Medizinische Versorgung im ländlichen Raum neu gestalten
Staatssekretärin Regina Kraushaar informiert sich über das Telemedizin-Modellvorhaben „Telematikunterstützung für die Impulsregion Vogtland 2020“.
Das Klinikum Obergöltzsch Rodewisch, die Westsächsische Hochschule Zwickau, GeriNet e. V. und die Simba n³ GmbH entwickeln und erproben gemeinsam ein neues Modell zur Sicherstellung der Patientenversorgung im ländlichen Raum am Beispiel des Vogtlandkreises. „Das sind Projekte, wie wir sie brauchen: innovativ, auf die Region speziell angepasst und mit allen Partnern an einem Tisch. Denn telematische Anwendungen leben von Menschen, die sie in ihren Bereichen gemeinsam mit den Patienten einführen, bedienen und nutzen“, sagte Regina Kraushaar. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert das Telemedizin-Modellvorhaben mit einer Zuwendung in Höhe von über 1,4 Millionen Euro.
Die Förderung zielt auf innovative Maßnahmen ab, die durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels im Gesundheits- und Pflegesektor mit einem erheblich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, mit zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie steigenden Kosten dieser Versorgung reagieren.
Knappe Ressourcen effizienter nutzen
Kernstück des Projektes ist der Aufbau ambulanter Service-Zentren in Gebieten, in denen die hausärztliche Versorgung nicht oder nicht ausreichend abgesichert ist. Die Service-Zentren sollen als Anlauf-, Beratungs- und Behandlungsstelle für die Patienten dienen. Beabsichtigt ist, die ambulanten Service-Zentren mit mittlerem medizinischem Personal, z. B. medizinischen Fachangestellten, zu besetzen. Es kann bei den Patienten mögliche Voruntersuchungen durchführen, bei Bedarf einen Termin für einen virtuellen Arztbesuch bei einem Arzt aus einem Ärztepool vereinbaren oder auch Hausbesuche bei den Patienten vornehmen. Durch die Arbeit der Service-Zentren sollen unnötige Patiententransporte vermieden und die knappen Ressourcen der Ärzte effizienter für vorrangig ärztliche Leistungen genutzt werden, u. a. durch Reduzierung von Fahrzeiten für Hausbesuche und Senkung des administrativen Aufwandes.
– Information des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz /ÖA /pfl –
Bereitschaftsdienst: Multimediale Plattform für Patienten geschaffen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sowohl die Internetseite der bundesweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 als auch die BundesArztsuche-App überarbeitet. Neu ist vor allem eine Suche nach Standorten und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxen.
Alle Informationen auf einen Blick – und das übersichtlich und schnell. Dies bietet die KBV im Rahmen einer Medienplattform an. „Wir haben in unserem strategischen Konzept KBV 2020 eine engere Verzahnung von Notfalldienst und ambulanten Bereitschaftsdienst vorgeschlagen. Wir wollen den Patienten informieren und ihm alles Nötige an die Hand geben, damit er den richtigen Versorgungspfad findet. Die digitale Suche im Internet oder per App gehört dazu“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Auf der Seite www.116117info.de findet man alle Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Eckdaten zur Funktionsweise der Rufnummer. Besucher der Website können jetzt die nächstgelegene Bereitschaftspraxis in ihrer Region finden, entweder mit Hilfe der Eingabe der Postleitzahl oder über die Standortsuche eines Mobilgerätes. Bundesweit gibt es über 600 solcher Praxen. Fast flächendeckend steht diese neue Suchfunktion zur Verfügung und wird fortlaufend ausgebaut. Außerdem ist die Darstellung der Informationsseiten nun für die mobile Nutzung auf Tablets und Smartphones optimiert.
Zur Erklärung: Die 116 117 wählt man bei nicht lebensbedrohlichen akuten Beschwerden wie zum Beispiel Symptomen einer Grippe. Die 112 hingegen ist für lebensbedrohliche Notfälle, wie zum Beispiel Anzeichen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, zuständig. Nicht ganz sicher? Im Zweifelsfall kann das medizinische Personal hinter der 116 117 auch den Rettungsdienst alarmieren.
Die BundesArztsuche-App wiederum gehört zu den am häufigsten heruntergeladenen Arztsuche-Apps in Deutschland. Mit ihr lässt sich bundesweit die passende Praxis eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten finden – und ab sofort nun auch der nächsterreichbare Standort des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst
www.116117info.de
Arztsuche
BundesArztsuche-App in den App-Stores der Smartphone-Anbieter
– Information der KBV / ÖA / pfl –
Für Verbesserungen in der Versorgung qualifizieren
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert von der nächsten Bundesregierung eine rasche Reform der Psychotherapeutenausbildung.
