzte.

Das Angebot richtet sich an alle Patienten der BARMER mit einer gesicherten chronisch entzündlichen Darmerkrankung.

Für die Optimierung und Umsetzung der geplanten Strukturmaßnahmen erhält der teilnehmende Arzt für jeden auf ein Biosimilar neu eingestellten oder umgestellten Patienten mit gesicherter

Diagnose einer CED gemäß ICD 10 eine pauschale Strukturzulage:

 

Abr.-Nr. Vergütung
99680Aim 1. Quartal der Neueinstellung abrechenbar einmalig pro Patient 25,00 Euro
99680Bin allen Folgequartalen abrechenbar maximal einmal pro Behandlungsfall20,00 Euro

Teilnehmen können zugelassene, angestellte sowie ermächtigte Ärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie oder Kinder- und Jugendmediziner mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie sowie Ärzte für Innere Medizin mit fachärztlicher Niederlassung und der Genehmigung zur Durchführung der Koloskopie. Als Teilnahmevoraussetzung gilt außerdem der Nachweis eines Zertifikates „CED Schwerpunktpraxis im Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen“ oder die Betreuung von mindestens 50 CED-Patienten pro Jahr / Praxis.

Bitte senden Sie die Teilnahmeerklärung ausgefüllt an Ihre Bezirksgeschäftsstelle. Die Teilnahme beginnt mit dem Quartal der Antragstellung (Posteingang bei der KV Sachsen).

Teilnahmeerklärung
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge

                                               – Vertragspartner und Honorarverteilung/re –

DMP KHK: Beendigung des Moduls Herzinsuffizienz

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat das DMP Koronare Herzkrankheiten von der DMP-Richtlinie (DMP-RL) in die DMP-Anforderungsrichtlinie (DMP-A-RL) überführt.

Aus diesem Grund wurde der Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V – Koronare Herzkrankheiten – mit Wirkung ab dem 1. April 2018 angepasst. Das bisher zum DMP KHK gehörige Modul Herzinsuffizienz (HI) steht ab dem 1. April 2018 nicht mehr zur Verfügung. Bitte schreiben Sie in das Modul HI keine Patienten mehr ein. Die bisher an diesem Modul teilnehmenden Versicherten werden vorerst im DMP KHK weiter betreut.

Des Weiteren entschied der GB-A, für die Diagnose Chronische Herzinsuffizienz ein eigenständiges DMP zu entwickeln. Sobald die DMP-A-RL für das DMP HI vorliegt, wird die KV Sachsen mit den Krankenkassen dahingehende Vertragsverhandlungen aufnehmen.

Informationen
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „D“

                                                             – Vertragspartner und Honorarverteilung/re –