Vertrag RheumaAktiv: Verwendung der Screeningbögen
Das Ausfüllen des Screeningbogens durch den Hausarzt im Rahmen des Vertrages RheumaAktiv ist zwingend notwendig, um eine Weiterbehandlung der Patienten bei einem Verdacht auf Vorliegen einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung gewährleisten zu können. Nur bei Vorlage eines Screeningbogens vergibt der Rheumatologe innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Diagnosesicherung an den überwiesenen Patienten.
Screeningbogen
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Anpassung Arzneimittelvereinbarung 2018
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) haben sich zur Arzneimittelvereinbarung auf folgende Neuerungen geeinigt:
Die Anlage zur Arzneimittelvereinbarung wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 im Ziel „Antiglaukomatosa“ durch die Substanzen „Timolol und Travoprost“ sowie die Substanz „Travoprost“ in der Spalte „Zielsubstanzen“ ergänzt. Aus der Spalte „Substanzen, die nur eingeschränkt verordnet werden sollen“ werden sie gestrichen. Gleichzeitig wird die Zielbeschreibung für das Ziel „Antiglaukomatosa“ wie folgt geändert: „Anteil Mono- und Kombinationspräparate mit generikafähigen Wirkstoffen, zu denen Generika verfügbar sind, mindestens“.
Des Weiteren beträgt ab dem 2. Quartal 2018 die vereinbarte Zielquote für das Ziel „Antiglaukomatosa“ 83,7 Prozent.
Information
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Vertrag AOK PRIMA PLUS – einfacheres Vergütungsmodell
Nach erfolgreicher Ausschreibung startet zum 1. April 2018 die Einschreibephase des Versorgungsangebotes AOK PRIMA PLUS zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS.
Mittels innovativer Ansätze und unter Nutzung der vorhandenen Strukturen und Prozesse der KV Sachsen soll die Versorgung weiterentwickelt und an moderne Bedürfnisse angepasst werden. Die gute Vernetzung der haus- und fachärztlichen Versorgung wird unter einheitlichen Bedingungen gefördert. So werden bessere Rahmenbedingungen für eine besondere ambulante Versorgungslandschaft in Sachsen geschaffen. Dabei sollen zusätzliche bürokratische Belastungen weitestgehend vermieden werden. Das neue Versorgungsangebot orientiert sich am Behandlungs- und Versorgungsaufwand Ihrer Patienten. Die starren Quartalsvergütungen der Regelversorgung werden durch ein variables, aber auch einfacheres Vergütungs- und Abrechnungsmodell ersetzt. Die KV Sachsen gewährleistet die komplikationslose Abrechnung für Sie.
Nach der Einschreibephase im 2. Quartal 2018 können ab dem 1. Juli 2018 die vertraglich vereinbarten Leistungen abgerechnet werden. Dazu sind ab Mitte April 2018 für alle interessierten Hausärzte Infoveranstaltungen in Chemnitz, Dresden und Leipzig geplant. Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung.
Information
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