Psychotherapeuten müssen besser für ein differenziertes Versorgungsangebot qualifiziert werden. Vor allem aber brauchen junge Menschen, die sich entschließen, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, akzeptable Rahmenbedingungen. Psychotherapeuten in der Ausbildung sind aktuell in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen in dieser Phase trotz eines abgeschlossenen Studiums kein regelmäßiges Einkommen und müssen die drei bis fünf Jahre dauernde Qualifizierung selbst finanzieren. Seit der Bologna-Reform ist zudem nicht mehr klar, welches Studium erforderlich ist, um Psychotherapeut werden zu können. Die Notwendigkeit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung ist auch deshalb seit Jahren unstrittig.
Die heutige Ausbildung befähigt Psychotherapeuten im Schwerpunkt für die ambulante Versorgung. In Zukunft müssen Psychotherapeuten aber vor allem in die Versorgung von psychisch kranken Menschen im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen stärker integriert werden. Außerdem sind wichtige Weiterentwicklungen der ambulanten Versorgung heute noch nicht in der Psychotherapeutenausbildung geregelt. Dazu zählen insbesondere das breitere Spektrum von psychischen Erkrankungen, die mit Psychotherapie behandelt werden können, aber auch die Stärkung der Gruppenpsychotherapie und die psychotherapeutische Sprechstunde.
„Künftig sollen Psychotherapeuten bereits nach dem Studium so qualifiziert sein, dass ihnen eine Approbation erteilt werden kann, damit sie sich genauso wie Ärzte darauf aufbauend weiterbilden können und währenddessen ein angemessenes Einkommen erzielen“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine Reform sollte außerdem dafür sorgen, dass Psychotherapeuten ihre Qualifizierung nicht mehr selbst finanzieren müssen.“ Die von den Psychotherapeuten in Weiterbildung geleistete Arbeit in der Versorgung wird einen wesentlichen Teil der Kosten decken.
Für eine hohe Weiterbildungsqualität mit ausreichender Anleitung werden aber zusätzliche Mittel gebraucht. Seit Juli letzten Jahres gibt es einen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Reformgesetz. Der Entwurf sieht ein fünfjähriges Studium vor, das aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang besteht und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation ermöglicht. In der anschließenden Weiterbildung spezialisieren sich Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen und erwerben die Fachkunde in einem Psychotherapieverfahren. Erst danach ist eine Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Die Reform wird von einer breiten Mehrheit der Psychotherapeuten getragen. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich seit 2014 mehrfach mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen.
– Information der Bundespsychotherapeutenkammer / ÖA / pfl –
Keine Spur von „Budgetferien“
Die Analyse der Arzneimittelverordnungen durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung widerlegt die Schlussfolgerungen anderer Studien.
Niedergelassene Vertragsärzte stehen immer wieder in der Kritik, zum Quartalsende hin weniger für ihre Patienten da zu sein. Diese Schlussfolgerung wurde auch jüngst in einer Hamburger Studie gezogen, die Häufigkeiten abgerechneter Leistungen zu Quartalsbeginn und Ende verglich. Aufgrund von Besonderheiten der Gebührenordnung lassen sich viele Leistungen kaum taggenau zuordnen. Somit kommen die Hamburger Forscher zu falschen Ergebnissen.
Zu diesem Schluss kommt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nach einer Auswertung von über 677 Millionen Arzneimittelverordnungen des Jahres 2015 für die gesetzlich Versicherten. Für jede Verordnung liegt ein taggenaues Verordnungsdatum vor. Das Zi untersuchte die Verordnungen im Jahresverlauf. Patienten, die Arzneimittel benötigten, bekamen jeweils innerhalb eines Monats durchschnittlich etwa 1,7 Arzneimittel verordnet. Die Verordnungen, und damit auch die Arztkontakte, sanken in den ersten drei Quartalen jeweils in den mittleren Monaten des jeweiligen Quartals (Februar, Mai und August) ab und stiegen zum Quartalsende (März, Juni und September) wieder an. Nur im vierten Quartal fallen die Verordnungen zum Jahresende hin leicht ab.
Die Zi-Auswertung ist ein Hinweis darauf, dass das Quartalsende nicht die Bereitschaft der Ärzte dämpft, sich um ihre Patienten zu kümmern. Laut Zi sind die Gründe für diese Wellenbewegungen eher saisonal begründet und im Zusammenhang mit den jeweiligen Feiertagen und Ferienzeiten zu sehen, in denen weniger Patienten die Arztpraxen aufsuchen. Eine ausführliche Publikation ist in Vorbereitung.
– Information des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik/ÖA/pfl –
Kompetenzzentrum: Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im Fokus
Anfang des Jahres hat das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa) seine Arbeit an den Standorten Dresden und Leipzig aufgenommen.
Mit dem Ziel, Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zu fördern, werden pro Standort für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) vier Seminare im Jahr angeboten. Diese stehen als Weiterbildungstage zur Verfügung, unabhängig vom stationären oder ambulanten Abschnitt der Weiterbildung. Außerdem finden Mentoringprogramme statt, um Vernetzungsprozesse sowie Lebens- und Karriereplanung der ÄiW zu unterstützen und personale Kompetenzen weiterzuentwickeln. Für Weiterbilderinnen und Weiterbilder werden Train-the-Trainer Seminare durchgeführt, in denen didaktische Fertigkeiten vermittelt, sowie rechtliche und fachliche Aspekte der allgemeinmedizinischen Facharztweiterbildung fokussiert werden.
Der Standort Dresden des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa) startet am 23. März 2018 mit dem ersten Seminartag für Ärzte in Weiterbildung. Hier werden zu den Themen „Rechtsmedizin im hausärztlichen Kontext“ und „Schwangere in der Hausarztpraxis“ Theorieanteile und Workshops angeboten.
Der Standort Leipzig startet am 15. Juni 2018 mit dem ersten Seminartag für Ärzte in Weiterbildung zum Thema „Kommunikation im hausärztlichen Kontext“. Detaillierte Informationen hierzu werden zeitnah zur Verfügung gestellt.
Ärzte in Weiterbildung, die an den Seminar- und Mentoringprogrammen teilnehmen möchten, sind herzlich eingeladen, sich näher zu informieren. Auch interessierte Weiterbilder für Allgemeinmedizin, die das Train-the-Trainer-Angebot nutzen wollen, oder sich als Mentoren für Ärzte in Weiterbildung zur Verfügung stellen möchten, können zeitnah nähere Informationen zu Programm, Anmeldung und den Terminen für das Jahr 2018 auf der Internetpräsenz abrufen.
Information und Anmeldung
- www.kwasa.de
lydia.henning@uniklinikum-dresden.de
Tel.: 0351 458-19941 - Auftaktveranstaltung
11. April 2018 ab 16:00 Uhr, in der Sächsischen Landesärztekammer, 01099 Dresden, Schützenhöhe 16
– Lydia Henning, Ansprechpartnerin Kompetenzzentrum –
Darauf ist Verlass: Hohe Kompetenz und Qualität der vertragsärztlichen Versorgung
Der neue Qualitätsbericht der KBV dokumentiert auf knapp 160 Seiten das hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung – von Akupunktur bis Zervix-Zytologie.
„Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxen strengen Qualitätskontrollen unterliegen und sich regelmäßig fortbilden. Ohne nachgewiesene Kompetenz und Qualität darf ein niedergelassener Arzt keine gesetzlich krankenversicherten Patienten behandeln. Diese Tatsache wird bei der Diskussion einer angeblichen Zwei-Klassen-Medizin gerne vergessen. Diese flächendeckende Qualitätssicherung gibt es nur im System der Kassenärztlichen Vereinigungen. Was die niedergelassenen Ärzte und KV en im Jahr 2016 in Sachen Qualität geleistet haben, zeigt der neu erschienene Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.“ Das erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Der Bericht zeige außerdem einmal mehr, dass der ambulante Bereich den Vergleich mit den Krankenhäusern in Sachen Qualitätssicherung nicht zu scheuen brauche, so Kriedel weiter.
Im Berichtsjahr 2016 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Behandlungsqualität bei über 12.000 Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden rund 125.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden 18.000 Geräteprüfungen und 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt. Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärzte bei 278.000 für verschiedene Leistungsbereiche – von Akupunktur bis Zytologische Untersuchung der Zervix. In 470 Fällen wurde eine Genehmigung widerrufen, etwa weil Fortbildungsnachweise, Mindestfrequenzen oder gerätebezogene Anforderungen nicht erfüllt wurden. „Gemessen an der Grundgesamtheit ist diese Zahl gering, zeigt aber, dass Verstöße Konsequenzen haben“, betonte Kriedel.
Manche Qualitätssicherungsmaßnahmen waren so erfolgreich, dass die entsprechenden Nachweisvorgaben ausgesetzt oder ganz abgeschafft wurden. Dies sei konsequent, etwa wenn die Ergebnisse über einen langen Zeitraum so gut waren, dass eine weitere Prüfung nur unnötige Bürokratie bedeuten würde.
Information
www.kbv.de > Mediathek > Publikationen > Qualitätsbericht
– Information der KBV / ÖA / pfl –